Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angabe von erbrachten Beförderungsleistungen von Personen, die körperliche, geistige und / oder seelische Beeinträchtigungen und / oder Behinderungen aufweisen, insbesondere die Beförderung von Schülern zu Förderschulen (vgl. Definition Schulformen des Hessischen Kultusministeriums) gem. Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Per-sonenbeförderungsgesetzes („Freistellungsverordnung (FrStllgV)“) oder im Bereich der Beförderung von körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen mit Kraftfahrzeugen zu und von Einrichtungen, die der Betreuung dieser Personenkreise dienen, vgl. § 1 Abs. 4 lit. d) und g) FrStllgV.
Verkehrsdienstleistungen im Bereich des ÖPNV gem. § 42 PBefG (Linienverkehr, Bedarfsorientierter Verkehr) und / oder Verkehre gem. § 42a PBefG, § 43 Nr. 1, 3, 4 PBefG, § 44 PBefG, § 47 PBefG (Ausnahme: Abs. 3 Nr. 4, 5), §§ 48 – 50 PBefG werden nicht anerkannt.
Die jeweilige Referenzleistung muss sich auf den Zeitraum „seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre 2020, 2021, 2022“ in Bezug zur Angebotsabgabe beziehen. Die benannte Anzahl braucht die im Vordruck geforderte Anzahl nicht zu überschreiten.
Es ist mindestens eine erbrachte Dienstleistung anzugeben.
Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad).
Das Unternehmen muss in der Referenzliste für den Fall des Einsatzes
-> als Unterauftragnehmer selbst
-> von Unterauftragnehmern oder
-> als Teil einer Bietergemeinschaft
darlegen, welche Leistung durch das Unternehmen selbst erbracht wurde, so dass ein Rückschluss auf die Erfahrung des Unternehmens und seiner Leistungsfähigkeit hinsichtlich der vertragsgegenständigen Leistung gegeben ist.
Ist es dem Bieter aufgrund vertraglicher Verpflichtungen nicht erlaubt, über den Rechnungswert einer Verkehrsleistung Auskunft zu geben, so ist dem Angebot eine diesbezügliche schriftliche Bestätigung des jeweiligen Referenzgebers beizulegen. Das Ausstellungsdatum der Bestätigung des Referenzgebers darf in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 1 Jahr zurückliegen. Die übrigen Angaben der Referenz sind auszufüllen.
1. Mindestanforderungen an die Vorgabe „Angabe von erbrachten Verkehrsleistungen im Bereich des freigestellten Schülerverkehrs, […]“:
a) Die vorgelegte Referenz muss von dem Unternehmen erbracht worden sein, welches das Angebot abgibt. Erfolgt die Leistungserbringung der Referenzleistung bei einer GbR, GmbH, KG, OHG, etc. von den „Gesellschaftern“ des Unternehmens (z.B. Gesellschafter A stellt das Fahrpersonal, Gesellschafter B stellt die Fahrzeuge, Gesellschafter C führt alle administrativen und technischen Tätigkeiten durch), wird die Referenz mit ihrem Erklärungsgehalt als zulässig gewertet.
b) Kann das Unternehmen (auch Bietergemeinschaften) keine entsprechenden Referenzleistungen nachweisen, so besteht die Möglichkeit einer Eignungsleihe.
2. Mindestanforderungen an die Vorgabe „vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad einer Referenz“:
Los 1:
Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 15.000 Besetztkilometer p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens 2 Kleinbussen aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitraum (2020, 2021, 2022) jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein (z.B. beauftragt für Schuljahr 2020/2021 oder beauftragt 01.02.2020 bis 31.01.2021).
Los 2:
Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 25.000 Besetztkilometer p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens 2 Kleinbussen aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitraum (2020, 2021, 2022) jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein (z.B. beauftragt für Schuljahr 2020/2021 oder beauftragt 01.02.2020 bis 31.01.2021).
Los 3:
Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 10.000 Besetztkilometer p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens 1 Kleinbus aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitraum (2020, 2021, 2022) jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein (z.B. beauftragt für Schuljahr 2020/2021 oder beauftragt 01.02.2020 bis 31.01.2021).
Los 4:
Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 8.000 Besetztkilometer p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens 1 Kleinbus aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitraum (2020, 2021, 2022) jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein (z.B. beauftragt für Schuljahr 2020/2021 oder beauftragt 01.02.2020 bis 31.01.2021).
Los 5:
Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 5.000 Besetztkilometer p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens 1 Kleinbus aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitraum (2020, 2021, 2022) jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein (z.B. beauftragt für Schuljahr 2020/2021 oder beauftragt 01.02.2020 bis 31.01.2021).
Bei Abgabe eines Angebotes über mehrere Lose:
Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn der Bieter entsprechend der angebotenen Loskombination die zu erfüllende Referenzleistung angibt.
Bei Vorlage mehrerer Referenzen (max. 5) werden diese kumulativ betrachtet.
Der Bieter kann die Mindestanforderung an die jeweilige Referenzleistung auch durch Angabe einer vergleichbaren Referenz erreichen, z.B. 65.000 Bkm und 8 Fahrzeuge.
(Detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage E zum „Angebotsschreiben“; der Vordruck ist zu verwenden).
- Getrennt nach Losen:
Angabe zu den einkalkulierten Fahrzeugen. Der Bieter muss je kalkuliertem Fahrzeug folgende Angaben machen: Fahrzeugalter (Neufahrzeug, gebrauchtes Fahrzeug, Erstzulassung); bei gebrauchten Fahrzeugen: Stichtag des Fahrzeugaustauschs, falls das Höchstalter während der Vertragslaufzeit überschritten wird; vrsl. Alter des Austauschfahrzeugs; Anzahl der Sitz- und Rollstuhlplätze; Fahrzeugstandort (detaillierte Anforderungen an die zu erteilenden Erklärungen siehe Anlage F1-F5 zum „Angebotsschreiben“, der jeweilige Vordruck ist zu verwenden).
- vgl. ergänzend Ziffer VI.3) "Zusätzliche Angaben".