Schülerbeförderung Mauritiusschule

Stadt Zweibrücken - Zentrale Vergabestelle -

Entsprechend den Vorgaben des Schulgesetzes Rheinland-Pfalz (§ 69 Schülerbeförderung), vergibt die Stadt Zweibrücken als zuständigem Schulwegkostenträger (im Folgenden Auftraggeber genannt), die Beförderung der Schülerinnen und Schüler im freigestellten Schülerverkehr zur Förderschule Mauritius-Schule in Zweibrücken.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-26.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-09-26 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-09-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Kurze Beschreibung:
Entsprechend den Vorgaben des Schulgesetzes Rheinland-Pfalz (§ 69 Schülerbeförderung), vergibt die Stadt Zweibrücken als zuständigem Schulwegkostenträger (im Folgenden Auftraggeber genannt), die Beförderung der Schülerinnen und Schüler im freigestellten Schülerverkehr zur Förderschule Mauritius-Schule in Zweibrücken.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Zweibrücken, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Zweibrücken - Zentrale Vergabestelle -
Postanschrift: Schillerstr. 4-6
Postleitzahl: 66482
Postort: Zweibrücken
Kontakt
Internetadresse: http://www.zweibruecken.de 🌏
E-Mail: zentralevergabestelle@zweibruecken.de 📧
Telefon: +49 6332/871308 📞
Fax: +49 6332/871310 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E47521916 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-09-26 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 188-584030
ABl. S-Ausgabe: 188
Zusätzliche Informationen
Bieter sind nicht zugelassen (§55 VgV)

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Entsprechend den Vorgaben des Schulgesetzes Rheinland-Pfalz (§ 69 Schülerbeförderung), vergibt die Stadt Zweibrücken als zuständigem Schulwegkostenträger (im Folgenden Auftraggeber genannt), die Beförderung der Schülerinnen und Schüler im freigestellten Schülerverkehr zur Förderschule Mauritius-Schule in Zweibrücken
Mehr anzeigen
Dauer: 32 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Darüber hinaus kann der Vertrag zweimal für jeweils ein Schuljahr verlängert werden und endet somit spätestens zum 31.07.2028.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet 66482 Zweibrücken

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Das Formular 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) ist vollständig auszufüllen mit Angaben zu:
a) Eintragungen in Berufsregister und Angabe Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft.
b) Angaben/Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
c) Erklärungen zu den Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB.
d) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben u. Beiträgen zur Sozialversicherung.
2. Eigenerklärung des Bieters, dass das Unternehmen die Bestimmungen des Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG), zur Kenntnis genommen hat und im Auftragsfall einhalten wird (Mustererklärungen 1 und 3 sind den Vergabeunterlagen beigefügt).
Mehr anzeigen
3. für den Fall, dass die Weitergabe von Leistungen an einen Nachunternehmer beabsichtigt ist, sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formulare 235 und 236 auszufüllen. Auf besonderes Verlangen der Vergabestelle sind die Eigenerklärungen zur Eignung der Nachunternehmer vorzulegen.
Mehr anzeigen
4. für den Fall einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Formular 234 ausfüllen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss eine Eigenerklärung zur Eignung ausfüllen. Es ist unzulässig als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter ein Angebot abzugeben.
Mehr anzeigen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-11-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-10-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Rathaus der Stadtverwaltung Zweibrücken
Schillerstraße 4-6
66482 Zweibrücken
A219
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen (§55 VgV)

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle Stadt Zweibrücken
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E47521916 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
- Auskunftswünsche, Hinweise und Bieterfragen zu den Vergabeunterlagen sind elektronisch über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform Subreport (www.subreport.de/E47521916) zu machen.
- Bieterfragen sollten bis spätestens 20. Oktober 2023 (7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist) gestellt werden.
- Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über www.subreport.de/E47521916 einzureichen. Die Angebotsabgabe per Mail oder in Papierform ist nicht zugelassen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbacu
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234 📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Quelle: OJS 2023/S 188-584030 (2023-09-26)