Der Landkreis Nienburg/Weser plant den Neubau einer Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) im Gewerbegebiet des Ortes Lemke, Gemeinde Marklohe. Es handelt sich um einen Ersatzneubau für die bestehende FTZ in der Verdener Landstraße in Nienburg. Das Raumprogramm umfasst ca. 8.200 m² Nutzflächen, sowie ca. 9.140 m² Außenbereiche –Bewegungs- und Übungsflächen. Hierzu steht ein ca. 3,4 ha großes Baufeld zur Verfügung. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen: Bei dem BV handelt es sich um einzelne Gebäudeteile mit einem Stahlfachwerkträger- Konstruktion mit einer Trapezdachfläche. Treppengeländer aus Flachstahl ca.: 40 m Treppenwange aus Flachstahl ca.: 40 m Flachstahlgeländer im Außenbereich ca.: 50 m Treppengeländer aus Stahl-Rohrprofilen ca.: 90 m Vordach mit Aluminiumblech: 1 Stück Sichtschutz mit Streckmetall-Verkleidung ca.: 150 m² Stahltreppe im Schlauchturm: 1 Stück Steigleiter: 1 Stück Gitterrostabdeckung mit Unterkonstruktion ca.: 50 m² Gittertrennwand ca.: 120 m² Schiebeladen.: 7 Stück
Auftragsbekanntmachung (2026-08-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schlosserarbeiten
Referenznummer: 10-121-2018-01-373.01
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Nienburg/Weser plant den Neubau einer Feuerwehrtechnischen
Zentrale (FTZ) im Gewerbegebiet des Ortes Lemke, Gemeinde Marklohe. Es handelt sich um einen Ersatzneubau für die bestehende FTZ in der Verdener Landstraße in Nienburg. Das Raumprogramm umfasst ca. 8.200 m² Nutzflächen, sowie ca. 9.140 m² Außenbereiche –Bewegungs- und Übungsflächen. Hierzu steht ein ca. 3,4 ha großes Baufeld zur Verfügung. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen:
Bei dem BV handelt es sich um einzelne Gebäudeteile mit einem Stahlfachwerkträger- Konstruktion mit einer Trapezdachfläche.
Treppengeländer aus Flachstahl ca.: 40 m
Treppenwange aus Flachstahl ca.: 40 m
Flachstahlgeländer im Außenbereich ca.: 50 m
Treppengeländer aus Stahl-Rohrprofilen ca.: 90 m
Vordach mit Aluminiumblech: 1 Stück
Sichtschutz mit Streckmetall-Verkleidung ca.: 150 m²
Stahltreppe im Schlauchturm: 1 Stück
Steigleiter: 1 Stück
Gitterrostabdeckung mit Unterkonstruktion ca.: 50 m²
Gittertrennwand ca.: 120 m²
Schiebeladen.: 7 Stück
Der Landkreis Nienburg/Weser plant den Neubau einer Feuerwehrtechnischen
Zentrale (FTZ) im Gewerbegebiet des Ortes Lemke, Gemeinde Marklohe. Es handelt sich um einen Ersatzneubau für die bestehende FTZ in der Verdener Landstraße in Nienburg. Das Raumprogramm umfasst ca. 8.200 m² Nutzflächen, sowie ca. 9.140 m² Außenbereiche –Bewegungs- und Übungsflächen. Hierzu steht ein ca. 3,4 ha großes Baufeld zur Verfügung. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen:
Bei dem BV handelt es sich um einzelne Gebäudeteile mit einem Stahlfachwerkträger- Konstruktion mit einer Trapezdachfläche.
Treppengeländer aus Flachstahl ca.: 40 m
Treppenwange aus Flachstahl ca.: 40 m
Flachstahlgeländer im Außenbereich ca.: 50 m
Treppengeländer aus Stahl-Rohrprofilen ca.: 90 m
Vordach mit Aluminiumblech: 1 Stück
Sichtschutz mit Streckmetall-Verkleidung ca.: 150 m²
Stahltreppe im Schlauchturm: 1 Stück
Steigleiter: 1 Stück
Gitterrostabdeckung mit Unterkonstruktion ca.: 50 m²
Gittertrennwand ca.: 120 m²
Schiebeladen.: 7 Stück
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Metallbauarbeiten📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 303752.50 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 73e74d78-5b80-4b0d-a0e5-513f19e9fa3a
Postleitzahl: 31608
Stadt: Marklohe
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Nienburg (Weser)
🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-11 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-09-01 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle die Gewerbeanmeldung, die Eintragung in die Handwerksrolle bzw. die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer nachzuweisen. Sofern es sich bei dem Bieter um eine juristischen Person, eine oHG oder KG handelt, ist außerdem ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes des Bieters vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle die Gewerbeanmeldung, die Eintragung in die Handwerksrolle bzw. die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer nachzuweisen. Sofern es sich bei dem Bieter um eine juristischen Person, eine oHG oder KG handelt, ist außerdem ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes des Bieters vorzulegen.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Sofern das Bieterunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. eingetragen ist, genügt die Angabe der PQ-Nummer. Sollte sich die Präqualifikation nicht auf alle ausgeschriebenen Leistungsbereiche erstrecken, ist für die von der Präqualifikation nicht abdeckten Leistungsbereiche ebenfalls eine Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 bzw. eine EEE abzugeben. Sich hierauf beziehende Bestätigungen sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Nicht präqualifizierte Bieterunternehmen haben als vorläufigen Eignungsnachweis das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. die EEE mit dem Angebot einzureichen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieterunternehmens in die engere Wahl, sind die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. der EEE genannten Bestätigungen der Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Werden Nachunternehmen benannt, gelten die Anforderungen entsprechend. Sofern das Unternehmen nicht zur Teilnahme an den Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft verpflichtet ist, ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung über die geleisteten gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge - d.h. von den Krankenkassen beizubringen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sofern das Bieterunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. eingetragen ist, genügt die Angabe der PQ-Nummer. Sollte sich die Präqualifikation nicht auf alle ausgeschriebenen Leistungsbereiche erstrecken, ist für die von der Präqualifikation nicht abdeckten Leistungsbereiche ebenfalls eine Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 bzw. eine EEE abzugeben. Sich hierauf beziehende Bestätigungen sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Nicht präqualifizierte Bieterunternehmen haben als vorläufigen Eignungsnachweis das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. die EEE mit dem Angebot einzureichen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieterunternehmens in die engere Wahl, sind die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. der EEE genannten Bestätigungen der Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Werden Nachunternehmen benannt, gelten die Anforderungen entsprechend. Sofern das Unternehmen nicht zur Teilnahme an den Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft verpflichtet ist, ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung über die geleisteten gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge - d.h. von den Krankenkassen beizubringen.
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über einen jahresdurchschnittlichen Gesamtumsatz (gemittelt) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren von mindestens 250.000 EUR brutto.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewertung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewertung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-11+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 154-560089 (2026-08-11)