Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Schleswiger Stadtwerke - Abwasserentsorgung
2023.705 - Kanalspülfahrzeug (Hochdruckspül- und Saugfahrzeug)”
Produkte/Dienstleistungen: Schlammsaugwagen📦
Kurze Beschreibung: Lieferung eines Kanalspülfahrzeugs (Hochdruckspül- und Saugfahrzeug)
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke📦
Ort der Leistung: Schleswig-Flensburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Hochdruckspül- und Saugfahrzeug:
Die gesamte Bauweise ist gemäß StVZO, DGUV 113-015,
DGUV 100-500, DGUV V70 herzustellen;
Lieferung des Fahrzeugs bis...”
Beschreibung der Beschaffung
Hochdruckspül- und Saugfahrzeug:
Die gesamte Bauweise ist gemäß StVZO, DGUV 113-015,
DGUV 100-500, DGUV V70 herzustellen;
Lieferung des Fahrzeugs bis 01.07.2024;
Vorführung eines, dem angebotenen Fahrzeug
entsprechenden Fahrzeugs, innerhalb von zwei Wochen nach
Auftragserteilung am Firmensitz des Auftraggebers;
Erstellung und Übergabe der Bedienungsanleitung und des
Ersatzteilkatalogs in deutscher Sprache, in zweifacher
Papierform sowie digital auf entsprechendem Datenträger;
Erstellung und Übergabe der EG-Konformitätserklärung und
Ausführliche Einweisung des Bedienpersonals,
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-02 📅
Datum des Endes: 2024-07-01 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-31
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-10-27
12:00 📅
“1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen elektronisch in Textform und fristgerecht über diese Vergabeplattform einzureichen..
2....”
1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen elektronisch in Textform und fristgerecht über diese Vergabeplattform einzureichen..
2. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Nachforderungen zu stellen, behält sich aber vor, - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern. Diese sind nach Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen.
3. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung einzuhalten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YND6WXF
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
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Quelle: OJS 2023/S 188-584423 (2023-09-26)