(1) Die Stadt Bad Kissingen mit ihren ca. 24.000 Einwohnern liegt im Regierungsbezirk Unterfranken im Nordwesten von Bayern. Der Landkreis Bad Kissingen grenzt an das Bundesland Hessen an. Die Städte Schweinfurt, Fulda und Würzburg sind nicht weit entfernt und über die Bundesautobahnen A7 und A71 gut zu erreichen. (2) Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Beförderung von Schülern zu den einzelnen Schulstandorten. Die Beförderung umfasst den Transport der Schüler aus den Stadtteilen Arnshausen, Albertshausen, Garitz, Hausen, Reiterswiesen, Poppenroth, Kleinbrach, Winkels und der Kernstadt zu den Grundschulen und zur Mittelschule und zurück. Zudem sind eventuelle Sonderfahrten zum Wahlpflichtunterricht (Sportpark, Schwimmbad, Golfplatz und Terrassen-Schwimmbad) in das Angebot einzubinden. Sowie der Transport der Ü-Klassen (Deutsch-Sprachklassen) von der Anton-Kliegl-Mittelschule zur Mittelschule Bad Bocklet und zurück. (3) Die Anton-Kliegl-Mittelschule ist die zentrale Hauptschule für Schüler aus allen Stadtteilen. Die Sinnberg-Grundschule bedient die Schüler aus der Kernstadt, Kleinbrach, Hausen und Winkels. In der Henneberg-Grundschule befinden sich die Schüler aus den Stadtteilen Albertshausen, Poppenroth, Garitz, Arnshausen und Reiterswiesen, sowie teilweise aus der Kernstadt.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schülerbeförderung Stadt Bad Kissingen 2026-2027
Referenznummer: S3/I-4_2026-7
Kurze Beschreibung:
“(1) Die Stadt Bad Kissingen mit ihren ca. 24.000 Einwohnern liegt im Regierungsbezirk Unterfranken im Nordwesten von Bayern. Der Landkreis Bad Kissingen...”
Kurze Beschreibung
(1) Die Stadt Bad Kissingen mit ihren ca. 24.000 Einwohnern liegt im Regierungsbezirk Unterfranken im Nordwesten von Bayern. Der Landkreis Bad Kissingen grenzt an das Bundesland Hessen an. Die Städte Schweinfurt, Fulda und Würzburg sind nicht weit entfernt und über die Bundesautobahnen A7 und A71 gut zu erreichen. (2) Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Beförderung von Schülern zu den einzelnen Schulstandorten. Die Beförderung umfasst den Transport der Schüler aus den Stadtteilen Arnshausen, Albertshausen, Garitz, Hausen, Reiterswiesen, Poppenroth, Kleinbrach, Winkels und der Kernstadt zu den Grundschulen und zur Mittelschule und zurück. Zudem sind eventuelle Sonderfahrten zum Wahlpflichtunterricht (Sportpark, Schwimmbad, Golfplatz und Terrassen-Schwimmbad) in das Angebot einzubinden. Sowie der Transport der Ü-Klassen (Deutsch-Sprachklassen) von der Anton-Kliegl-Mittelschule zur Mittelschule Bad Bocklet und zurück. (3) Die Anton-Kliegl-Mittelschule ist die zentrale Hauptschule für Schüler aus allen Stadtteilen. Die Sinnberg-Grundschule bedient die Schüler aus der Kernstadt, Kleinbrach, Hausen und Winkels. In der Henneberg-Grundschule befinden sich die Schüler aus den Stadtteilen Albertshausen, Poppenroth, Garitz, Arnshausen und Reiterswiesen, sowie teilweise aus der Kernstadt.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 1 - Schuljahr 2026/2027 mit Option auf Verlängerung um maximal zwei Schulhalbjahre bis 31.07.2028 Route 1 / Schülerbeförderung Schüler aus den...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 1 - Schuljahr 2026/2027 mit Option auf Verlängerung um maximal zwei Schulhalbjahre bis 31.07.2028 Route 1 / Schülerbeförderung Schüler aus den Stadtteilen Poppenroth, Albertshausen, Garitz, Arnshausen und Reiterswiesen sowie Schüler aus Bad Kissingen (neuer Schulsprengel) werden zu den Schulstandorten der Henneberg-Grundschule nach Garitz, Arnshausen, Reiterswiesen und zur Außenstelle (OGTS) und zurück, befördert. Das Los 1 hat einen Umfang von 1.420 km pro Woche. Nach derzeitigem Stand setzen diese sich wie folgt zusammen: früh - 2 Touren - Doppeldeckerbus (Mo - Fr) - 1 Tour - Standardbus (Mo-Fr) mittags - 3 Touren - Doppeldecker (Mo - Fr) - 3 Touren - Standard (Mo - Fr) spät (OGTS) - 2 Touren - Doppeldecker (Mo - Fr) - 2 Touren - Standard (Mo - Fr) Zwischenfahren - 1 Tour (von Unterrichtsstunde zu Unterrichtsstunde) - Standard (1mal wöchentlich) Route 2 / Sonderfahrten Zum Wahlpflichtunterricht der Henneberg-Grundschule (siehe Pkt. I. der Leistungsbeschreibung) - 2 Fahrten - Standard (2mal wöchentlich) - 2 Fahrten - Doppeldecker (2mal wöchentlich) (2) LOS 2 Schuljahr 2026/2027 vom 15.09.2026 bis 31.07.2027 Route 1 / Schülerbeförderung Schüler aus den Stadtteilen Poppenroth, Albertshausen, Garitz, Arnshausen und Reiterswiesen werden zur Anton-Kliegl-Mittelschule und zur Mittelschule Bad Bocklet und zurück, befördert. Das Los 2 hat einen Umfang von 680 km pro Woche. Nach derzeitigem Stand setzen sich diese wie folgt zusammen: früh - 1 Tour - Doppeldeckerbus (Mo - Fr) mittags - 3 Touren - Doppeldecker (Mo - Fr) - 1 Tour - Doppeldecker (2mal wöchentlich) - 1 Tour - Standard (2mal wöchentlich) spät (OGTS) - 2 Touren - Standard (Mo - Do) - 1 Tour - Standard (3mal wöchentlich) Zwischenfahren - 1 Tour (von Mittelschule zu Mittelschule) - Standard (1mal wöchentlich) Route 2 / Sonderfahrten Zum Schwimmunterricht oder zum Wahlpflichtunterricht (siehe Pkt. I. der Leistungsbeschreibung) - 2 Fahrten - Standard (1mal wöchentlich) LOS 3 - Schuljahr 2026/2027 vom 15.09.2026 bis 31.07.2027 Route 1 / Schülerbeförderung Schüler aus den Stadtteilen Hausen, Kleinbrach und Winkels werden zur Anton-Kliegl-Mittelschule und Sinnberg-Grundschule und zurück, befördert. Das Los 3 hat einen Umfang von 380 km pro Woche. Nach derzeitigem Stand setzen sich diese wie folgt zusammen: früh - 1 Tour - Doppeldeckerbus (Mo - Fr) mittags - 3 Touren - Doppeldecker (Mo - Fr) - 1 Tour - Doppeldecker (2mal wöchentlich) spät (OGTS) - 2 Touren - Doppeldecker (Mo - Fr) - 1 Tour - Doppeldecker (1mal wöchentlich) - 1 Tour - Minibus (1mal wöchentlich) - 1 Tour - Minibus (Mo - Do) Route 2 / Sonderfahrten Zum Schwimmunterricht (siehe Pkt. I. der Leistungsbeschreibung) - 2 Fahrten - Standard (1mal wöchentlich)
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Ort der Leistung: Bad Kissingen🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-09-15 📅
Datum des Endes: 2028-07-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 60.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Durchschnittsalter der Fahrzeuge
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Sicherheitskonzept
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣ Dauer
Datum des Endes: 2027-07-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-20 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-20 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 73
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eignung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 Abs. 1 VgV) Nachweis einer Genehmigung zur Personenbeförderung oder Genehmigung für den...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eignung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 Abs. 1 VgV) Nachweis einer Genehmigung zur Personenbeförderung oder Genehmigung für den Linienverkehr mit KOM,. Die Stadt Bad Kissingen erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen aus anderen Staaten an (mit deutscher Übersetzung). Der Nachweis der Genehmigung muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) 1. Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (arbeitstägliche Schülerbeförderung zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) 1. Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (arbeitstägliche Schülerbeförderung zur und von der Schule) Der Umsatz des Bieters für die zu vergebenden Leistungen entsprechende Dienstleistungen der Jahre 2025, 2024 und 2023. Für die Angaben zum Jahresumsatz kommt es nicht auf einen formal festgestellten oder geprüften Jahresabschluss an. Maßgeblich sind die vom Bieter angegebenen Umsätze im jeweiligen Kalenderjahr, unabhängig davon, ob dieses dem Geschäftsjahr entspricht und ob hierfür bereits ein Jahresabschluss vorliegt oder festgestellt wurde. Der Nachweis hat durch Eigenerklärung im Rahmen des Vordruckes "ANGEBOT / Angebotsblatt" zu erfolgen. 2. Kfz-Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, bei Personenschäden von mindestens 15 Mio. EUR je geschädigter Person und je Schadensfall, und eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. Euro. Der Nachweis der Versicherungen muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 Abs. 3 VgV) Referenzen über früher ausgeführter Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der letzten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 Abs. 3 VgV) Referenzen über früher ausgeführter Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der letzten drei Kalenderjahre mit Angabe des Wertes und Angabe der Aufträge für öffentliche Aufträge die mit dieser Ausschreibung vergleichbar sind. (arbeitstägliche Schülerbeförderung zur und von Schulen) Der Nachweis hat durch Eigenerklärung im Rahmen des Vordruckes "ANGEBOT / Angebotsblatt" zu erfolgen. Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens Kopie der Zertifizierung nach DIN ISO 9001 oder vergleichbare Zertifizierungen für Qualitätsmaßnahmen im Unternehmen Die Beschreibung hat durch Eigenerklärung im Rahmen des Vordruckes "ANGEBOT / Angebotsblatt" zu erfolgen. Damit einhergehend müssen Bieter zu den Nachweis eines gültigen Zertifikates zum Qualitätsmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001 erbringen (ergänzend vorzulegen in Dateiform). Die Stadt Bad Kissingen erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Sofern ein gleichwertiger Nachweis er-bracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen. Konnte ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so wird die Bad Kissingen auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme anerkennen, sofern der Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen. Der Nachweis der Zertifizierung muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck "ANGEBOT / Angebotsblatt" erfolgen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eintragung ins Handelsregister oder ähnliches.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis einer Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung”
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6XMA0N#” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Postanschrift: Postfach 606
Postleitzahl: 91511
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 98153-1277📞
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. "§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. "§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens nach den §§ 160 ff. GWB grundsätzlich allen Verfahrensbeteiligten ein Akteneinsichtsrecht zusteht (§ 165 GWB). Jedes Angebot wird in die Vergabeakte aufgenommen. Der Auftraggeber ist gem. § 163 Abs. 2 GWB verpflichtet, der Vergabekammer die gesamten Akten sofort zur Verfügung zu stellen. Die Bieter müssen daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass ihr gesamtes Angebot von den Verfahrensbeteiligten eingesehen wird. Es liegt somit im eigenen Interesse eines jeden Bieters, geheimhaltungsbedürftige Unterlagen bereits mit der Abgabe des Angebots entsprechend zu kennzeichnen. Dies sollte durch Anbringung der Kennzeichnung "Geheim" o.ä. neben den jeweiligen Seitenzahlen der Blätter des Angebots erfolgen. Die Entscheidung über den Umfang der Akteneinsicht obliegt allein der Vergabekammer.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 078-274016 (2026-04-21)