Schülerbeförderung für Dachauer Grund- und Mittelschulen für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025 mit optionaler Verlängerung um 2 weiter Jahre bis 2026/2027
Die Große Kreisstadt Dachau ist Sachaufwandsträger für 4 Grundschulen und zwei Mittelschulen im Stadtgebiet sowie Träger für derzeit 13 städtische Kinderbetreuungseinrichtungen. Als Sachaufwandsträger beabsichtigt die Große Kreisstadt Dachau die Vergabe der Beförderung von Schülerinnen und Schülern gemäß § 2 Abs. 2 Schülerbeförderungsverordnung (SchBefV), sowie weiterer Schulfahrten (Gelegenheitsfahrten oder planbare Fahrten) für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/25 optional mit Verlängerung um die Schuljahre 2025/26 und 2026/27.
Vereinzelt sind in diesem Zeitraum auch Fahrten für städtische Kindertageseinrichtungen erforderlich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Schülerbeförderung für Dachauer Grund- und Mittelschulen für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025 mit optionaler Verlängerung um 2 weiter Jahre bis 2026/2027”
Produkte/Dienstleistungen: Straßentransport/-beförderung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Große Kreisstadt Dachau ist Sachaufwandsträger für 4 Grundschulen und zwei Mittelschulen im Stadtgebiet sowie Träger für derzeit 13 städtische...”
Kurze Beschreibung
Die Große Kreisstadt Dachau ist Sachaufwandsträger für 4 Grundschulen und zwei Mittelschulen im Stadtgebiet sowie Träger für derzeit 13 städtische Kinderbetreuungseinrichtungen. Als Sachaufwandsträger beabsichtigt die Große Kreisstadt Dachau die Vergabe der Beförderung von Schülerinnen und Schülern gemäß § 2 Abs. 2 Schülerbeförderungsverordnung (SchBefV), sowie weiterer Schulfahrten (Gelegenheitsfahrten oder planbare Fahrten) für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/25 optional mit Verlängerung um die Schuljahre 2025/26 und 2026/27.
Vereinzelt sind in diesem Zeitraum auch Fahrten für städtische Kindertageseinrichtungen erforderlich.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 820 000 💰
Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Gesetzliche Schülerbeförderung zum Pflichtunterricht (Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer) Los-Nr.: 1” Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Vermietung von Fahrzeugen zur Personenbeförderung mit Fahrer📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Vermietung von Bussen und Reisebussen mit Fahrer📦
Ort der Leistung: Dachau🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dachau
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Leistung ist die notwendige Schülerbeförderung für die Große Kreisstadt Dachau ab dem 12.09.2023 im Schuljahr 2023/2024 bis zum Ende des...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Leistung ist die notwendige Schülerbeförderung für die Große Kreisstadt Dachau ab dem 12.09.2023 im Schuljahr 2023/2024 bis zum Ende des Schuljahres 2024/2025 mit Option auf Verlängerung um 2 Jahre für 2025/2026 und 2026/2027 für folgende Routen:
Route 1: Montag bis Freitag zu Unterrichtsbeginn
Vom Wohnort im Schulsprengel der nachfolgend genannten Schulen über die Grundschule a. d. Klosterstraße zur Mittel-schule a. d. Eduard-Ziegler-Straße (Dachau-Süd)
Route 2: Montag bis Freitag zu Unterrichtsende
Grundschule a. d. Klosterstraße zurück zum Wohnort (im Schulsprengel)
Die Routen sind so zusammenzustellen, dass je Fahrzeug (je Hin- oder Rückfahrt) die nach Verkehrs- und Witterungslage kürzeste Beförderungszeit anfällt und die Schülerinnen und Schüler mindestens 5 Minuten und maximal 30 Minuten vor Schulbeginn an der Schule sind.
Die Rückfahrt erfolgt nach Absprache mit der Stadtverwaltung zu ein bis maximal drei Fahrten, die durch die Stadtverwaltung festgelegt werden. Dies kann auch zu zumutbaren Wartezeiten (z. B. bei Zusammenlegung von Unterrichtsenden) für Grundschüler führen.
Die Routenvorschläge sind der Stadtverwaltung vorzulegen und gegebenenfalls aufgrund von Änderungs-wünschen anzupassen.
Die Fahrtrouten, die Anzahl der Fahrzeuge und die Einsatzzeiten richten sich nach dem jeweils tatsächlichen Bedarf, der im Verlauf eines Schuljahres Veränderungen unterliegen kann. Es besteht daher kein Anspruch auf den Einsatz und die Abrechnung einer festgelegten Mindest- oder Höchstanzahl von Fahrten. Änderungen der Schülerzahlen sind vom Unternehmen hinzunehmen.
