Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt:
>>Referenzen (ANLAGE 3)<<
- Eigenerklärung über die Erbringung von mindestens eine in Bezug auf den Gegenstand vergleichbaren Leistungen (konkret: Beförderungsdienstleistungen im freigestellten Schülerverkehr) aus den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren. Die Angaben sind in einer Referenzliste aufzuführen.
In der Referenzliste sind zu benennen:
> Leistungsumfang,
> Auftragswert,
> Leistungszeit,
> Leistungsjahr,
> Auftraggeber,
> Ansprechpartner mit Kontaktdaten,
> Versicherung, dass die Leistung mangelfrei erbracht wurde
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Bestätigung des Referenzgebers einzufordern.
Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen.
Nicht deutschsprachige Nachweise sind in als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
>>Technische Ausstattung (ANLAGE 4)<<
- Eigenerklärung zur Anzahl und Fahrzeugart der zur auftragsgegenständlichen Personenbeförderung benutzbaren Fahrzeuge.
> Anzahl Kleinbusse mit 7 Fahrgastplätzen zzgl. Fahrer und Begleitperson
> Anzahl Kleinbusse für Rollstuhltransport (mind. 4 Rollstuhlplätze) zzgl. Fahrer und Begleitperson
- Eigenerklärung, dass die zur auftragsgegenständlichen Personenbeförderung den "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden" (Verlautbarung des Bundesministeriums für Verkehr vom 14. Juli 2005; Az: S 33/S 37/S 02/36.38.02, VkBl. 2005 S. 604) genügen.
- Eigenerklärung, dass die zur auftragsgegenständlichen Personenbeförderung den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere denen der StVZO und der Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" (DGUV Vorschrift 70) genügen.
>>Mitarbeiter (ANLAGE 5)<<
- Eigenerklärung zur Anzahl und Alter der Mitarbeiter, die für die jeweilige auftragsgegenständliche Personenbeförderung eingesetzt werden, getrennt nach Fahrer und Begleitpersonen.
- Eigenerklärung über die Befähigung der Mitarbeiter gem. den einschlägigen Regelungen über die Personenbeförderung, der Fahrerlaubnisverordnung und des Straßenverkehrsgesetzes, die zur auftragsgegenständlichen Personenbeförderung eingesetzt werden.
Die als Fahrer eingesetzten Mitarbeiter müssen über eine gültige Fahrerlaubnis einschließlich der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (soweit erforderlich) verfügen, eine Fahrerlaubnis auf Probe ist unzureichend. Der Führerschein darf nicht eingezogen sein.
- Eigenerklärung über die Masernschutzimpfung bei einzusetzenden Mitarbeitern, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind.
- Eigenerklärung über erfolgreiche Teilnahme der Mitarbeiter, die für die Auftragsabwicklung eingesetzt werden, an einem Erste-Hilfe-Kurs. Der Kurs muss innerhalb der letzten zwei vollen Kalenderjahre vor Beginn der Tätigkeit mit den vertragsgegenständlichen Leistungen absolviert worden sein.
- Eigenerklärung über die Qualifikation der als Begleitperson einzusetzenden Mitarbeiter in Bezug auf die Betreuung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von einschlägigen Vorstrafen gem. § 72a Abs. 1 SGB VIII bei den Mitarbeitern, die zur auftragsgegenständlichen Personenbeförderung eingesetzt werden.
Im Fall der Auftragserteilung ist innerhalb von 14 Kalendertagen ab Vertragsschluss für jeden Mitarbeiter, der eingesetzt wird, ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.
Soweit im Laufe der Vertragsabwicklung neue Mitarbeiter eingesetzt werden, ist für diese Mitarbeiter ein erweitertes Führungszeugnis vor dem ersten Einsatz des Mitarbeiters dem jeweiligen Auftraggeber vorzulegen.