Referenz Daten
Absendedatum: 2023-09-12 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-15 📅
Datum des Beginns: 2024-02-09 📅
Datum des Endes: 2025-04-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 178-554391
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 065-194148
ABl. S-Ausgabe: 178
Zusätzliche Informationen
“Da hier keine schriftlichen Angebote zugelassen sind, ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen.”
Quelle: OJS 2023/S 178-554391 (2023-09-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schreinerarbeiten, Neubau Schulzentrum Gerthe, Heinrichstraße 2 (
Kurze Beschreibung:
“VERGEBENER AUFTRAG Neubau Schulzentrum Gerthe Heinrichstraße 2 44805 Bochum - Schreinerarbeiten / Möblierung Feste Einbauten -”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 2129094.10 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ausführung der Mengen (ca.): - Schrankanlage L=ca. 5-8 m ca. 100 Stk. - Schließfachanlage L=ca. 6 m ca. 6 Stk. - Teeküche ca. 4 Stk. - Sondermöbel...”
Beschreibung der Beschaffung
Ausführung der Mengen (ca.): - Schrankanlage L=ca. 5-8 m ca. 100 Stk. - Schließfachanlage L=ca. 6 m ca. 6 Stk. - Teeküche ca. 4 Stk. - Sondermöbel Präsentation für Monitor/Whiteboard ca. 95 Stk. - Sitz-/Fensterbank ca. 50 lfm - Bühnenpodestbekleidung 1 Stk.
“Bekanntmachungs-ID: CXPSYYSDA9C” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: DE 164 242 157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49 25141110📞
Fax: +49 2514112525 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).
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Quelle: OJS 2024/S 017-048310 (2024-01-23)