Gegenstand ist die Beförderung der Schüler mit Behinderung zu den Förderzentren mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung im Kreis Rendsburg-Eckernförde – Schule Hochfeld, Schule am Noor, Schule an den Eichen – im Zeitraum 17.08.2026 bis Ende der Sommerferien 2032, aufgeteilt in 3 Lose. Die Förderzentren mit den Schwerpunkten Geistige Entwicklung sind räumlich eigenständige Einrichtungen mit Standorten in den Städten Nortorf, Eckernförde und Rendsburg. Alle drei Standorte haben ihren Einzugsbereich innerhalb eines Umkreises von bis zu 40 km. Je nach Größe werden an diesen Schulen etwa 100 bis 140 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Die Kinder sind 6 bis 18 Jahre alt und leben in Elternhäusern, Pflegefamilien, Kleinstheimen und in Eckernförde auch in einem sehr großen Kinderheim mit verschiedenen Standorten. Die Kinder haben Beeinträchtigungen im Bereich der Motorik, der Sinne und im Denkvermögen. Mit Stand Januar 2026 werden insgesamt ca. 340 Kinder zu den Schulen befördert.
Auftragsbekanntmachung (2026-06-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schülerbeförderung für die kreiseigenen Schulen im Kreis Rendsburg-Eckernförde
Referenznummer: 2026-0042
Kurze Beschreibung:
Gegenstand ist die Beförderung der Schüler mit Behinderung zu den Förderzentren mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung im Kreis Rendsburg-Eckernförde – Schule Hochfeld, Schule am Noor, Schule an den Eichen – im Zeitraum 17.08.2026 bis Ende der Sommerferien 2032, aufgeteilt in 3 Lose.
Die Förderzentren mit den Schwerpunkten Geistige Entwicklung sind räumlich eigenständige Einrichtungen mit Standorten in den Städten Nortorf, Eckernförde und Rendsburg. Alle drei Standorte haben ihren Einzugsbereich innerhalb eines Umkreises von bis zu 40 km. Je nach Größe werden an diesen Schulen etwa 100 bis 140 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Die Kinder sind 6 bis 18 Jahre alt und leben in Elternhäusern, Pflegefamilien, Kleinstheimen und in Eckernförde auch in einem sehr großen Kinderheim mit verschiedenen Standorten.
Die Kinder haben Beeinträchtigungen im Bereich der Motorik, der Sinne und im Denkvermögen. Mit Stand Januar 2026 werden insgesamt ca. 340 Kinder zu den Schulen befördert.
Gegenstand ist die Beförderung der Schüler mit Behinderung zu den Förderzentren mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung im Kreis Rendsburg-Eckernförde – Schule Hochfeld, Schule am Noor, Schule an den Eichen – im Zeitraum 17.08.2026 bis Ende der Sommerferien 2032, aufgeteilt in 3 Lose.
Die Förderzentren mit den Schwerpunkten Geistige Entwicklung sind räumlich eigenständige Einrichtungen mit Standorten in den Städten Nortorf, Eckernförde und Rendsburg. Alle drei Standorte haben ihren Einzugsbereich innerhalb eines Umkreises von bis zu 40 km. Je nach Größe werden an diesen Schulen etwa 100 bis 140 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Die Kinder sind 6 bis 18 Jahre alt und leben in Elternhäusern, Pflegefamilien, Kleinstheimen und in Eckernförde auch in einem sehr großen Kinderheim mit verschiedenen Standorten.
Die Kinder haben Beeinträchtigungen im Bereich der Motorik, der Sinne und im Denkvermögen. Mit Stand Januar 2026 werden insgesamt ca. 340 Kinder zu den Schulen befördert.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 242 813 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Angebote können für alle Lose eingereicht werden ✅
1️⃣
Interne Kennung: 0001
Titel: Schülerbeförderung Schule am Noor (Eckernförde)
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand ist die Beförderung der Schüler mit Behinderung zu dem Förderzentrum mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung im Kreis Rendsburg-Eckernförde – Schule am Noor im Zeitraum 17.08.2026 bis Ende der Sommerferien 2032.
Das Förderzentrum mit den Schwerpunkten Geistige Entwicklung ist eine räumlich eigenständige Einrichtungen in Eckernförde. Der Standort hat einen Einzugsbereich innerhalb eines Umkreises von bis zu 40 km. Die Kinder sind 6 bis 18 Jahre alt und leben in Elternhäusern, Pflegefamilien, Kleinstheimen und in Eckernförde auch in einem sehr großen Kinderheim mit verschiedenen Standorten.