Die genauen Beförderungszeiten und eventuell hinzukommende oder wegfallende Fahrten werden der Stadt Dachau frühestens zum Schuljahresbeginn von den jeweiligen Schulleitungen mitgeteilt.
Die Fahrtrouten müssen so zusammengestellt werden, dass die Fahrzeuge - unter Berücksichtigung der Vorgaben zu Fahrt-, Abfahrts-, Ankunfts- und Wartezeiten (siehe oben) - möglichst gut ausgelastet sind. Die Große Kreisstadt Dachau ist ausdrücklich berechtigt, die Fahrtroutenzusammenstellung zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern.
Die Fahrzeuggröße ist anhand der zu befördernden Personenanzahl zu den jeweiligen Unterrichtsenden der Schülerinnen und Schüler, angemessen zu wählen. D.h. bei einer Rückfahrt von beispielsweise fünf Grund-schulkindern, ist das für die Auftraggeberin wirtschaftlichste Beförderungsmittel zu wählen. Bei Wahl eines größeren Beförderungsmittels kann mit der Auftraggeberin lediglich der zwingend erforderliche Preis abge-rechnet werden.
Der Auftrag zu Los 1 wird als Rahmenvereinbarung mit EINEM Wirtschaftsteilnehmer vergeben.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einsatz von Elektromobilität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Kostenkriterium (Name): Angebotspreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 80 %
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 390 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2023-09-12 📅
Datum des Endes: 2025-07-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Verlängerung um 2 Schuljahre bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027 möglich. Der Abruf der Verlängerung erfolgt durch die Stadt Dachau.
Der Auftragnehmer...”
Beschreibung der Verlängerungen
Verlängerung um 2 Schuljahre bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027 möglich. Der Abruf der Verlängerung erfolgt durch die Stadt Dachau.
Der Auftragnehmer hat zum Zeitpunkt der Verlängerung die Möglichkeit, die festgesetzten, angebotenen Einzelpreise - um den im Monat Mai 2025 gültigen Kostenindex des Landesverbandes Bayerischer Omni-busunternehmen e.V. (LBO) - anzupassen.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Vertragslaufzeit mit Option auf Verlängerung
Die Vertragslaufzeit dieser Rahmenvereinbarung wird auf 2 Jahre mit einseitiger, einmaliger Option für die...”
Beschreibung der Optionen
Vertragslaufzeit mit Option auf Verlängerung
Die Vertragslaufzeit dieser Rahmenvereinbarung wird auf 2 Jahre mit einseitiger, einmaliger Option für die Stadt Dachau auf Verlängerung für weitere 2 Jahre festgelegt.
Der Auftragnehmer hat zum Zeitpunkt der Verlängerung die Möglichkeit, die festgesetzten, angebotenen Einzelpreise - um den im Monat Mai 2025 gültigen Kostenindex des Landesverbandes Bayerischer Omni-busunternehmen e.V. (LBO) - anzupassen.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Der geschätzte Wert gem. II.2.6 entspricht dem maximalen Auftragswert einer Laufzeit von 4 Jahren (bei Inanspruchnahme der Verlängerungsoption).”
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beförderung von Schülern auf Unterrichtswegen (Hallen- und Freibad, Fahrten zu Sportanlagen etc.) sowie Beförderung von Kindern städtischer...”
Titel
Beförderung von Schülern auf Unterrichtswegen (Hallen- und Freibad, Fahrten zu Sportanlagen etc.) sowie Beförderung von Kindern städtischer Kindertagesstätten (RV mit einem Wirtschaftsteilnehmer).
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beförderung von Schülern auf Unterrichtswegen, wie Hallen- und Freibad, Fahrten zu Sportanlagen (Planbare Fahrten) und sonstige begrenzte Fahrten zu...”
Beschreibung der Beschaffung
Beförderung von Schülern auf Unterrichtswegen, wie Hallen- und Freibad, Fahrten zu Sportanlagen (Planbare Fahrten) und sonstige begrenzte Fahrten zu schulischen Zwecken (Gelegenheitsfahrten), sowie vereinzelt Beförderung von Kindern der städtischen Kindertagesstätten.
Die genaue Anzahl und der Umfang der planbaren Fahrten und der Gelegenheitsfahrten sind zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt, die Angaben in der Leistungsbeschreibung sind geschätzt.
Leistungstage für die Schulen sind ausschließlich Schultage (Montag bis Freitag außerhalb der Ferien).
Leistungstage für die Kindertagesstätten sind ausschließlich Werktage (ohne Samstag).
