Auftragsbekanntmachung (2026-04-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schwachstellen-Aggregator
Referenznummer: TZB-Schwachstellen-Aggregator-2026
Kurze Beschreibung:
“Schwachstellen-Aggregator”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Datensicherheitssoftwarepaket📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ziel der Ausschreibung ist es, einen effizienten und zuverlässigen Schwachstellen-Aggregator zu beschaffen, der nahtlos in die Systemlandschaft des...”
Beschreibung der Beschaffung
Ziel der Ausschreibung ist es, einen effizienten und zuverlässigen Schwachstellen-Aggregator zu beschaffen, der nahtlos in die Systemlandschaft des Auftraggebers integriert werden kann, eine hohe Verfügbarkeit gewährleistet und relevante regulatorische Anforderungen (BSI, ISO, DSGVO) und interne Vorgaben (01-05 TOMs Informationssicherheit) erfüllt und eine hohe Verfügbarkeit sowie Transparenz gewährleistet.
Mit dem zu beschaffenden Produkt sollen die bestehenden Prozesse in dem Bereich Schwachstellen-Aggregation unterstützt und weiter professionalisiert werden. Dadurch soll eine ganzheitliche IT-Sicherheitsstrategie umgesetzt und die Security Posture des Auftraggebers im Kontext einer Multi-Provider-Landschaft fortlaufend bewertet und verbessert werden. Der Aufbau und Betrieb der Infrastruktur für das eingesetzte Tool erfolgt durch den Auftraggeber selbst und ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
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Ort der Leistung: Wuppertal, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 4 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 60
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Funktionale Qualitätskriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-11 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-12 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 64
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1.000.000,00 EUR für Personen-, Sach- und sämtliche...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1.000.000,00 EUR für Personen-, Sach- und sämtliche Vermögensschäden pro Vertragsjahr. Alternativ kann eine Erklärung abgegeben werden, eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abzuschließen. Die Eigenerklärung hat unter Verwendung der in den Vergabeunterlagen vorgesehenen Formblätter zu erfolgen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung des Bieters über das Vorliegen von mindestens 2 aber maximal 4 Referenzen, die in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung über...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung des Bieters über das Vorliegen von mindestens 2 aber maximal 4 Referenzen, die in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung über Lieferung und Lizenzierung des Schwachstellen-Aggregators vergleichbar sind; mit Angaben dazu wer die Referenzleistung erbracht hat; zum Referenzkunden, zur Branche, zum Beginn der Leistungsausführung des Referenzprojekts (Zeitpunkt), zur Anzahl der angebundenen Quellsysteme, zur Anzahl der verwalteten Assets, zum Abschluss des Referenzprojekts (Zeitpunkt) inkl. einer kurzen Beschreibung des angegebenen Referenzprojekts (erbrachte Leistung und Nutzungsmodell). Zu beachtende Mindestanforderungen: Vergleichbar sind solche Referenzen, die jeweils sämtliche der folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
1. Der Beginn der Leistungsausführung im Referenzprojekt liegt nicht länger als drei Jahre in der Vergangenheit (Stichtag: Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe).
2. Das Referenzprojekt muss die Anbindung von mindestens fünf Quellensystemen und die Verwaltung von mindestens 10.000 aktiven Assets umfassen.
3. Der Bieter muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nachweisen können, dass er die ausgeschriebene Leistung bereits über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten vertrieben kann. Der Auftraggeber behält sich eine Nachfrage bei den angegebenen Referenzkunden im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung und den Ausschluss wegen Nichterreichbarkeit der Ansprechpartner trotz mehrerer Nachfragen ausdrücklich vor.x
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung des Bieters, dass dieser im Auftragsfall für alle Positionen im Projekt, welche in direktem Kontakt mit dem Auftraggeber stehen, Mitarbeiter...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung des Bieters, dass dieser im Auftragsfall für alle Positionen im Projekt, welche in direktem Kontakt mit dem Auftraggeber stehen, Mitarbeiter mit folgendem Sprachniveau einsetzt: - Deutsch als Muttersprache oder - Deutsch Niveaustufe C2 gemäß dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen. Ausnahme davon sind Leistungen innerhalb des Supports. Hier können auch Mitarbeiter mit folgendem Sprachniveau eingesetzt werden: - Englisch Niveaustufe C1 oder höher gemäß dem “Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen” oder vergleichbar
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Für den Fall, dass der Bieter eine SaaS-Lösung anbietet, Eigenerklärung des Bieters, dass dieser über eine Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 oder eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Für den Fall, dass der Bieter eine SaaS-Lösung anbietet, Eigenerklärung des Bieters, dass dieser über eine Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 oder eine gleichwertige Zertifizierung (für ein eingeführtes und angewandtes Informationssicherheitsmanagementsystem) verfügt, deren Anwendungsbereich die gesamte Dienstleistung der hier ausgeschriebenen Leistung umfasst. Falls die eigene Zertifizierung des Bieters nicht die gesamte Dienstleistung abdeckt, muss bei Eignungsleihe und Unterauftragsvergabe mindestens die Steuerung der Unterauftragnehmer durch die eigene Zertifizierung des Bieters nach ISO/IEC 27001 oder durch eine gleichwertige Zertifizierung (für ein eingeführtes und angewandtes Informationssicherheitsmanagementsystem) abgedeckt sein. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, sich die vom Bieter benannten Zertifizierungen und sonstigen Nachweise vorlegen und deren Inhalte erläutern zu lassen. Bei Bietergemeinschaften gilt die Frage für sämtliche Mitglieder. Bei Bietergemeinschaften muss die vorgenannte Sicherheitszertifizierung des Mitglieds der Bietergemeinschaft dabei in Bezug auf diejenigen Leistungen vorliegen, die das Mitglied im Rahmen seines Leistungsanteils bei der Ausführung des Auftrags erbringen soll.
“1. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn...”
1. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird oder der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. 2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabeportal www.evergabe.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Bieter sind im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren. 3. Der AG hat für die Einreichung der Angebote Vordrucke erstellt. Diese sind für die Einreichung der Angebote zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o. g. Vergabeportal abgerufen werden. 4. Die Übermittlung von Bewerber-/Bieterfragen hat ausschließlich über das Vergabeportal zu erfolgen. Die Fragen müssen spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist vorliegen. 5. Mit dem Angebot ist anzugeben, bei welchen Leistungen und in welchem Umfang Nachunternehmer eingesetzt werden sollen (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten). Ferner sind für das Nachunternehmen die Erklärungen und Nachweise laut den Bewerbungsbedingungen, in dem in den Eignungskriterien geforderten Umfang, vorzulegen. 6. Der Auftraggeber behält sich vor, für den Bewerber/Bieter bzw. die Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie vorgesehene Nachunternehmer, dessen/deren Angebot in die engere Wahl kommt, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einzuholen. 7. Jeder Bieter/jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine allgemeine Angaben zum Unternehmen (Erklärung und vertretungsberechtigte Person, Handelsregisternummer) vorzulegen; jeder Bieter/jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung vorzulegen, dass in Bezug auf das Unternehmen keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen; jeder Bieter/jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung vorzulegen, dass in Bezug auf das Unternehmen keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 8a AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vorliegen; jeder Bieter/jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine Erklärung zur Umsetzung von Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vorzulegen (Vordrucke in den Vergabeunterlagen). 8. Von Bietergemeinschaften ist eine Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen (Vordruck in den Vergabeunterlagen).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 991-02380-92
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Wuppertal, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 9499-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 070-245388 (2026-04-09)