Die Kinder haben Beeinträchtigungen im Bereich der Motorik, der Sinne und im Denkvermögen. Dieses bedeutet, dass diese Kinder oft Hilfestellungen und eine geduldige und klare Ansprache benötigen.
Einige Kinder benötigen wegen ihrer Anfallsleiden oder unberechenbarer Verhaltensweisen eine individuelle Begleitung auch während der Busfahrt. Alle Schülerinnen und Schüler müssen ständig beaufsichtigt werden.
Mit Stand Januar 2026 müssen 93 Schüler zur und von der Schule befördert werden. Die Zahl der zu befördernden Schüler kann sich sowohl nach jedem Schuljahr, aber auch unterjährig ändern. Zurzeit werden die Schüler in der Regel von ihrer Wohnung abgeholt und zu der für sie zuständigen Schule und zurück befördert. Die anzufahrenden Einrichtungen sowie die derzeitige Aufteilung der Fahrgäste auf die Schulen, deren Beginn- und Endzeiten sind in den Anlagen aufgeführt.
Gegenstand ist die Beförderung der Schüler mit Behinderung zu dem Förderzentrum mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung im Kreis Rendsburg-Eckernförde – Schule am Noor im Zeitraum 17.08.2026 bis Ende der Sommerferien 2032.
Das Förderzentrum mit den Schwerpunkten Geistige Entwicklung ist eine räumlich eigenständige Einrichtungen in Eckernförde. Der Standort hat einen Einzugsbereich innerhalb eines Umkreises von bis zu 40 km. Die Kinder sind 6 bis 18 Jahre alt und leben in Elternhäusern, Pflegefamilien, Kleinstheimen und in Eckernförde auch in einem sehr großen Kinderheim mit verschiedenen Standorten.
Die Kinder haben Beeinträchtigungen im Bereich der Motorik, der Sinne und im Denkvermögen. Dieses bedeutet, dass diese Kinder oft Hilfestellungen und eine geduldige und klare Ansprache benötigen.
Einige Kinder benötigen wegen ihrer Anfallsleiden oder unberechenbarer Verhaltensweisen eine individuelle Begleitung auch während der Busfahrt. Alle Schülerinnen und Schüler müssen ständig beaufsichtigt werden.
Mit Stand Januar 2026 müssen 93 Schüler zur und von der Schule befördert werden. Die Zahl der zu befördernden Schüler kann sich sowohl nach jedem Schuljahr, aber auch unterjährig ändern. Zurzeit werden die Schüler in der Regel von ihrer Wohnung abgeholt und zu der für sie zuständigen Schule und zurück befördert. Die anzufahrenden Einrichtungen sowie die derzeitige Aufteilung der Fahrgäste auf die Schulen, deren Beginn- und Endzeiten sind in den Anlagen aufgeführt.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Verringerung CO2
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rendsburg-Eckernförde
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-17 📅
Datum des Endes: 2032-08-02 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 0002
Titel: Schülerbeförderung Schule an den Eichen (Nortorf)
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand ist die Beförderung der Schüler mit Behinderung zu dem Förderzentrum mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung im Kreis Rendsburg-Eckernförde – Schule an den Eichen im Zeitraum 17.08.2026 bis Ende der Sommerferien 2032.
Das Förderzentrum mit den Schwerpunkten Geistige Entwicklung ist eine räumlich eigenständige Einrichtungen in Nortorf. Der Standort hat einen Einzugsbereich innerhalb eines Umkreises von bis zu 40 km. Die Kinder sind 6 bis 18 Jahre alt und leben in Elternhäusern, Pflegefamilien, Kleinstheimen und in Eckernförde auch in einem sehr großen Kinderheim mit verschiedenen Standorten.
Die Kinder haben Beeinträchtigungen im Bereich der Motorik, der Sinne und im Denkvermögen. Dieses bedeutet, dass diese Kinder oft Hilfestellungen und eine geduldige und klare Ansprache benötigen.
Einige Kinder benötigen wegen ihrer Anfallsleiden oder unberechenbarer Verhaltensweisen eine individuelle Begleitung auch während der Busfahrt. Alle Schülerinnen und Schüler müssen ständig beaufsichtigt werden.