Der Auftrag zu Los 2 wird als Rahmenvereinbarung mit EINEM Wirtschaftsteilnehmer vergeben.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die bereits Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind, mit Erfolg ausgeführt...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die bereits Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind, mit Erfolg ausgeführt haben.
Vergleichbar ist hier: Durchführen der Schülerbeförderung
Mit dem Angebot ist für die Beurteilung der Eignung vorzulegen:
Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Nichtvorlegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB,
insbesondere:
1. Angaben zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters
2. Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als
Bewerber in Frage stellt
3. Angaben zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist von Bietern ohne Präqualifikation durch eine Eigenerklärung
(Formblatt L124 Eigenerklärung zur Eignung) bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nachzuweisen.
Sofern der Bieter in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen des Auftraggebers entsprechende Nachweise
vorzulegen.
Die Fahrer/innen müssen die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 FeV oder gleichwertig besitzen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die über eine ausreichende wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit verfügen.
Mit dem Angebot sind...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die über eine ausreichende wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit verfügen.
Mit dem Angebot sind deshalb vorzulegen:
1. Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
2. Angaben zum Vorliegen einer Berufs- oder Betriebshaftpflicht in geeigneter Höhe
3.Angaben zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigungszahl und der Zahl der Führungskräfte
4. Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
5. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung.
Die geforderten Angaben sind von Bietern ohne Präqualifikation durch eine Eigenerklärung (Fbl. L124 Eigenerklärung zur Eignung) bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nachzuweisen.
Sofern der Bieter in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen des Auftraggebers entsprechende Nachweise vorzulegen.
“zu 2. Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 5.000.000 Mio
€, für sonstige Schäden (Sach- und...”
zu 2. Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 5.000.000 Mio
€, für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 300.000 €.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=272191
Für den Auftrag kommen nur Bieter in...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=272191
Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die über ausreichend Erfahrung und über technische und fachliche Leistungsfähigkeit verfügen.
Mit dem Angebot sind deshalb vorzulegen:
1. Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten 5 Jahren
2. Angaben zu Arbeitskräften: Erklärung dass die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Die Fahrer/innen müssen die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 FeV oder gleichwertig besitzen.
Sofern der Bieter in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen des Auftraggebers entsprechende Nachweise vorzulegen.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Fahrer/innen müssen die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung besitzen und für die Teilnahme am Straßenverkehr die Vorgaben der FeV (insbesondere § 48 FeV)...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Fahrer/innen müssen die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung besitzen und für die Teilnahme am Straßenverkehr die Vorgaben der FeV (insbesondere § 48 FeV) und die Voraussetzungen der §§ 7 ff. BOKraft erfüllen. Unabhängig von § 1 Satz 1 Nr. 4 d der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle
von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (Freistellungsverordnung) muss das Fahrpersonal insbesondere zusätzlich über eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Personenbeförderungsschein) verfügen und diese Genehmigung stets auf Verlangen des Auftraggebers vorzeigen können.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“siehe Auftragsunterlagen.
Einzelbewerber allein oder Arbeitsgemeinschaften (ARGE), ggf. mit Subunternehmern, gesamtschuldnerisch
haftend mit einem...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
siehe Auftragsunterlagen.
Einzelbewerber allein oder Arbeitsgemeinschaften (ARGE), ggf. mit Subunternehmern, gesamtschuldnerisch
haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher
betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=272191
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-07-17
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-09-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-07-17
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): elektronisches Verfahren
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): nur Vertreter des Auftraggebers
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/ vergabekammer-suedbayern/ 🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Große Kreisstadt Dachau
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Straße 2-6
Postort: Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 813175336📞
E-Mail: vergabestelle@dachau.de📧
Fax: +49 81317544982 📠
URL: www.dachau.de🌏
Quelle: OJS 2023/S 115-357044 (2023-06-13)
Ergänzende Angaben (2023-06-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Schülerbeförderung für Dachauer Grund- und Mittelschulen für die Schuljahre 2023 und 2024 und 2024/2025 mit optionaler Verlängerung um 2 weitere Jahre bis 2026/2027.”
Titel
Schülerbeförderung für Dachauer Grund- und Mittelschulen für die Schuljahre 2023 und 2024 und 2024/2025 mit optionaler Verlängerung um 2 weitere Jahre bis 2026/2027.
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Kurze Beschreibung:
“Die Große Kreisstadt Dachau ist Sachaufwandsträger für 4 Grundschulen und zwei Mittelschulen im Stadtgebiet sowie Träger für derzeit 13
städtische...”
