Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
(1) Büroreferenzen, die im Zeitraum von 2013 bis 2023 vom Bewerber selbst erbracht wurden [Gewichtung: 35%]:
- Zwei Büroreferenz für die Sanierung von Büro- und Verwaltungsgebäuden, die mit der Projektaufgabe vergleichbar hinsichtlich Aufgabenstellung, Schwierigkeitsgrad, Komplexität für den Bereich der Projektsteuerung gemäß den Ziffern II.2.4) und III.1.3 (1) der Bekanntmachung.
Mindestens eine der beiden Büroreferenzen muss für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein.
Unterkriterium a) Vergleichbare Projektgröße und Gebäudetypologie (50%)
Unterkriterium b) Umbau im Bestand und laufendem Betrieb (50%)
Hinweis: Die Höchstpunktzahl (pro Referenz 4 Punkte) wird erreicht, wenn die benannten Referenzen hinsichtlich der dort erbrachten Leistung mit der hier zu realisierenden Leistung [siehe Ziffern II.2.4) und III.1.3 (1)] inhaltlich bestmöglich vergleichbar sind. Die erreichten Punkte (max. 8 bei max. 2 wertbaren Referenzen) werden aufsummiert, halbiert und dann entsprechend des angegebenen Prozentsatzes gewichtet.
(2) Persönliche Referenzen der verbindlich vorgesehenen Projektleitung und der verbindlich vorgesehenen Stellvertretung gemäß Ziffer III.1.3 (2), die im Zeitraum von 2013 bis 2023 selbst erbracht wurden [Gewichtung: 40%].
- Für die vorgesehenen Projektleitung zwei persönliche Referenzen zu jeweils einer inhaltlich vergleichbaren Baumaßnahme gemäß Ziffer II.2.4) Titel 1 und Titel 2 der Bekanntmachung,
Unterkriterium a) Vergleichbare Projektgröße und Gebäudetypologie (50%)
Unterkriterium b) Umbau im Bestand und laufendem Betrieb (50%)
- für die vorgesehenen Stellvertretung der Projektleitung eine persönliche Referenz zu einer inhaltlich vergleichbaren Baumaßnahme gemäß Ziffer II.2.4) Titel 1 der Bekanntmachung
Hinweis: Die Höchstpunktzahl (pro Referenz 4 Punkte) wird erreicht, wenn die benannten Referenzen hinsichtlich der dort erbrachten Leistung mit der hier zu realisierenden Leistung [siehe Ziffern II.2.4) und III.1.3 (2)] inhaltlich bestmöglich vergleichbar sind .
Die erreichten Punkte (max. 12 bei max. 3 wertbaren Referenzen) werden aufsummiert, gedrittelt und dann entsprechend des angegebenen Prozentsatzes gewichtet.
Hinweis zu (1) und (2):
Die reine Menge der benannten Referenzen ist dabei allein nicht ausschlaggebend, sondern deren Qualität und der Vergleichbarkeit mit der hier zur Vergabe anstehenden Leistung. Vor diesem Hintergrund und im Interesse der Aufwandsminimierung für die Bewerber sind hinsichtlich der Referenzen für Kriterium (1) zwei Referenzen und für Kriterium (2) drei abgeschlossene oder ggf. noch laufende Referenzen wertbar. Die Referenzen werden entsprechend der unten aufgeführten Bewertungsstufen beurteilt und bewertet. Darzulegen sind Referenzen, bei welchen die Anforderungen mit den Leistungen wie unter Ziffer II.2.4) beschrieben vergleichbar sind.
(3) Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte, jeweils in den letzten drei Jahren und heute, bezogen auf die unter Ziffer II.2.4) aufgeführte Leistungen [Gewichtung: 5%].
Eine durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte von 12 Mitarbeiter*innen (MA) führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Die Bewertung erfolgt nach dem nachstehenden Schema:
1 bis 3 MA = 1 Punkt; 4 bis 7 MA = 2 Punkte; 8 bis 11 MA = 3 Punkte; ab 12 MA = 4 Punkte.
(4) Darstellung des vorgesehenen Projektteams mit Angaben zur Qualifikation und Darstellung in einem Organigramm [siehe Ziffer III.1.3 (4)] [Gewichtung: 10%].
Die erreichbare Höchstpunktzahl (4 Punkte) wird vergeben, wenn die vorgesehenen Personen und Projekt-/ Teamaufstellung in Bezug auf die Erwartungen des Auftraggebers an eine qualitätsvolle Leistungserbringung die bestmöglichen Voraussetzungen mitbringt.
Hierbei kommt es dem AG insbesondere darauf an, wie durch den AN die Kommunikation und der Wissenstransfer (z.B. hinsichtlich der Relevanz auftretender Risiken/Probleme) zwischen den beiden Projektsteuerungsteams sichergestellt wird .
(5) Aussagekräftige Darstellung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität der Dienstleistung des Bewerbers [siehe Ziffer III.1.3 (5)] [Gewichtung: 5%].
Der Bewerber hat in seinem Teilnahmeantrag aufzuzeigen, wie er die Qualität bei der Planung und Bauüberwachung sicherstellt und wie er grundsätzlich auf zu erwartende Abstimmungsnotwendigkeiten kurzfristig reagieren kann. Sollte eine Zertifizierung gem, ISO 9001 - oder eine vergleichbare Zertifizierung - vorliegen, ist diese ebenfalls zusammen mit vorgenannten Erläuterungen einzureichen.
Dem Auftraggeber kommt es darauf an zu erfahren, welche Maßnahmen der Bewerber in seinem Unternehmen bereits umgesetzt hat, um die Qualität seiner Arbeit und seiner Prozesse/ Abläufe sicherzustellen .
(6) Durchschnittlicher jährlicher Nettoumsatz der letzten drei Jahre für Leistungen der Projektsteuerung [Gewichtung 5%]
Ein durchschnittlicher Nettoumsatz für Leistungen der Projektsteuerung in Höhe von 750.000 EUR führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Die Bewertung erfolgt nach dem nachstehenden Schema:
ab 200.000 EUR bis 249.999 EUR = 1 Punkt,
250.000 EUR bis 499.999 EUR = 2 Punkte,
500.000 EUR bis 749.999 EUR = 3 Punkte,
ab 750.000 EUR = 4 Punkte.
Erläuterung zur allgemeinen Punktevergabe: siehe II. 2.14)
Sind für die oben genannten Bewertungskriterien Angaben/Nachweise/ Erklärungen/Unterlagen im Teilnahmeantrag nicht enthalten, werden diese nicht nachgefordert.