Auftraggeber ist die Universität Siegen, Lehrstuhl für Umformtechnik (im Folgenden UTS). Ziel der Forschung des UTS ist die Erforschung skalierbarer Biegeverfahren sowie zum Aufbau eines skalierbaren Zentrums für die Herstellung von Karosseriebauteilen aus Blech. Gegenstand der Beschaffungsmaßnahme ist eine Schwenkbiegemaschine zum 3D Schwenkbiegen. Zur Befähigung der Schwenkbiegemaschine zum 3D Schwenkbiegen ist eine zusätzliche Maschinenachse der Biegewange erforderlich, die senkrecht (radial) zur Biegeachse angeordnet ist. Die Spezifikationen mit entsprechenden Mindestanforderungen für die zu beschaffende Schwenkbiegemaschine sind in Tabelle 1 der Leistungsbeschreibung aufgeführt. In Abbildung 1 bis Abbildung 3 werden unterstützende Grafiken zu Tabelle 1 aufgeführt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-06.
Auftragsbekanntmachung (2023-10-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Biege-, Falz-, Richt- oder Planiermaschinen
Referenznummer: 16-23E1OV
Kurze Beschreibung:
Auftraggeber ist die Universität Siegen, Lehrstuhl für Umformtechnik (im Folgenden UTS). Ziel der Forschung des UTS ist die Erforschung skalierbarer Biegeverfahren sowie zum Aufbau eines skalierbaren Zentrums für die Herstellung von Karosseriebauteilen aus Blech.
Gegenstand der Beschaffungsmaßnahme ist eine Schwenkbiegemaschine zum
3D Schwenkbiegen. Zur Befähigung der Schwenkbiegemaschine zum 3D Schwenkbiegen ist eine zusätzliche Maschinenachse der Biegewange erforderlich, die senkrecht (radial) zur Biegeachse angeordnet ist.
Die Spezifikationen mit entsprechenden Mindestanforderungen für die zu beschaffende Schwenkbiegemaschine sind in Tabelle 1 der Leistungsbeschreibung aufgeführt. In Abbildung 1 bis Abbildung 3 werden unterstützende Grafiken zu Tabelle 1 aufgeführt.
Auftraggeber ist die Universität Siegen, Lehrstuhl für Umformtechnik (im Folgenden UTS). Ziel der Forschung des UTS ist die Erforschung skalierbarer Biegeverfahren sowie zum Aufbau eines skalierbaren Zentrums für die Herstellung von Karosseriebauteilen aus Blech.
Gegenstand der Beschaffungsmaßnahme ist eine Schwenkbiegemaschine zum
3D Schwenkbiegen. Zur Befähigung der Schwenkbiegemaschine zum 3D Schwenkbiegen ist eine zusätzliche Maschinenachse der Biegewange erforderlich, die senkrecht (radial) zur Biegeachse angeordnet ist.
Die Spezifikationen mit entsprechenden Mindestanforderungen für die zu beschaffende Schwenkbiegemaschine sind in Tabelle 1 der Leistungsbeschreibung aufgeführt. In Abbildung 1 bis Abbildung 3 werden unterstützende Grafiken zu Tabelle 1 aufgeführt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Biege-, Falz-, Richt- oder Planiermaschinen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Siegen-Wittgenstein
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-10-06 📅
Einreichungsfrist: 2023-11-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-11 📅
Datum des Beginns: 2023-11-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 196-613097
ABl. S-Ausgabe: 196
Zusätzliche Informationen
VMP-NRW-legitimiertes Personal der Vergabestelle der Universität Siegen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftraggeber ist die Universität Siegen, Lehrstuhl für Umformtechnik (im Folgenden UTS). Ziel der Forschung des UTS ist die Erforschung skalierbarer Biegeverfahren sowie zum Aufbau eines skalierbaren Zentrums für die Herstellung von Karosseriebauteilen aus Blech.
Auftraggeber ist die Universität Siegen, Lehrstuhl für Umformtechnik (im Folgenden UTS). Ziel der Forschung des UTS ist die Erforschung skalierbarer Biegeverfahren sowie zum Aufbau eines skalierbaren Zentrums für die Herstellung von Karosseriebauteilen aus Blech.
Gegenstand der Beschaffungsmaßnahme ist eine Schwenkbiegemaschine zum
3D Schwenkbiegen. Zur Befähigung der Schwenkbiegemaschine zum 3D Schwenkbiegen ist eine zusätzliche Maschinenachse der Biegewange erforderlich, die senkrecht (radial) zur Biegeachse angeordnet ist.