Kurze Beschreibung
Die Große Kreisstadt Dachau ist Sachaufwandsträger für 4 Grundschulen und zwei Mittelschulen im Stadtgebiet sowie Träger für derzeit 13
städtische Kinderbetreuungseinrichtungen. Als Sachaufwandsträger beabsichtigt die Große Kreisstadt Dachau die Vergabe der Beförderung
von Schülerinnen und Schülern gemäß § 2 Abs. 2 Schülerbeförderungsverordnung (SchBefV), sowie weiterer Schulfahrten
(Gelegenheitsfahrten oder planbare Fahrten) für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/25 optional mit Verlängerung um die Schuljahre 2025/26
und 2026/27.
Vereinzelt sind in diesem Zeitraum auch Fahrten für städtische Kindertageseinrichtungen erforderlich.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2023/S 115-357044
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.5
Ort des zu ändernden Textes: Geschätzter Gesamtwert
Alter Wert
Text: 820000 EUR
Neuer Wert
Text: 907000EUR
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.6
Los-Identifikationsnummer: 1
Ort des zu ändernden Textes: Geschätzter Wert
Alter Wert
Text: 390000 EUR
Neuer Wert
Text: 430000 EUR
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.6
Los-Identifikationsnummer: 2
Ort des zu ändernden Textes: Geschätzter Wert
Alter Wert
Text: 430000 EUR
Neuer Wert
Text: 477000 EUR
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.5
Los-Identifikationsnummer: 2
Ort des zu ändernden Textes: Zuschlagskriterien Kostenkriterium-Name / Gewichtung
Alter Wert
Text: Gesamtpreis planbare Fahrten: 50%
Gesamtpreis Gelegenheitsfahrten: 30%
Neuer Wert
Text: Angebotspreits: 80%
Quelle: OJS 2023/S 119-372480 (2023-06-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-09) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Fax: +49 813175-44982 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Schülerbeförderung für Dachauer Grund- und Mittelschulen für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025 mit optionaler Verlängerung um 2 weitere Jahre bis 2026/2027.”
Titel
Schülerbeförderung für Dachauer Grund- und Mittelschulen für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025 mit optionaler Verlängerung um 2 weitere Jahre bis 2026/2027.
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Kurze Beschreibung:
“Die Große Kreisstadt Dachau ist Sachaufwandsträger für 4 Grundschulen und zwei Mittelschulen im Stadtgebiet sowie Träger für derzeit 13
städtische...”
Kurze Beschreibung
Die Große Kreisstadt Dachau ist Sachaufwandsträger für 4 Grundschulen und zwei Mittelschulen im Stadtgebiet sowie Träger für derzeit 13
städtische Kinderbetreuungseinrichtungen. Als Sachaufwandsträger vergibt die Große Kreisstadt Dachau die Beförderung
von Schülerinnen und Schülern gemäß § 2 Abs. 2 Schülerbeförderungsverordnung (SchBefV), sowie weitere Schulfahrten
(Gelegenheitsfahrten oder planbare Fahrten) für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/25 optional mit Verlängerung um die Schuljahre 2025/26
und 2026/27.
Vereinzelt sind in diesem Zeitraum auch Fahrten für städtische Kindertageseinrichtungen erforderlich.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Leistung ist die notwendige Schülerbeförderung für die Große Kreisstadt Dachau ab dem 12.09.2023 im Schuljahr 2023/2024 bis
zum Ende des...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Leistung ist die notwendige Schülerbeförderung für die Große Kreisstadt Dachau ab dem 12.09.2023 im Schuljahr 2023/2024 bis
zum Ende des Schuljahres 2024/2025 mit Option auf Verlängerung um 2 Jahre für 2025/2026 und 2026/2027 für folgende Routen:
Route 1: Montag bis Freitag zu Unterrichtsbeginn
Vom Wohnort im Schulsprengel der nachfolgend genannten Schulen über die Grundschule a. d. Klosterstraße zur Mittel-schule a. d.
Eduard-Ziegler-Straße (Dachau-Süd)
Route 2: Montag bis Freitag zu Unterrichtsende
Grundschule a. d. Klosterstraße zurück zum Wohnort (im Schulsprengel)
Die Routen sind so zusammenzustellen, dass je Fahrzeug (je Hin- oder Rückfahrt) die nach Verkehrs- und Witterungslage kürzeste
Beförderungszeit anfällt und die Schülerinnen und Schüler mindestens 5 Minuten und maximal 30 Minuten vor Schulbeginn an der Schule sind.
Die Rückfahrt erfolgt nach Absprache mit der Stadtverwaltung zu ein bis maximal drei Fahrten, die durch die Stadtverwaltung festgelegt werden.
Dies kann auch zu zumutbaren Wartezeiten (z. B. bei Zusammenlegung von Unterrichtsenden) für Grundschüler führen.
