Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
F 1.2.3.3.1 Verfügt das Unternehmen über die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit?
1.2.3.3.2 Referenz 1
F 1.2.3.3.2.1Bitte benennen Sie den Auftraggeber (Endkunde)
inklusive Anschrift einer hinsichtlich Leistungsart und
Rechnungswert vergleichbaren Leistung.
Vergleichbare Leistung hinsichtlich liefern, anschließen und
Montage von Küchenmöbeln und Haushaltselektrogeräten inkl.
dazugehörige fachgerechte Arbeiten.
Bitte beachten Sie:
Gem. § 42 Abs. 1 VgV haben öffentliche Auftraggeber die
Eignung der Bewerber oder Bieter anhand der festgelegten
Eignungskriterien zu überprüfen. Gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
können als Beleg der erforderlichen technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers oder Bieters
geeignete Referenzen verlangt werden. Die damit
einhergehende Datenverarbeitung ist gem. Art. 6 Unterabsatz 1
Buchstabe c DSGVO, Art. 4 Absatz 1 BayDSG gestattet.
Leistungen für die Auftraggeberin können nur berücksichtigt
werden, wenn diese (genau wie externe Referenzen) als eigene
Referenz angegeben werden.
Wenn Sie mehr Referenzen angeben wollen, laden Sie bitte ein
entsprechendes Dokument hoch.
Falls der Auftraggeberin Anhaltspunkte vorliegen, dass die
Erklärung (teilweise) unzutreffend sein könnte, werden
zusätzlich zur Erklärung weitere Nachweise gefordert. Der
Bewerber/Bieter hat in diesem Fall vor Zuschlagserteilung auf
Anforderung durch die Auftraggeberin eine vom jeweiligen
Auftraggeber ausgestellte Bestätigung der Referenz
vorzulegen.
F 1.2.3.3.2.2 Bitte beschreiben Sie möglichst detailliert den
Auftragsgegenstand der Referenz.
F 1.2.3.3.2.3 Bitte geben Sie die Kontaktdaten der
Ansprechperson des Referenzauftraggebers (Name,
Telefonnummer, E-Mail-Adresse) für die Überprüfung der
Referenz an.
F 1.2.3.3.2.4 Bitte geben Sie den Auftragswert (netto) der
Referenz in Euro an.
F 1.2.3.3.2.5 Bitte geben Sie den Leistungszeitpunkt bzw. den
Leistungszeitraum der Referenz an.
Bitte beachten Sie:
Referenzen werden nur berücksichtigt, wenn sie nicht älter als
sechs Jahre sind und die Leistung bereits vollständig
abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über
einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr
bereits abgeschlossen wurde.