Mit Stand Januar 2026 müssen 111 Schüler zur und von der Schule befördert werden. Die Zahl der zu befördernden Schüler kann sich sowohl nach jedem Schuljahr, aber auch unterjährig ändern. Zurzeit werden die Schüler in der Regel von ihrer Wohnung abgeholt und zu der für sie zuständigen Schule und zurück befördert. Die anzufahrenden Einrichtungen sowie die derzeitige Aufteilung der Fahrgäste auf die Schulen, deren Beginn- und Endzeiten sind in den Anlagen aufgeführt.
Gegenstand ist die Beförderung der Schüler mit Behinderung zu dem Förderzentrum mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung im Kreis Rendsburg-Eckernförde – Schule an den Eichen im Zeitraum 17.08.2026 bis Ende der Sommerferien 2032.
Das Förderzentrum mit den Schwerpunkten Geistige Entwicklung ist eine räumlich eigenständige Einrichtungen in Nortorf. Der Standort hat einen Einzugsbereich innerhalb eines Umkreises von bis zu 40 km. Die Kinder sind 6 bis 18 Jahre alt und leben in Elternhäusern, Pflegefamilien, Kleinstheimen und in Eckernförde auch in einem sehr großen Kinderheim mit verschiedenen Standorten.
Die Kinder haben Beeinträchtigungen im Bereich der Motorik, der Sinne und im Denkvermögen. Dieses bedeutet, dass diese Kinder oft Hilfestellungen und eine geduldige und klare Ansprache benötigen.
Einige Kinder benötigen wegen ihrer Anfallsleiden oder unberechenbarer Verhaltensweisen eine individuelle Begleitung auch während der Busfahrt. Alle Schülerinnen und Schüler müssen ständig beaufsichtigt werden.
Mit Stand Januar 2026 müssen 111 Schüler zur und von der Schule befördert werden. Die Zahl der zu befördernden Schüler kann sich sowohl nach jedem Schuljahr, aber auch unterjährig ändern. Zurzeit werden die Schüler in der Regel von ihrer Wohnung abgeholt und zu der für sie zuständigen Schule und zurück befördert. Die anzufahrenden Einrichtungen sowie die derzeitige Aufteilung der Fahrgäste auf die Schulen, deren Beginn- und Endzeiten sind in den Anlagen aufgeführt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: 0003
Titel: Schülerbeförderung Schule Hochfeld (Rendsburg)
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand ist die Beförderung der Schüler mit Behinderung zu dem Förderzentrum mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung im Kreis Rendsburg-Eckernförde – Schule Hochfeld in Rendsburg im Zeitraum 17.08.2026 bis Ende der Sommerferien 2032.
Das Förderzentrum mit den Schwerpunkten Geistige Entwicklung ist eine räumlich eigenständige Einrichtungen in Eckernförde. Der Standort hat einen Einzugsbereich innerhalb eines Umkreises von bis zu 40 km. Die Kinder sind 6 bis 18 Jahre alt und leben in Elternhäusern, Pflegefamilien, Kleinstheimen und in Eckernförde auch in einem sehr großen Kinderheim mit verschiedenen Standorten.
Die Kinder haben Beeinträchtigungen im Bereich der Motorik, der Sinne und im Denkvermögen. Dieses bedeutet, dass diese Kinder oft Hilfestellungen und eine geduldige und klare Ansprache benötigen.
Einige Kinder benötigen wegen ihrer Anfallsleiden oder unberechenbarer Verhaltensweisen eine individuelle Begleitung auch während der Busfahrt. Alle Schülerinnen und Schüler müssen ständig beaufsichtigt werden.
Mit Stand Januar 2026 müssen 138 Schüler zur und von der Schule befördert werden. Die Zahl der zu befördernden Schüler kann sich sowohl nach jedem Schuljahr, aber auch unterjährig ändern. Zurzeit werden die Schüler in der Regel von ihrer Wohnung abgeholt und zu der für sie zuständigen Schule und zurück befördert. Die anzufahrenden Einrichtungen sowie die derzeitige Aufteilung der Fahrgäste auf die Schulen, deren Beginn- und Endzeiten sind in den Anlagen aufgeführt.
Gegenstand ist die Beförderung der Schüler mit Behinderung zu dem Förderzentrum mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung im Kreis Rendsburg-Eckernförde – Schule Hochfeld in Rendsburg im Zeitraum 17.08.2026 bis Ende der Sommerferien 2032.
