Beschreibung der Beschaffung
Auszuführen sind gem. Leistungsverzeichnis:
Aufstellung der Baugerüste inkl. Vorbereitung, Einrichtung, Ausführung und genaue Dokumentation.
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus ATV/DIN 18451 - Gerüstarbeiten und den folgenden technischen Regeln.
Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführte Normen gelten:
- DIN 685 - Geprüfte Rundstahlketten
- Drahtseilklemmen für Seil-Endverbindungen bei sicherheitstechnischen
Anforderungen
- DIN 3088 - Drahtseile aus Stahldrähten
- DIN EN 13411-5 - Endverbindungen für Drahtseile aus Stahldraht; Drahtseilklemmen mit U-förmigem Klemmbügel
Darüber hinaus sind mit Vorrang die Regeln des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften zu beachten:
- BGR 165 - Gerüstbau Allgemeiner Teil mit DIN 4420 (bisher ZH 1/534.0)
- BGR 166 - Gerüstbau Systemgerüste (Rahmen- und Modulgerüste) (bisher ZH 1/534.1)
- BGR 167 - Gerüstbau Stahlrohr-Kupplungsgerüste (bisher ZH 1/534.2)
- BGR 168 - Gerüstbau Auslegergerüste (bisher ZH 1/534.3)
- BGR 169 - Gerüstbau Konsolgerüste für den Hoch- und Tiefbau (bisher ZH 1/534.4)
- BGR 170 - Gerüstbau Konsolgerüste für den Stahl- und Anlagenbau (bisher ZH 1/534.5)
- BGR 171 - Gerüstbau Bockgerüste (bisher ZH 1/534.6)
- BGR 172 - Gerüstbau Fahrgerüste (bisher ZH 1/534.7)
- BGR 174 - Gerüstbau Hängegerüste (bisher ZH 1/534.9)
- BGR 175 - Gerüstbau - Montagegerüste in Aufzugsschächten (bisher ZH 1/534.10)
- BGR 179 - Einsatz von Schutznetzen (bisher ZH 1/560)
- BGR 825 - Auswahl und Einsatz von Transportbühnen bei Bauarbeiten (bisher ZH 1/475)
Zu beachtende technische Regeln: Güteschutz:
- RAL-RG 637 - Stahlgerüstbau, Gütesicherung
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Besonderheiten: Das Rechenzentrum kann nicht außer Betrieb genommen werden, die Anlagen werden geschützt und weiterhin während der gesamten Bauzeit betrieben.
Schadstoffsanierung ist nicht Bestandteil des Auftrags.
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Besonderheiten: Raumgerüst - Es darf nur neues oder sorgfältig und vollständig gereinigtes Gerüstmaterial verwendet werden.
Der Transport, Gerüstauf- und -abbau müssen sehr vorsichtig durchgeführt werden.
Für alle Arbeiten in diesem Bereich ist eine zusätzliche aufsichtsführende Person (z. B ein Vorarbeiter) nur für die Überwachung der Arbeiten abzustellen. Die zusätzliche Person ist für die gesamte Auf- u. Abbauzeit einzukalkulieren.
Alle im Raum transportierten Gerüstbauteile sind durch mind. 2 Personen durchzuführen.
Die Aufstellung der Gerüste erfolgt nur nach unmittelbar vor Ort erfolgter Abstimmung mit der Bauleitung und dem AG.
Hierfür ist es erforderlich, alle Montagetermine mind. 2 Tage vorab abzustimmen. Ohne eine örtliche Freigabe durch die Bauleitung und eine Sicherheitsanweisung durch Vertreter den AG darf der Raum nicht betreten werden.