Schuldner- und Insolvenzberatung im Landkreis München

Landratsamt München - Zentrale Vergabestelle und Einkauf

Gegenstand der vom jeweiligen Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ist die Schuldner- und Insolvenzberatung für die Bürger:innen des Landkreises München. Der Auftraggeber verfolgt mit der Schuldner- und Insolvenzberatung das Ziel, seinen Bürgern in ausweglos erscheinenden Finanzlagen Hilfe bei der Überwindung ihrer Schuldenprobleme und eine Zukunftsperspektive zu geben. Um dieses Ziel zu erreichen, ist neben der Regelung der Finanzprobleme oft auch eine psychosoziale Beratung der Bürger und die Einschaltung weiterer Dienste erforderlich, um die Ursachen von Schulden, die in den Lebensumständen des Bürgers und/oder in seiner Persönlichkeit liegen können, zu beseitigen oder zumindest zu verbessern. Die Schuldner- und Insolvenzberatung hat daher im Sinne einer ganzheitlichen Beratung und nachhaltig zu erfolgen. Der Landkreis München (nachfolgend als „Auftraggeber“ bezeichnet) hat den Auftrag in zwei (2) Lose aufgeteilt. Hintergrund hierfür ist auch, dass den Bürgern im Landkreis München die Wahl bleiben soll, an welche der beiden Beratungsstellen sie sich wenden. In jedem Los gibt es einen unterschiedlichen Auftragnehmer.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-05-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-04-13.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-04-13 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-04-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schuldner- und Insolvenzberatung im Landkreis München
Referenznummer: 26/06 Schuldner- und Insolvenzberatung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vom jeweiligen Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ist die Schuldner- und Insolvenzberatung für die Bürger:innen des Landkreises München. Der Auftraggeber verfolgt mit der Schuldner- und Insolvenzberatung das Ziel, seinen Bürgern in ausweglos erscheinenden Finanzlagen Hilfe bei der Überwindung ihrer Schuldenprobleme und eine Zukunftsperspektive zu geben. Um dieses Ziel zu erreichen, ist neben der Regelung der Finanzprobleme oft auch eine psychosoziale Beratung der Bürger und die Einschaltung weiterer Dienste erforderlich, um die Ursachen von Schulden, die in den Lebensumständen des Bürgers und/oder in seiner Persönlichkeit liegen können, zu beseitigen oder zumindest zu verbessern. Die Schuldner- und Insolvenzberatung hat daher im Sinne einer ganzheitlichen Beratung und nachhaltig zu erfolgen. Der Landkreis München (nachfolgend als „Auftraggeber“ bezeichnet) hat den Auftrag in zwei (2) Lose aufgeteilt. Hintergrund hierfür ist auch, dass den Bürgern im Landkreis München die Wahl bleiben soll, an welche der beiden Beratungsstellen sie sich wenden. In jedem Los gibt es einen unterschiedlichen Auftragnehmer.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Beratungsdienste 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2

1️⃣
Interne Kennung: 2.3 Schuldner und Insolvenzberatung Los 1
Titel: Schuldner- und Insolvenzberatung für den Landkreis München Los 1
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Der Auftragnehmer hat ausschließlich eine (1) Beratungsstelle für die Schuldner- und Insolvenzberatung auf dem Gebiet des Landkreises München oder dem Gebiet der Stadt München bereitzustellen und in dieser die Schuldner- und Insolvenzberatungsleistungen anzubieten und zu erbringen. Es gibt also pro Los eine Beratungsstelle.
