Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Schulen des Lahn-Dill-Kreises / Kreishaus LDK; Beschaffung von Pellets
089.23E0331110000.81”
Produkte/Dienstleistungen: Brennstoffe auf Holzbasis📦
Kurze Beschreibung: Beschaffung von Pellets
1️⃣
Ort der Leistung: Lahn-Dill-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Abnahmestellen sind verschiedene Schulen des Lahn-Dill-Kreises sowie das Kreishaus in Wetzlar”
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvertrag (Dauer: 2,5 Jahre,
max. 3,5 Jahre) zur Lieferung von
Pellets auf Abruf” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-06-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: auf max. 3,5 Jahre
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-12
09:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-09-12
09:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151-126603📞
Fax: +49 6151-125816 📠
URL: www.rp-darmstadt.hessen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
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Quelle: OJS 2023/S 118-368935 (2023-06-16)