Auf dem Grundstück in der Lindenstraße auf den Flurstücken 588/1, 558/4 und 590 ist der Neubau eines Kinderhauses mit einer drei-gruppigen Kinderkrippe und eines drei-gruppigen Kindergartens geplant. Je Krippengruppe sind 13 Kinder und 3 Betreuer vorgesehen; je Kindergartengruppe 26 Kinder und 2 Betreuer. Weiter sind Räume für die Verwaltung, Intensivräume, ein Mehrzweckraum, ein Speiseraum, eine Küche sowie Lagerräume geplant. Die Anforderungen aus DIN 18040-1 und DIN 18040-2 (Barrierefreiheit)sind zwingend zu beachten. Die Technikräume befinden sich im Untergeschoss. Die Warmwasserbereitung erfolgt über eine zentrale Frischwasserstation im Keller. Die Versorgungsleitungen führen über einen Steigstrang in das Erdgeschoss und werden ab hier weiter in die jeweiligen Bereiche verzogen. Die Krippen und Kindergarten Nassbereiche werden mit passenden Einrichtungsgegenstände für die jeweilige Altersgruppe ausgestattet. Desweiteren gibt es im Haus vier Duschanlagen. Davon wird eine barrierefrei ausgeführt mit dem passenden barrierefreien WC und Waschtisch. Die Wärmedämmung erfolgt alukaschiert. In den Technikräumen und Verkehrswegen ohne Abkofferung wird ein PVC-Mantel vorgesehen. Die Abwasserentlüftungsleitungen sind im letzten Abschnitt vor Dachaustritt gegen Schwitzwasser zu dämmen. Um die Hygiene einzuhalten und die Legionellenbildung vorzubeugen, werden die Kaltwasserleitungen geschliffen und die letzten Entnahmestellen mit UP-Hygienespülstationen versehen. Zusätzlich wird eine Kalkschutzanlage in der Heizzentrale installiert, über die das Kaltwasser geführt wird. Das Abwasser wird über mehrere Bodenabläufe in der Heizzentrale erfasst und mittels einer Hebeanlage mit Pumpensumpf aus dem Gebäude geleitet.
Auftragsbekanntmachung (2026-05-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanitärtechnische Installation
Referenznummer: 401
Kurze Beschreibung:
Auf dem Grundstück in der Lindenstraße auf den Flurstücken 588/1, 558/4 und 590 ist der
Neubau eines Kinderhauses mit einer drei-gruppigen Kinderkrippe und eines drei-gruppigen
Kindergartens geplant. Je Krippengruppe sind 13 Kinder und 3 Betreuer vorgesehen; je
Kindergartengruppe 26 Kinder und 2 Betreuer. Weiter sind Räume für die Verwaltung,
Intensivräume, ein Mehrzweckraum, ein Speiseraum, eine Küche sowie Lagerräume geplant. Die
Anforderungen aus DIN 18040-1 und DIN 18040-2 (Barrierefreiheit)sind zwingend zu beachten.
Die Technikräume befinden sich im Untergeschoss. Die Warmwasserbereitung erfolgt über eine
zentrale Frischwasserstation im Keller. Die Versorgungsleitungen führen über einen Steigstrang in
das Erdgeschoss und werden ab hier weiter in die jeweiligen Bereiche verzogen. Die Krippen und
Kindergarten Nassbereiche werden mit passenden Einrichtungsgegenstände für die jeweilige Altersgruppe ausgestattet. Desweiteren gibt es im Haus vier Duschanlagen. Davon wird eine barrierefrei
ausgeführt mit dem passenden barrierefreien WC und Waschtisch. Die Wärmedämmung erfolgt alukaschiert. In den Technikräumen und Verkehrswegen ohne Abkofferung wird ein PVC-Mantel vorgesehen. Die Abwasserentlüftungsleitungen sind im letzten Abschnitt vor Dachaustritt gegen Schwitzwasser zu dämmen. Um die Hygiene einzuhalten und die Legionellenbildung vorzubeugen, werden
die Kaltwasserleitungen geschliffen und die letzten Entnahmestellen mit UP-Hygienespülstationen
versehen. Zusätzlich wird eine Kalkschutzanlage in der Heizzentrale installiert, über die das Kaltwasser geführt wird.
Das Abwasser wird über mehrere Bodenabläufe in der Heizzentrale erfasst und mittels einer Hebeanlage mit Pumpensumpf aus dem Gebäude geleitet.
Auf dem Grundstück in der Lindenstraße auf den Flurstücken 588/1, 558/4 und 590 ist der
Neubau eines Kinderhauses mit einer drei-gruppigen Kinderkrippe und eines drei-gruppigen
Kindergartens geplant. Je Krippengruppe sind 13 Kinder und 3 Betreuer vorgesehen; je
Kindergartengruppe 26 Kinder und 2 Betreuer. Weiter sind Räume für die Verwaltung,
Intensivräume, ein Mehrzweckraum, ein Speiseraum, eine Küche sowie Lagerräume geplant. Die
Anforderungen aus DIN 18040-1 und DIN 18040-2 (Barrierefreiheit)sind zwingend zu beachten.
Die Technikräume befinden sich im Untergeschoss. Die Warmwasserbereitung erfolgt über eine
zentrale Frischwasserstation im Keller. Die Versorgungsleitungen führen über einen Steigstrang in
das Erdgeschoss und werden ab hier weiter in die jeweiligen Bereiche verzogen. Die Krippen und
Kindergarten Nassbereiche werden mit passenden Einrichtungsgegenstände für die jeweilige Altersgruppe ausgestattet. Desweiteren gibt es im Haus vier Duschanlagen. Davon wird eine barrierefrei
ausgeführt mit dem passenden barrierefreien WC und Waschtisch. Die Wärmedämmung erfolgt alukaschiert. In den Technikräumen und Verkehrswegen ohne Abkofferung wird ein PVC-Mantel vorgesehen. Die Abwasserentlüftungsleitungen sind im letzten Abschnitt vor Dachaustritt gegen Schwitzwasser zu dämmen. Um die Hygiene einzuhalten und die Legionellenbildung vorzubeugen, werden
die Kaltwasserleitungen geschliffen und die letzten Entnahmestellen mit UP-Hygienespülstationen
versehen. Zusätzlich wird eine Kalkschutzanlage in der Heizzentrale installiert, über die das Kaltwasser geführt wird.
Das Abwasser wird über mehrere Bodenabläufe in der Heizzentrale erfasst und mittels einer Hebeanlage mit Pumpensumpf aus dem Gebäude geleitet.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Sanitäreinrichtungen📦 Beschreibung
Interne Kennung: 401
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Postleitzahl: 85445
Stadt: Eitting
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Erding
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-10-26 📅
Datum des Endes: 2027-05-01 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-29 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-29 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 61 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-06-29 11:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gem. § 16a EU VOB/A nachgefordert.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-26+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 100-360320 (2026-05-26)