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Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2032-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zeitliche Erreichbarkeit und Personaleinsatz Der Bieter hat in seinem zu erstellenden Gesamtkonzept anzugeben, wie er im Auftragsfall den Personaleinsatz in der Beratungsstelle organisieren wird, um eine kurze Wartezeit von maximal 4 Wochen auf einen persönlichen Beratungstermin zu gewährleisten. Der Bieter hat dabei auch anzugeben, wann die Bürger welche Beratungsangebote zeitlich und in welcher Häufigkeit in Anspruch nehmen können und welche Fallzahlen pro Berater geplant sind. Der Bieter hat dabei zu unterstellen, dass pro Vertragsjahr 750 Beratungsfälle im Bereich der Schuldnerberatung und 100 Beratungsfälle im Bereich der Insolvenzberatung anfallen.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 12.5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vernetzung mit öffentlichen und privaten Beratungsstellen Der Bieter hat daher in seinem Gesamtkonzept anzugeben, mit welchen weiteren Diensten er im Auftragsfall zusammenarbeiten wird, um die Ursachen von Schulden, die in den Lebensumständen des Bürgers und/oder in seiner Persönlichkeit (z.B. psychische Erkrankungen, Alkoholsucht, Spielsucht) liegen können, zu beseitigen oder zumindest zu verbessern. Der Bieter hat dabei anzugeben, wie die Zusammenarbeit mit diesen Diensten im Bedarfsfall erfolgen und wie er die Zusammenarbeit pflegen wird. Der Bieter hat dabei auch darauf einzugehen, wie er die Zusammenarbeit mit den weiteren Diensten im Zusammenhang mit der Beratung von Bürgern des Landkreises München mit Migrationshintergrund oder psychischen Erkrankungen organisieren wird.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 22
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation der Beratung im Einzelfall Beratungsziele und Beratungsschwerpunkte, Vorgehen und Beratungsinstrumente Der Bieter hat in seinem Gesamtkonzept anzugeben, wie er im Auftragsfall methodisch vorgehen wird, um den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises München in ausweglos erscheinenden Finanzlagen Hilfe bei der Überwindung ihrer Schuldenproblematik und eine Zukunftsperspektive zu geben. Der Bieter hat dazu anhand eines beispielhaften Beratungsverlaufs sowohl für den Bereich der Schuldnerberatung als auch für den Bereich der Insolvenzberatung in einzelnen Beratungsschritten inklusive Erläuterung und Begründung die von ihm im Anwendungsfall angewendete Methodik anzugeben. Der Bieter hat dabei insbesondere zu beschreiben, mit welchen Maßnahmen er den Beratungserfolg (=Überwindung der Schuldenproblematik und Zukunftsperspektive) sicherstellen will.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 49
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präventive Arbeit Der biter hat in seinem Gesamtkonzept anzugeben, welche präventiven Leistungen er im Auftragsfall ergreifen wird, damit die Bürger des Landkreises Schulden vermeiden. Der Bieter hat dabei weiter zu beschreiben, welche Maßnahmen er ergreift um den Ursachen von Überschuldung möglichst frühzeitig zu begegnen.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 16.5
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: 2.3 Schuldner und Insolvenzberatung Los 2
Titel: Schuldner- und Insolvenzberatung für den Landkreis München Los 2
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Beschreibung
Ort der Leistung: München, Landkreis 🏙️

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-19 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-19 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 74 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-05-19 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-05-13 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV behält sich der Auftraggeber vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzufordern. Ein Rechtsanspruch auf Nachforderung besteht aber nicht.
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bescheinigung für den Bieter, dass der Bieter als geeignete Stelle im Sinne von §305 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung (InsO) anerkannt ist. Bei Bietergemeinschaften ist diese Bescheinigung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bieter von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben und darf zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots nicht älter als 3 Monate sein. Bei einer Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder bei einem in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Bei einer Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Schuldner- und Insolvenzberatung oder einer vergleichbaren sozialen Beratungsleistung), jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über mindestens eine (1) Referenz des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei (3) Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit Angabe - bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, dass das Referenzprojekt durchgeführt hat - der Bezeichnung und Beschreibung der Referenz - des Auftragswerts - des Erbringungszeitpunkts (Zeitraums der Leistungserbringung) - des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und Emailadresse) Eine Referenz gilt als geeignet wenn: - Gegenstand der Referenz Schuldner- und Insolvenzberatungsleistungen oder vergleichbare soziale Beratungsleistungen gewesen sind (im Falle vergleichbarer sozialer Beratungsleistungen ist die Vergleichbarkeit darzulegen) und Grundlagen dieser Leistungen für - die Schuldnerberatung § 16a Satz 1 Nr. 2 SGB II und § 11 Absatz 5 SGB XII - und für die Insolvenzberatung §§304 ff. InsO, Art. 112 ff AGSG, § 104 AVSG gewesen sind; - das Referenzprojekt mindestens 3 Monate gedauert hat - die Referenz aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht wurde.
