Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Scharfschützenhandschuhen Sommer, ASD 55021B, im Zeitraum 01.04.2024 bis 31.03.2028 mit Möglichkeit zur
dreimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: BwBM 2023 0067 Scharfschützenhandschuh Sommer, Rahmenvereinbarung
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Sommerhandschuhen Sommer, ASD 55021B, im Zeitraum 01.06.2025 bis 31.05.2029 mit Möglichkeit zur dreimaligen...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Sommerhandschuhen Sommer, ASD 55021B, im Zeitraum 01.06.2025 bis 31.05.2029 mit Möglichkeit zur dreimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate.
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Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Handschuhe📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0.01 EUR (framework approximate) 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 1 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Sommerhandschuhen Sommer, ASD 55021B, im Zeitraum 01.06.2025 bis 31.05.2029 mit Möglichkeit zur dreimaligen...”
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Sommerhandschuhen Sommer, ASD 55021B, im Zeitraum 01.06.2025 bis 31.05.2029 mit Möglichkeit zur dreimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate.
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Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ergebnis der Erprobung (50 %)
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferfrist für Folgeabrufe (10 %)
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb ✅ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: Vertrag 01
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-04-28+02:00 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: 1 💰
Niedrigstes Angebot: 1 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ESKA Lederhandschuhfabrik Ges.m.b.H & Co.KG
Nationale Registrierungsnummer: ATU 24993309
Postleitzahl: 4600
Postort: Wels/Thalheim
Region: Linz-Wels 🏙️
Land: AUT None
E-Mail: office@eska.at📧
Telefon: +43 724247292📞
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bw Bekleidungsmanagement GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 992-80002-47
Postleitzahl: 51149
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: DEU None
E-Mail: bieteranfragen@bwbm.de📧
Telefon: 000📞
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: DEU None
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228-94-99-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2025/S 084-278934 (2025-04-29)