Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Schulfahrten (Taxi) zu den Förderschulen Erich-Kästner-Schule und Schule an der Dorneburg
VgV-2023-0002”
Produkte/Dienstleistungen: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)📦
Kurze Beschreibung:
“Schulfahrten (Taxi) zu den Förderschulen Erich-Kästner-Schule und Schule an der Dorneburg (Schuljahr 2023/2024)
- Details siehe Leistungsbeschreibung” Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 5
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: SSV Erich-Kästner-Schule (HS 1)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)📦
Ort der Leistung: Herne, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Erich-Kästner-Schule (Städtische Förderschule; Förderschwerpunkt Sprache) Eberhard-Wildermuth-Straße 43 44628 Herne”
Beschreibung der Beschaffung: siehe Leistungsbeschreibung
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-08-01 📅
Datum des Endes: 2024-07-31 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: SSV Erich-Kästner-Schule (HS 2)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: SSV Erich-Kästner-Schule (HS 3)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: SSV Erich-Kästner-Schule (Grüner Weg)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Erich-Kästner-Schule (Städtische Förderschule; Förderschwerpunkt Sprache) Grüner Weg 14 44627 Herne”
5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: SSV Schule an der Dorneburg
Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Schule an der Dorneburg (Städtische Förderschule; Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung) Königstr. 72 44651 Herne”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Vertragsstrafen:
(Auszug aus "Vertrag über die Durchführung von Schülerbeförderungen" - § 8)
Verletzt der Auftragnehmer schuldhaft eine der nachfolgend...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Vertragsstrafen:
(Auszug aus "Vertrag über die Durchführung von Schülerbeförderungen" - § 8)
Verletzt der Auftragnehmer schuldhaft eine der nachfolgend aufgeführten wesentlichen Vertragspflichten, wird eine Vertagsstrafe je Verstoß fällig.
Wesentliche Vertragsverletzungen sind:
- entfallende oder erheblich verspätete Beförderungsleistung die durch den Auftragnehmer zu vertreten ist (pro Verstoß und Tour 100,-- EUR); eine erhebliche verspätete Beförderungsleistung liegt vor, wenn Schülerinnen und Schüler 30 Minuten nach Unterrichtsbeginn an der Schule abgesetzt werden.
- die verspätete Information der Eltern über die Haltestellen einschließlich der Abhol- und Bringzeiten (pro Verstoß 200,-- EUR).
- der Einsatz eines Subunternehmers ohne Genehmigung des Schulträgers (pro Verstoß 500,-- EUR).
Vertragsstrafen werden nach schriftlicher Ankündigung vom Schulträger mit den Forderungen des Auftragnehmers aufgerechnet.
Vertragsstrafen können bis längstens sechs Monate, nachdem der Schulträger von dem Umstand, der zur Geltendmachung der Vertragsstrafe berechtigt, Kenntnis erlangt hat, geltend gemacht werden.
Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche und Rechte des Schulträgers, insbesondere auf Schadensersatz sowie zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.
Die Summe aller während der Vertragslaufzeit verwirkten Vertragsstrafen darf insgesamt 5% der Gesamtauftragssumme nicht übersteigen. Zu viel gezahlte Ver-tragsstrafen (gemessen an der Höchstgrenze) werden nach Ende der Vertragslaufzeit vom Schulträger an den Auftragnehmer zurückerstattet. Verwirkte Vertragsstrafen werden auf darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche angerechnet.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-05-08
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-06-06 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-05-08
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Personen sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
“Fragen zu diesem Ausschreibungsverfahren sind ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform zu stellen. Um eine fristgemäße Beantwortung...”
Fragen zu diesem Ausschreibungsverfahren sind ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform zu stellen. Um eine fristgemäße Beantwortung sicherzustellen, sind Fragen bis spätestens zum 02.05.2023 zu stellen.
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Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" verpflichtet. Insbesondere wird auf das ILO-Übereinkommen verwiesen. Dazu gehören das Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung sowie das Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit.
Die "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tarif-treue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Auftragnehmer erkennt durch Abgabe des Angebots diese Vorgaben an.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD6D0GP
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251411-1691📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Fax: +49 251411-2165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 GWB verstoßen hat,
2. den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 GWB verstoßen hat,
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Nach Absatz 2 kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Be-werber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftrags-vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Gemäß § 160 Abs. 3, Nr. 1-4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung des Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 070-214047 (2023-04-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-06-30) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Stadt Herne, Der Oberbürgermeister - Fachbereich Personal und Zentraler Service (12) - Submissionsstelle”
Telefon: +49 2323163155📞
Fax: +49 23231612339297 📠
URL: www.submission.herne.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schulfahrten (Taxi) für das Schuljahr 2023/2023
VgV-2023-0002
Kurze Beschreibung:
“Schulfahrten (Taxi) zu den Förderschulen Erich-Kästner-Schule und Schule an der Dorneburg (Schuljahr 2023/2024)”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 223418.73 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Schulfahrten (Taxi) für das Schuljahr 2023/2023 an der SSV Erich-Kästner-Schule (HS 1)”
Beschreibung der Beschaffung:
“Schulfahrten (Taxi) für das Schuljahr 2023/2023 an der SSV Erich-Kästner-Schule (HS 2)”
Beschreibung der Beschaffung:
“Schulfahrten (Taxi) für das Schuljahr 2023/2023 an der SSV Erich-Kästner-Schule (HS 3)”
Beschreibung der Beschaffung:
“Schulfahrten (Taxi) für das Schuljahr 2023/2023 an der SSV Erich-Kästner-Schule (Grüner Weg)”
Beschreibung der Beschaffung:
“Schulfahrten (Taxi) für das Schuljahr 2023/2023 an der SSV Schule an der Dorneburg”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 070-214047
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: VgV-2023-0002
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Schulfahrten (Taxi) für das Schuljahr 2023/2023
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
4️⃣
Los-Identifikationsnummer: 4
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-06-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Taxi Tasgit
Postanschrift: Westfalenstr. 1
Postort: Herne
Postleitzahl: 44651
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Herne, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 139712.04 💰
5️⃣
Los-Identifikationsnummer: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: SaniCar Krankentransport und Rettungsdienst GmbH
Postanschrift: Querenburgstr. 19-23
Postort: Bochum
Postleitzahl: 44789
Region: Bochum, Kreisfreie Stadt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 83706.69 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 2514111691📞
Fax: +49 2514112165 📠
URL: http://www.bezreg-muenster.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Gemäß § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Fax: +49 2514112165 📠
URL: http://www.bezreg-muenster.de🌏
Quelle: OJS 2023/S 127-403282 (2023-06-30)