Schreddern von Grüngut

Landkreis Bayreuth

Schreddern von Grüngut auf den dezentralen Kompostieranlagen im Landkreis Bayreuth

Deadline

Deadline 2026-06-16

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-05-13 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-05-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schreddern von Grüngut
Referenznummer: FB40_2026-01
Kurze Beschreibung:
Schreddern von Grüngut auf den dezentralen Kompostieranlagen im Landkreis Bayreuth
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: FB40_2026-01
Titel: Schreddern von Grüngut auf den dezentralen Kompostieranlagen im Landkreis Bayreuth
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Im Landkreis Bayreuth gibt es neben den drei zentralen Kompostieranlagen, drei weitere dezentrale Kompostieranlagen, an denen die Bevölkerung das anfallende Grüngut abgeben kann. Ausgeschrieben wird hier das Schreddern des Grünguts an diesen Kompostieranlagen. Die ausgeschriebene Leistung beginnt am 24.08.2026 und läuft zunächst bis zum 31.12.2026. Der Vertrag verlängert sich anschließend automatisch, höchstens jedoch viermal, um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien bis spätestens zum 30.09. des jeweiligen laufenden Jahres gekündigt wird. Spätestens endet das Vertragsverhältnis somit am 31.12.2030.
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Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance# #Besonders auch geeignet für:selbst# #Besonders auch geeignet für:startup# #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Postanschrift: Kompostieranlage D + S Kompost B22 Ortsausgang Hollfeld Richtung Bayreuth
Postleitzahl: 96142
Stadt: Hollfeld
Postanschrift: Kompostieranlage Reinhard Scholl Görau
Postleitzahl: 95466
Stadt: Weidenberg
Postanschrift: Kompostieranlage Köhler GbR Mergners
Postleitzahl: 91282
Stadt: Betzenstein
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bayreuth, Landkreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-24 📅
Datum des Endes: 2030-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Die ausgeschriebene Leistung beginnt am 24.08.2026 und läuft zunächst bis zum 31.12.2026. Der Vertrag verlängert sich anschließend automatisch, höchstens jedoch viermal, um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien bis spätestens zum 30.09. des jeweiligen laufenden Jahres gekündigt wird. Spätestens endet das Vertragsverhältnis somit am 31.12.2030.
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Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Postanschrift: Landkreis Bayreuth
Postleitzahl: 95448
Stadt: Bayreuth

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-16 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 45 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Unterlagen werden gemäß § 56 VgV nachgefordert. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A) Vorlage mit dem Angebot: (a) Erklärung zu bestehender Eintragung im Berufsregister am Sitz oder Wohnsitz (b) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von § 123 oder § 124 GWB und zu ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 125 GWB. -- B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (soweit zutreffend) -- Allgemeine Hinweise: Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Angabe der Eintragung in einem Präqualifikationsverzeichnis i. S. d. § 48 Abs. 8 VgV (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt L 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für präqualifizierte Unternehmen, sofern die Nachweise im Präqualifikationsverzeichnis abrufbar sind. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gem. A) und die Unterlagen gem. B) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
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Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A) Vorlage mit dem Angebot: (a) Erklärung, dass im Auftragsfall eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für - Personenschäden in Höhe von mindestens 1,0 Mio. € - sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 1,0 Mio. € abgeschlossen wird. -- B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist: (a) Schriftliche Zusicherung der Versicherung (, dass eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe abgeschlossen werden kann) oder einen entsprechenden Versicherungsnachweise (, sofern eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe bereits besteht). -- Allgemeine Hinweise: Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Angabe der Eintragung in einem Präqualifikationsverzeichnis i. S. d. § 48 Abs. 8 VgV (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt L 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für präqualifizierte Unternehmen, sofern die Nachweise im Präqualifikationsverzeichnis abrufbar sind. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gem. A) und die Unterlagen gem. B) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
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Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A) Vorlage mit dem Angebot: (a) Angabe des Umsatzes, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. (b) Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation (c) Erklärung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (d) Erklärung zur Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft -- B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist: (a) Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (sofern zutreffend) (b) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist) (c) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) (d) Nachweis der Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft -- Allgemeine Hinweise: Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Angabe der Eintragung in einem Präqualifikationsverzeichnis i. S. d. § 48 Abs. 8 VgV (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt L 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für präqualifizierte Unternehmen, sofern die Nachweise im Präqualifikationsverzeichnis abrufbar sind. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gem. A) und die Unterlagen gem. B) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A) Vorlage mit dem Angebot: (a) Erklärung, in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt zu haben -- B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist: (a) Drei Referenznachweise zu A) (a) mit Angaben zu Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, -- Allgemeine Hinweise: Die Erklärungen gem. A) sind mittels Angabe der Eintragung in einem Präqualifikationsverzeichnis i. S. d. § 48 Abs. 8 VgV (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt L 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für präqualifizierte Unternehmen, sofern die Nachweise im Präqualifikationsverzeichnis abrufbar sind; es sei denn, die im Präqualifkationsverzeichnis abrufbaren Referenzen entsprechen nicht den inhaltlichen Anforderungen an eine vergleichbare Referenz. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gem. A) und die Unterlagen gem. B) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
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Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A) Vorlage mit dem Angebot: (a) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. -- B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist: (a) Entsprechende Nachweise zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren -- Allgemeine Hinweise: Die Erklärungen gem. A) sind mittels Angabe der Eintragung in einem Präqualifikationsverzeichnis i. S. d. § 48 Abs. 8 VgV (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt L 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für präqualifizierte Unternehmen, sofern die Nachweise im Präqualifikationsverzeichnis abrufbar sind. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gem. A) und die Unterlagen gem. B) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
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Eignungskriterium: Anzahl der Führungskräfte
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A) Vorlage mit dem Angebot: (a) Erklärung, aus der die Zahl der Führungskräfte des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. -- B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist: (a) Entsprechende Nachweise zur Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren -- Allgemeine Hinweise: Die Erklärungen gem. A) sind mittels Angabe der Eintragung in einem Präqualifikationsverzeichnis i. S. d. § 48 Abs. 8 VgV (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt L 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für präqualifizierte Unternehmen, sofern die Nachweise im Präqualifikationsverzeichnis abrufbar sind. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gem. A) und die Unterlagen gem. B) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
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Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A) Vorlage mit dem Angebot: (a) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt -- B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist: (a) Stützt sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, hat er ihre verpflichtende Zusage, ihm die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung zu stellen, vorzulegen.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren - gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder - gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder - gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Nicht fristgerecht eingereichte bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden nicht berücksichtigt.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landkreis Bayreuth
Nationale Registrierungsnummer: 09-0348128-98
Abteilung: Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Markgrafenallee 5
Postleitzahl: 95448
Postort: Bayreuth
Region: Bayreuth, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@lra-bt.bayern.de 📧
Telefon: +49 921728514 📞
Fax: +49 92172888514 📠
URL: www.landkreis-bayreuth.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av27bf98-eu 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av27bf98-eu 🌏
Teilnahme-URL: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av27bf98-eu 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av27bf98-eu 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Angebote können ausschließlich über die Vergabeplattform abgegeben werden. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: +49 98153 1277
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Telefon: +49 98153 1277 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftragnehmer nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2.. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-13+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 093-330815 (2026-05-13)