1) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder
Fehler, so hat es unverzüglich die Kontaktstelle vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen;
2) Die vorstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter oder den Mitgliedern der
Bietergemeinschaft vorzulegen. D. h., dass im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied zwingend ein
Fragebogen auszufüllen ist sowie alle geforderten Nachweise eingereicht werden müssen;
3) Sofern der Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss er
sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE
muss nicht verwendet werden, wenn der Fragebogen einschließlich Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht
wird;
4) Beabsichtigt der Bieter, Teilleistungen an Nachunternehmer zu vergeben, sind Art und Umfang der
Leistungen über das entsprechende Formular im Rahmen des Angebotes anzugeben. Auf Verlangen des
Auftraggebers ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vor Zuschlagserteilung vorzulegen,
in der sich die benannten Unterauftragnehmer verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe dem Bieter die
erforderliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor, Eignungsnachweise
auch für Nachunternehmen abzufordern;
5) Erfüllt der Bieter selbst nicht alle Eignungsvoraussetzungen und bedient sich deswegen der Kapazitäten
anderer Unternehmen („Eignungsleihe“), so muss er dessen Eignung mit Angebotsabgabe nachweisen, die
geforderten Eignungsnachweise – soweit er sich auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft –
und eine entsprechende Verpflichtungserklärung einreichen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel
tatsächlich zur Verfügung stehen;
6) Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise,
Erklärungen oder sonstige Angaben des Bieters nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung
besteht nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen
Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen;
7) Auf der Internetseite
https://www.berlin.de/vergabeplattform/ werden zu dieser Ausschreibung bei Bedarf
Unterlagen aktualisiert bzw. Frage-Antwortlisten zum download erstellt. Registrierte Bieter werden auf
Änderungen automatisch hingewiesen. Es obliegt nicht registrierten Bietern, sich regelmäßig zu informieren und
die entsprechenden Informationen abzurufen.
8) Bieterfragen müssen über die Vergabeplattform Berlin eingereicht werden.