Die Routenvorschläge sind der Stadtverwaltung vorzulegen und gegebenenfalls aufgrund von Änderungs-wünschen anzupassen.
Die Fahrtrouten, die Anzahl der Fahrzeuge und die Einsatzzeiten richten sich nach dem jeweils tatsächlichen Bedarf, der im Verlauf eines
Schuljahres Veränderungen unterliegen kann. Es besteht daher kein Anspruch auf den Einsatz und die Abrechnung einer festgelegten Mindest-
oder Höchstanzahl von Fahrten. Änderungen der Schülerzahlen sind vom Unternehmen hinzunehmen.
Die genauen Beförderungszeiten und eventuell hinzukommende oder wegfallende Fahrten werden der Stadt Dachau frühestens zum
Schuljahresbeginn von den jeweiligen Schulleitungen mitgeteilt.
Die Fahrtrouten müssen so zusammengestellt werden, dass die Fahrzeuge - unter Berücksichtigung der Vorgaben zu Fahrt-, Abfahrts-, Ankunfts-
und Wartezeiten (siehe oben) - möglichst gut ausgelastet sind. Die Große Kreisstadt Dachau ist ausdrücklich berechtigt, die
Fahrtroutenzusammenstellung zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern.
Die Fahrzeuggröße ist anhand der zu befördernden Personenanzahl zu den jeweiligen Unterrichtsenden der Schülerinnen und Schüler,
angemessen zu wählen. D.h. bei einer Rückfahrt von beispielsweise fünf Grundschulkindern, ist das für die Auftraggeberin wirtschaftlichste
Beförderungsmittel zu wählen. Bei Wahl eines größeren Beförderungsmittels kann mit der Auftraggeberin lediglich der zwingend erforderliche
Preis abgerechnet werden.
Der Auftrag zu Los 1 wird als Rahmenvereinbarung mit EINEM Wirtschaftsteilnehmer vergeben.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Kostenkriterium (Gewichtung): 80%
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Verlängerung um 2 Schuljahre bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027 möglich. Der Abruf der Verlängerung erfolgt durch die Stadt Dachau.
Der Auftragnehmer...”
Beschreibung der Optionen
Verlängerung um 2 Schuljahre bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027 möglich. Der Abruf der Verlängerung erfolgt durch die Stadt Dachau.
Der Auftragnehmer hat zum Zeitpunkt der Verlängerung die Möglichkeit, die festgesetzten, angebotenen Einzelpreise - um den im Monat Mai
2025 gültigen Kostenindex des Landesverbandes Bayerischer Omni-busunternehmen e.V. (LBO) - anzupassen.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 115-357044
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Gesetzliche Schülerbeförderung zum Pflichtunterricht (Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer) Los-Nr.: 1”
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-07-24 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Reisewelt Simperl OHG
Postanschrift: Steinkirchner Str. 1
Postort: Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Dachau🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel:
“Beförderung von Schülern auf Unterrichtswegen (Hallen- und Freibad, Fahrten zu Sportanlagen etc.) sowie Beförderung von Kindern städtischer...”
Titel
Beförderung von Schülern auf Unterrichtswegen (Hallen- und Freibad, Fahrten zu Sportanlagen etc.) sowie Beförderung von Kindern städtischer Kindertagesstätten (RV mit einem Wirtschaftsteilnehmer).
Mehr anzeigen Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Verlängerung um 2 Schuljahre bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027 möglich. Der Abruf der Verlängerung erfolgt durch die Stadt Dachau.
Der Auftragnehmer...”
Verlängerung um 2 Schuljahre bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027 möglich. Der Abruf der Verlängerung erfolgt durch die Stadt Dachau.
Der Auftragnehmer hat zum Zeitpunkt der Verlängerung die Möglichkeit, die festgesetzten, angebotenen Einzelpreise - um den im Monat Mai
2025 gültigen Kostenindex des Landesverbandes Bayerischer Omni-busunternehmen e.V. (LBO) - anzupassen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB sowie insbesondere den dort geregelten Fristen für deren Geltendmachung, insbesondere den nachfolgend zitierten Bestimmungen.
Die Vergabe ist hier bereits durch Vertragsschluss beendet. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht mehr zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens gemacht werden. Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur durch Einleitung eines Nachprüfungsverfahren nach den Bestimmungen des § 135 Abs. 2 GWB geltend gemacht werden.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet wie folgt:
„Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 135 GWB lautet wie folgt:
Unwirksamkeit:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Telefon: +49 813175-44982📞
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Quelle: OJS 2023/S 155-491882 (2023-08-09)