Schülerbeförderung gem. § 161 Hessisches Schulgesetz Helen-Keller-Schule - ab 2027

Stadt Rüsselsheim am Main

Beförderungsdienstleistungen zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern gemäß § 161 des Hessischen Schulgesetzes (Hin- und Rückfahrten) im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs von Kindern aus dem Landkreis Groß-Gerau zur Helen-Keller-Schule, Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung der Stadt Rüsselsheim am Main, Elsa-Brändström-Allee 11, 65428 Rüsselsheim am Main und ihrer Außenstelle(Dependance) am Standort Reinhard-Strecker-Straße, Rüsselsheim am Main.

Deadline

Deadline 2026-10-02

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-09-16 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-09-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schülerbeförderung gem. § 161 Hessisches Schulgesetz Helen-Keller-Schule - ab 2027
Referenznummer: Vergabenummer 35/2026
Kurze Beschreibung:
Beförderungsdienstleistungen zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern gemäß § 161 des Hessischen Schulgesetzes (Hin- und Rückfahrten) im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs von Kindern aus dem Landkreis Groß-Gerau zur Helen-Keller-Schule, Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung der Stadt Rüsselsheim am Main, Elsa-Brändström-Allee 11, 65428 Rüsselsheim am Main und ihrer Außenstelle(Dependance) am Standort Reinhard-Strecker-Straße, Rüsselsheim am Main.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Bedarfspersonenbeförderung 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3

1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Los 1
Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftrag betrifft den Leistungszeitraum ab 13.01.2027 bis zum Ende des Schuljahres 2028/29 in Hessen.
Stadt: Rüsselsheim
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Groß-Gerau 🏙️
Dauer: 30 Monate
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag dreimal um ein weiteres Schuljahr mit einer Frist von spätestens 6 Monaten zum jeweiligen Vertragsende durch einseitige Erklärung zu verlängern.
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Los 2
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

3️⃣
Interne Kennung: 3
Titel: Los 3
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Beschleunigtes Verfahren:
Das Verfahren wird als beschleunigtes offenes Verfahren gemäß § 15 Abs. 3 VgV ausgeschrieben, um die Beförderung von Schülerinnen und Schüler im Anschluss an die derzeitige Interimsvergabe zum 13.01.2027 sicherzustellen. Die Interimsvergabe und jetzige Neuausschreibung wurden notwendig, da das ursprüngliche Vergabeverfahren wegen eines Nachprüfungsantrags aufgehoben werden musste.
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Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-02 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 121 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-09-24 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Regelungen gem. § 56 VgV.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: siehe Vergabeunterlagen (Eigenerklärung zur Eignung, Ziff. III)
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: siehe Vergabeunterlagen (Eigenerklärung zur Eignung, Ziff. IV)
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: siehe Vergabeunterlagen (Eigenerklärung zur Eignung, Ziff. V)

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Rüsselsheim am Main
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg ID 00000968
Postanschrift: Marktplatz 4
Postleitzahl: 65428
Postort: Rüsselsheim am Main
Region: Groß-Gerau 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergrechtffm-assistenz@fps-law.de 📧
Telefon: +49 69 95957-3113 📞
URL: https://www.ruesselsheim.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNAM8J5/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNAM8J5 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNAM8J5 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YNAM8J5#
Körper überprüfen
Name: 1. und 2. Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: 06151 12-6603
Postanschrift: Luisenplatz 2
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de 📧
Telefon: +49 6151 12 6603 📞
Fax: +49 611 3276 48534 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. Ferner wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe ohne vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-16+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 180-640903 (2026-09-16)