Schülerspezialverkehr der Landeshauptstadt Potsdam - Spezialfahrten

Landeshauptstadt Potsdam

Die Landeshauptstadt Potsdam benötigt zum neuen Schuljahr einen oder mehrere Fahrdienstleister für die Beförderung von Schülern zu und von den Schulen innerhalb Potsdams und im Potsdamer Umland. Es handelt sich jeweils um Einzelbeförderungen/Einzelfahrten.

Deadline

Deadline 2026-07-07

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-06-05 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-06-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schülerspezialverkehr der Landeshauptstadt Potsdam - Spezialfahrten
Referenznummer: OV-L-2162-22-26
Kurze Beschreibung:
Die Landeshauptstadt Potsdam benötigt zum neuen Schuljahr einen oder mehrere Fahrdienstleister für die Beförderung von Schülern zu und von den Schulen innerhalb Potsdams und im Potsdamer Umland. Es handelt sich jeweils um Einzelbeförderungen/Einzelfahrten.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße) 📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: OV-L-2162-22-26
Beschreibung der Beschaffung:
Im Gesamtauftrag finden unterschiedliche Schulen und Wohnorte Berücksichtigung. Es handelt sich jeweils um Einzelbeförderungen/Einzelfahrten, welche aufgrund der anzufahrenden Schule den bestehenden Aufträgen/Verträgen oder aufgrund ihrer besonderen Umstände (bspw. Wohnort außerhalb Potsdams) nicht zugeordnet sind. Es können auch Beförderungsfälle wegen einer besonderen Jugendhilfemaßnahme sein. Die Fahrten zeichnen sich u. U. durch sehr kurze Realisierungszeit im laufenden Schuljahr aus. Daher wird von den Auftragnehmern eine besondere Leistungsfähigkeit (Umsetzung Beförderung innerhalb von einer Woche) erwartet. Aufgrund der verschiedenen Hintergründe zu diesen Fahrten kann es vor-kommen, dass diese auch sehr schnell wieder enden bzw. nur kurzweilig durchzuführen sind. Dreizehn Einzelbeförderungen bilden die derzeitige Angebotsgrundlage. Diese sind in einer Übersicht aufgelistet. Folgende Schulen sind hierbei anzufahren: - Voltaireschule-Potsdam (Lindenstr. 32-33, 14467 Potsdam) - Schiller-Gymnasium Potsdam (Fritz-Lang-Str. 15, 14480 Potsdam) - Johann-August-Zeune-Schule für Blinde und Berufsfachschule Dr. Silex (Rothenburgstraße 14, 12165 Berlin) - Parzival-Schule Berlin (Quermatenweg 6, 14163 Berlin-Zehlendorf) - Oberschule Theodor Fontane (Zum Teufelssee 2-4, 14478 Potsdam) - Grundschule am Humboldtring (Humboldtring 15-17, 14473 Potsdam) - Leonardo-da-Vinci-Gesamtschule (Esplanade 3, 14469 Potsdam) - Gesamtschule Am Schilfhof (Schilfhof 25, 14478 Potsdam) - Neue Gesamtschule Babelsberg (Großbeerenstr. 189, 14482 Potsdam) - Evang. Gymnasium Hermannswerder (Hermannswerder 18, 14473 Potsdam) - Michael-Ende-Grundschule (Lotte-Loebinger-Straße 1 A, 14482 Potsdam) Es wird erwartet, dass bis zu elf weitere Spezialfahrten dem Auftrag zugeordnet werden. Für die Angebotsabgabe ist zu beachten, dass in den Preisblättern der Kilometerpreis ausschlaggebend ist. In der Preiskalkulation zum Kilometerpreis ist zu berücksichtigen, dass Rollstuhlbeförderungen nicht gesondert vergütet werden. Der angegebene Kilometerpreis ist daher für Beförderungen mit als auch ohne Rollstuhl bindend. Mehrfachrahmenvereinbarung Die LHP beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung als Mehrfachrahmenvereinbarung mit den erfolgreichen Bietern abzuschließen, auf deren Grundlage Einzelaufträge (je Beförderung/Fahrt) ausgelöst werden können. Die LHP wird die Leistungen beim Auftragnehmer 1 unter Angabe der Beförderungsfakten abrufen. Der Auftragnehmer 1 wird der LHP gegenüber die dem konkreten Abruf entsprechende Leistungserbringung unverzüglich spätestens im Laufe einer Woche ab Abruf bestätigen oder erklären, dass die Leistung nicht erbracht werden kann. Wird die Leistungserbringung nicht bestätigt, kann die LHP die weiteren Auftragnehmer mit dem Abruf beauftragen. Die Rahmenvertragsobergrenze für die Ausführung der Leistung beträgt 2.878.729,00 Euro brutto. Sofern die Rahmenobergrenze für zum Abruf stehende Leistungen erreicht ist, endet die Verpflichtung des Auftragnehmers, Leistungen nach § 3 des Vertrages zu erbringen. Grundsätzlich handelt es sich um eine Beförderungsdienstleistung mit besonderer Verantwortung. Der zu befördernde Personenkreis benötigt einen besonders rücksichtsvollen Umgang (ruhiges und besonnenes Handeln, Verständnis für die Situation, Empathie, Hilfe beim Einstieg) und besteht aus: - SuS mit geistiger oder Körperbehinderung, teils schwer mehrfachbehindert - SuS mit sozialen/emotionalen Störungen - SuS mit Autismus - medizinisch notwendigem Personal, Einzelfallhilfen, welche von Dritten gestellt und von der Auftraggeberin ausdrücklich benannt werden, sowie - Begleitpersonen in bestimmten Fahrzeugen. Die Beförderungen erfolgen grundsätzlich von den Wohnanschriften der benannten SuS zu den Schulen und wieder zurück. Dabei hat sich das Fahrpersonal immer zu vergewissern, dass die SuS das Schulgelände bzw. die Schul-Wohngebäude betreten oder nach Möglichkeit von Personenberechtigten oder Aufsichtspersonal in Obhut genommen werden. In Ausnahmefällen können zwischen Auftraggeberin und Auftragnehmer abweichende Abhol- bzw. Rückbringepunkte (z. B. eine Kindertagesstätte, Hort oder Tagesgruppen im Sinne einer Schulanschlussbetreuung) vereinbart werden. Für die zu befördernden SuS werden unterschiedliche Anforderungen an den Fahrdienst gestellt. Einige müssen im Rollstuhl befördert werden und/ oder zusammen mit einer von 3. Hand gestellten Begleitperson. Bemerkungen wie Einzelfallhilfe, Rollstuhl, o. ä. sind zwingend zu beachten. Die beigefügte Übersicht enthält diesbezüglich eine Angabe. An- und Abmeldungen in der Schülerbeförderung sind noch bis Schuljahresbeginn, aber auch im Laufe des Schuljahres zu erwarten und werden unmittelbar nach Bekanntwerden, i. d. R. innerhalb von 3 Fahrtagen, dem Auftragnehmer übermittelt. Gleiches gilt für Umzüge und Änderungen der Anforderungen der zu befördernden SuS, der Anzahl von zu beförderndem medizinisch notwendigem Personal und Begleitpersonen sowie für die Änderung der jeweiligen Stundenpläne. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Vergütung der derzeit vereinbarten Fahrten, wenn bisherige Schulen nicht mehr angefahren werden müssen.