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Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung des Bieters zu dem in seinem/seinen Unternehmen bestehenden Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Der Bieter hat zu beschreiben, mit welchen Maßnahmen er die Qualität der von ihm erbrachten Schuldner- und Insolvenzberatungsleistungen kontrolliert und sicherstellt.
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Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bieters und die Zahl der Führungskräfte des Bieters jeweils in den letzten drei (3) Jahren ersichtlich ist. Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
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Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
- - Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB - - - Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB - - - Betrug: §123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5. GWB - - - Bestechlichkeit: §124 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 - - - Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB - - - Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung: § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, GWB - - - Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB - - - Verstoß gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen: § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB - - - Zahlungsunfähigkeit, Eröffnung Insolvenzverfahren oder vergleichbare Lage: § 124 Abs. 1 Nr. 2 - - - Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: § 124 Abs. 1 Nr. 2GWB - - - Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB - - - Wettbewerbsbeschränkendes Verhalten: § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB - - - Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB - - - Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB - - - Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB - - - Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB - - - Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Eine Erklärung darüber, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen bzw. eine Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel als Eigenerklärung abzugeben. Für diese Angabe ist das Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung“ zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, vor Zuschlagserteilung die entsprechenden gültigen bzw. aktuellen Bestätigungen mit einer angemessenen Fristsetzung anzufordern: - - - - Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) - - - - - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist - - - - - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt - - - - - - Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz - - - - - qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen - - - - - Vorname, Name, Geburtsdatum und Geburtsort aller Geschäftsführer und Prokuristen - - - - - Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung. - - - - - - - Bescheinigungen, die mit einem Gültigkeitsdatum versehen sind, müssen im Zeitpunkt der Einreichung gültig sein, andere Nachweise sollten in der Regel ein Ausstellungsdatum aufweisen, das nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung ist. - - - - - Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch von präqualifizierten Unternehmen grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Sind geforderte Nachweise im Präqualifikationsverzeichnis nicht hinterlegt oder deckt die Präqualifizierung nicht die ganze Leistung ab, behält sich der Auftraggeber vor, auch von präqualifizierten Unternehmen entsprechende Nachweise und Erklärungen auf gesondertes Verlangen anzufordern.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landratsamt München - Zentrale Vergabestelle und Einkauf
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318253-95
Postanschrift: Joseph-Wild-Straße 20
Postleitzahl: 81829
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: beschaffungsstelle@lra-m.bayern.de 📧
Telefon: +49 89 6221-1634 📞
Fax: +49 89 6221-441634 📠
URL: http://www.landkreis-muenchen.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av276f0d-eu 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av276f0d-eu 🌏
Teilnahme-URL: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av276f0d-eu 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av276f0d-eu 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder Vergabeverfahren können nur von auf der Plattform registrierten Bewerbern gestellt werden. Wird eine Auskunft erst sechs Kalendertage oder weniger vor Ablauf der Angebotsfrist erbeten, so ist nicht von einer rechtzeitigen Anfrage auszugehen und der Bieter muss damit rechnen, dass seine Frage nicht mehr rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden kann (vgl. § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Die Vergabestelle ist grundsätzlich bemüht, auch solche Anfragen noch zu beantworten. Im wohlverstandenen Eigeninteresse sollten Auskünfte aber so früh wie möglich eingeholt werden. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die genannte Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z.B. zum Zweck der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Fall der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen per E-Mail eingegangen sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. - - - - - Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die "Eigenerklärung Bezug Russland" (L127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. - - - - - Die Bindefrist wurde auf den 30.07.2026 festgelegt.
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Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: USt-ID DE811335517
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer Südbayern
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/ 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße, gegenVergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nachEingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ----- § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 2 Satz 1 GWB. §134Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. ----- Gemäß §135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach §135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nichtspäter als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden sind. ----- Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-13+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 072-254045 (2026-04-13)