Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Unterfranken – im Folgenden AG genannt – betreibt Gemeinschaftsunterkünfte und Übergangswohnheime. Das Vorkommen von Gliederfüßern, Nagetieren und anderen Wirbeltieren als Schädlinge im Umfeld des Menschen kann eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen. Oberste Ziele des AG sind die Sicherstellung des Schutzes von Gesundheit, Leib und Leben der Bewohner, der Mitarbeiter des AG sowie der Schutz der Bausubstanz und Ausstattung vor Schädlingsbefall. Zur Erfüllung dieses Schutzauftrages sucht der AG einen qualifizierten Fachbetrieb für Schädlingsbekämpfung – der diese Aufgaben nach den Grundsätzen der integrierten Schädlingsbekämpfung (IPM) fachgerecht und zuverlässig durchführt.
Auftragsbekanntmachung (2026-05-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schädlingsbekämpfungsdienstleistungen in Gemeinschaftsunterkünften der Regierung von Unterfranken
Referenznummer: 0270.ZV-17-26-01
Kurze Beschreibung:
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Unterfranken – im Folgenden AG genannt – betreibt Gemeinschaftsunterkünfte und Übergangswohnheime.
Das Vorkommen von Gliederfüßern, Nagetieren und anderen Wirbeltieren als Schädlinge im Umfeld des Menschen kann eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen.
Oberste Ziele des AG sind die Sicherstellung des Schutzes von Gesundheit, Leib und Leben der Bewohner, der Mitarbeiter des AG sowie der Schutz der Bausubstanz und Ausstattung vor Schädlingsbefall.
Zur Erfüllung dieses Schutzauftrages sucht der AG einen qualifizierten Fachbetrieb für Schädlingsbekämpfung – der diese Aufgaben nach den Grundsätzen der integrierten Schädlingsbekämpfung (IPM) fachgerecht und zuverlässig durchführt.
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Unterfranken – im Folgenden AG genannt – betreibt Gemeinschaftsunterkünfte und Übergangswohnheime.
Das Vorkommen von Gliederfüßern, Nagetieren und anderen Wirbeltieren als Schädlinge im Umfeld des Menschen kann eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen.
Oberste Ziele des AG sind die Sicherstellung des Schutzes von Gesundheit, Leib und Leben der Bewohner, der Mitarbeiter des AG sowie der Schutz der Bausubstanz und Ausstattung vor Schädlingsbefall.
Zur Erfüllung dieses Schutzauftrages sucht der AG einen qualifizierten Fachbetrieb für Schädlingsbekämpfung – der diese Aufgaben nach den Grundsätzen der integrierten Schädlingsbekämpfung (IPM) fachgerecht und zuverlässig durchführt.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Desinfektion und Schädlingsbekämpfung📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Interne Kennung: 72cfad72-ba5c-430d-aabf-0736971590df
Titel: Region 1 - Landkreise Aschaffenburg/Miltenberg
Beschreibung der Beschaffung:
Die Region 1 - Landkreise Aschaffenburg/Miltenberg umfasst mehrere Gemeinschaftsunterkünfte. Die Details können dem Unterkunftsverzeichnis entnommen werden.
Zusätzliche Informationen:
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Postleitzahl: 99999
Stadt: vgl. Anlage 2 Unterkunftsverzeichnis
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Aschaffenburg, Landkreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-01 📅
Datum des Endes: 2027-07-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 3
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich um jeweils 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf des Verlängerungszeitraums in Textform gekündigt wird. Der Vertrag endet ohne dass es einer Kündigung bedarf zum 31.07.2030.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 06a14f3d-97b3-4549-a5c2-263c46389b72
Titel: Region 2 - Landkreise Würzburg/Kitzingen/Main Spessart
Beschreibung der Beschaffung:
Die Region 2 - Landkreise Würzburg/Kitzingen/Main Spessart umfasst mehrere Gemeinschaftsunterkünfte. Die Details können dem Unterkunftsverzeichnis entnommen werden.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: 2f458510-109b-4c4c-b5da-06dd523dc73e
Titel: Region 3 - Landkreise Schweinfurt/Hassberge/Rhön Grabfeld/Bad Kissingen
Beschreibung der Beschaffung:
Die Region 3 - Landkreise Schweinfurt/Hassberge/Rhön Grabfeld/Bad Kissingen umfasst mehrere Gemeinschaftsunterkünfte. Die Details können dem Unterkunftsverzeichnis entnommen werden.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003 Beschreibung
Ort der Leistung: Würzburg, Landkreis
🏙️ Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
§ 14 Abs. 1 VgV i.V.m. § 119 Abs. 1 GWB sowie § 15 VgV
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-18 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 44 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-06-10 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2, 3 VgV.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unzureichende Unterlagen/Anlagen nicht nachzufordern (§ 56 Abs. 2 VgV). Unvollständige Angebote können daher zum Ausschluss führen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV
Information: Für den Fall der Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf die Ziffer 3 der „Allgemeinen Bewerbungsbedingungen“ verwiesen. Beachten Sie bitte § 47 Abs. 1 S. 3 VgV!
Information: Wenn Sie zum Nachweis der Eignung auf ein Präqualifizierungssystem verweisen, prüfen Sie bitte, ob die dort hinterlegten Dokumente und Erklärungen den für dieses Verfahren geltenden Eignungsanforderungen bezüglich des Inhaltes und der Anzahl tatsächlich entsprechen.
Information: Für den Fall der Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf die Ziffer 3 der „Allgemeinen Bewerbungsbedingungen“ verwiesen. Beachten Sie bitte § 47 Abs. 1 S. 3 VgV!
Information: Wenn Sie zum Nachweis der Eignung auf ein Präqualifizierungssystem verweisen, prüfen Sie bitte, ob die dort hinterlegten Dokumente und Erklärungen den für dieses Verfahren geltenden Eignungsanforderungen bezüglich des Inhaltes und der Anzahl tatsächlich entsprechen.
Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de durchgeführt. Eine anderweitige Abgabe von Angeboten ist grundsätzlich nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Zentralen Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Zentralen Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Zentrale Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Zentrale Vergabestelle geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Zentrale Vergabestelle. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, 80534 München zu richten.
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB.
Dieser lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Zentralen Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Zentralen Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Zentrale Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Zentrale Vergabestelle geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Zentrale Vergabestelle. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, 80534 München zu richten.
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB.
Dieser lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-18+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 096-346469 (2026-05-18)