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Land: Deutschland 🇩🇪
Dauer: 24 Monate
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Leistung beginnt am Tag nach Zuschlagserteilung und endet am 31.07.2028, zusätzlich der Option einer einmaligen Verlängerung um ein Schuljahr. Damit endet der Leistungszeitraum spätestens am 31.07.2029.
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-07 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 55 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen: Vergabeunterlagen gemäß § 56 VgV
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit Angebotseinreichung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung über mindestens 1 abgeschlossene, unternehmensbezogene, geeignete Referenz (4.6) aus den letzten 3 Jahren (rückwirkend ab Angebotsfrist), die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Vergleichbar ist die Erbringung des Schülerspezialverkehrs für andere kommunale Verwaltungen. Folgende Angaben sind innerhalb der Eigenerklärung zu tätigen: - Auftragsgegenstand - Leistungszeitraum - Auftragswert ca. (in EUR netto) - Konkrete inhaltliche Beschreibung der Leistung - Auftraggeber - Abteilung des Auftraggebers (ggf. Ansprechpartner) und Kontaktdaten (E-Mail und Telefonnummer): Hinweis: Es werden auch Referenzen berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht abgeschlossen sind, in denen jedoch bis zur Abgabe des Angebotes die wesentlichen, mit dem hiesigen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen, erbracht wurden. Bei einer Bietergemeinschaft genügt es, wenn die Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die unternehmerischen Referenzen für die Bietergemeinschaft insgesamt durch Bündelung der Kapazitäten nachgewiesen wird. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
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Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
ofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit Angebotseinreichung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (4.3 EU), sofern einschlägig. Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrages das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen (sofern einschlägig). - Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). - Sofern eine Nachunternehmerschaft vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des Nachunternehmers in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für jeden benannten Unterauftragnehmer / Eignungsverleiher separat einzureichen (sofern einschlägig): - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (4.1 EU) - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (4.4 EU) - Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern (5.4).
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
I. Mit dem Angebot sind mittels Eigenerklärung einzureichen: - Eigenerklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft (4.2 EU) (sofern einschlägig). - Unternehmensdarsellung (4.5) - Eigenerklärung restriktive Maßnahmen (4.12). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung restriktive Maßnahmen für jedes Mitglied einzureichen. - 4.13 Erklärung Saubere Fahrezugbeschaffung (4.13) - Vereinbarung Mindestanforderung BbgVergG (5.3). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Vereinbarung Mindestanforderung BbgVergG für jedes Mitglied einzureichen. - Mustervereinbarung zur Auftragsverarbeitung Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung § 50 VgV möglich. II. Sonstige zu den Vergabeunterlagen zugehörige Dokumente: - Rahmenvertrag - Infoblatt Datenverarbeitung LHP Verträge - Infoblatt Datenverarbeitung LHP Vergaben
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Gemäß §§123,124 GWB. Einreichung einer Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
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Gemäß §§123,124 GWB. Einreichung einer Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landeshauptstadt Potsdam
Nationale Registrierungsnummer: 12-12992262150119-98
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str. 79/81
Postleitzahl: 14469
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: zentrale-vergabestelle@rathaus.potsdam.de 📧
Telefon: 03312890 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCRHSBF/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCRHSBF 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCRHSBF 🌏
Name: Die Kommunikation in Bezug auf dieses Ausschreibungsverfahren erfolgt ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRHSBF# Die elektronische Angebotsabgabe ist über den Projektraum zum Verfahren auf der elektronischen Plattform "Vergabemarktplatz Brandenburg" vorzunehmen. Voraussetzung ist eine Registrierung als Nutzer und Freischaltung des Projektraumes. Nähere Details dazu finden sich unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/. Bei elektronischer Übermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das elektronische Angebot ist mit den Anlagen bis zum Ende der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Eine Angebotsabgabe per Mail ist nicht zulässig.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwaek.brandenburg.de 📧
Telefon: +49 331866-1610 📞
Fax: +49 331866-1652 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-05+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 108-391351 (2026-06-05)