Das Förderzentrum mit den Schwerpunkten Geistige Entwicklung ist eine räumlich eigenständige Einrichtungen in Eckernförde. Der Standort hat einen Einzugsbereich innerhalb eines Umkreises von bis zu 40 km. Die Kinder sind 6 bis 18 Jahre alt und leben in Elternhäusern, Pflegefamilien, Kleinstheimen und in Eckernförde auch in einem sehr großen Kinderheim mit verschiedenen Standorten.
Die Kinder haben Beeinträchtigungen im Bereich der Motorik, der Sinne und im Denkvermögen. Dieses bedeutet, dass diese Kinder oft Hilfestellungen und eine geduldige und klare Ansprache benötigen.
Einige Kinder benötigen wegen ihrer Anfallsleiden oder unberechenbarer Verhaltensweisen eine individuelle Begleitung auch während der Busfahrt. Alle Schülerinnen und Schüler müssen ständig beaufsichtigt werden.
Mit Stand Januar 2026 müssen 138 Schüler zur und von der Schule befördert werden. Die Zahl der zu befördernden Schüler kann sich sowohl nach jedem Schuljahr, aber auch unterjährig ändern. Zurzeit werden die Schüler in der Regel von ihrer Wohnung abgeholt und zu der für sie zuständigen Schule und zurück befördert. Die anzufahrenden Einrichtungen sowie die derzeitige Aufteilung der Fahrgäste auf die Schulen, deren Beginn- und Endzeiten sind in den Anlagen aufgeführt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-03 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 29 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen:
Begründung:
• Unternehmerische Investitionen in speziell ausgestattete Fahrzeuge
• Sicherstellung einer kontinuierlichen Betreuung besonders schutzbedürftiger Fahrgäste.
• organisatorischer Aufwand eines häufigen Betreiberwechsels,
• wirtschaftliche Amortisation von Fahrzeugen und Ausstattung, gerade da nunmehr durch das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz Bieter zu hohen Investitionen gezwungen sein können
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen
Begründung:
• Unternehmerische Investitionen in speziell ausgestattete Fahrzeuge
• Sicherstellung einer kontinuierlichen Betreuung besonders schutzbedürftiger Fahrgäste.
• organisatorischer Aufwand eines häufigen Betreiberwechsels,
• wirtschaftliche Amortisation von Fahrzeugen und Ausstattung, gerade da nunmehr durch das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz Bieter zu hohen Investitionen gezwungen sein können
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter muss in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe als Auftragnehmer oder
Subunternehmer bei mindestens einem einheitlichen Auftrag Leistungen der
Beförderung von Kindern und/oder Jugendlichen mit dem Förderschwerpunkt geistige
Entwicklung oder anderen Förderschwerpunkten in einem Umfang von zumindest an
Schultagen mindestens durchschnittlich 40 Fahrgästen/ Tag erbracht haben.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter muss in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe als Auftragnehmer oder
Subunternehmer bei mindestens einem einheitlichen Auftrag Leistungen der
Beförderung von Kindern und/oder Jugendlichen mit dem Förderschwerpunkt geistige
Entwicklung oder anderen Förderschwerpunkten in einem Umfang von zumindest an
Schultagen mindestens durchschnittlich 40 Fahrgästen/ Tag erbracht haben.
Eignungskriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Das Fahr- und Begleitpersonal muss seit mindestens 2 Jahren im Besitz einer für das
genutzte Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis sein
Das Fahr- und Begleitpersonal muss im Besitz eines qualifizierten
Führungszeugnisses sein (der Auftragnehmer hat sich von jedem Fahrer vor dessen
Einsatz bei den ausschreibungsgegenständlichen Verkehrsleistungen zwingend ein
erweitertes Führungszeugnis vorlegen zu lassen, das keine Eintragungen aufweist.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Das Fahr- und Begleitpersonal muss im Besitz eines qualifizierten
Führungszeugnisses sein (der Auftragnehmer hat sich von jedem Fahrer vor dessen
Einsatz bei den ausschreibungsgegenständlichen Verkehrsleistungen zwingend ein
erweitertes Führungszeugnis vorlegen zu lassen, das keine Eintragungen aufweist.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Nationale Registrierungsnummer: 4ecf7854-b61d-48da-8344-78c3e18bacb6
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884542📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-02+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 105-381968 (2026-06-02)