Die Spezifikationen mit entsprechenden Mindestanforderungen für die zu beschaffende Schwenkbiegemaschine sind in Tabelle 1 der Leistungsbeschreibung aufgeführt. In Abbildung 1 bis Abbildung 3 werden unterstützende Grafiken zu Tabelle 1 aufgeführt.
Geschätzter Gesamtwert: 1 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Universität Siegen Adolf-Reichwein-Str. 2a 57076 Siegen Universität Siegen
Lehrstuhl für Umformtechnik (Erdgeschoss)
Breite Straße 11
57076 Siegen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bzw. Nachweis der Selbstreinigung nach § 6f VOB/A EU bzw. Nachweis der Selbstreinigung nach § 6f VOB/A EU
- Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung
- Nachweis von Referenzen unter Nennung der Referenzgeber
- Erklärung über die Einhaltung der geforderten Richtlinien des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG)
- Nachweis einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse
- Erklärung über die Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Hinweise aus Ziffer III.1.1) gelten entsprechend.
Geforderte Erklärungen/ Nachweise sind:
a) Eigenerklärung, dass der Bewerber eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in
Höhe von 1 000 000 EUR je Schadensfall für Personen- und in Höhe von jeweils 1 000 000 EUR je Schadensfall
für Vermögens- und Sachschäden hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird;
b) Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (Geschäftsjahre 2020, 2021,2022) und über den Umsatz für den Bereich der ausgeschriebenen Aufgabenbereiche für die genannten Geschäftsjahre. Sofern das Geschäftsjahr 2022 noch nicht abgeschlossen wurde, ist der Umsatz bezogen auf die Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021 anzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (Geschäftsjahre 2020, 2021,2022) und über den Umsatz für den Bereich der ausgeschriebenen Aufgabenbereiche für die genannten Geschäftsjahre. Sofern das Geschäftsjahr 2022 noch nicht abgeschlossen wurde, ist der Umsatz bezogen auf die Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021 anzugeben.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" des Auftragnehmers sind ausgeschlossen. Der Auftragnehmer stimmt den Vertragsbedingungen des Landes NRW mit Einreichung des Angebots zu.
Wesentliche Zahlungsbedingungen:
Die Universität Siegen darf Vorauszahlungen bzw. Anzahlungen nur gegen Vorlage einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft leisten.
Die Bürgschaft muss selbstschuldnerisch und unter Verzicht auf die Einreden der Anfechtung, Aufrechenbarkeit und der Vorausklage von einer Bank innerhalb der Europäischen Union ausgestellt sein. Die Dauer der Bankbürgschaft muss dabei unbefristet oder auf einen Zeitpunkt befristet sein, der mindestens drei Monate nach dem vom Bieter zugesagten Lieferzeitpunkt liegt. In letzterem Fall ist ein Lieferdatum zwingend anzugeben. Die Rückgabe der Anzahlungsbürgschaft erfolgt nach der vollständigen Lieferung. Der Auftragnehmer wird spätestens 14 Tage vor Ablauf der Bankbürgschaft unaufgefordert eine neue gleichartige Bankbürgschaft bei der Universität Siegen vorlegen, falls die vollständige Lieferung noch nicht erfolgt ist. Andernfalls wird die Universität Siegen die auslaufende Bankbürgschaft in Anspruch nehmen.
Die Bürgschaft muss selbstschuldnerisch und unter Verzicht auf die Einreden der Anfechtung, Aufrechenbarkeit und der Vorausklage von einer Bank innerhalb der Europäischen Union ausgestellt sein. Die Dauer der Bankbürgschaft muss dabei unbefristet oder auf einen Zeitpunkt befristet sein, der mindestens drei Monate nach dem vom Bieter zugesagten Lieferzeitpunkt liegt. In letzterem Fall ist ein Lieferdatum zwingend anzugeben. Die Rückgabe der Anzahlungsbürgschaft erfolgt nach der vollständigen Lieferung. Der Auftragnehmer wird spätestens 14 Tage vor Ablauf der Bankbürgschaft unaufgefordert eine neue gleichartige Bankbürgschaft bei der Universität Siegen vorlegen, falls die vollständige Lieferung noch nicht erfolgt ist. Andernfalls wird die Universität Siegen die auslaufende Bankbürgschaft in Anspruch nehmen.
Die Anzahlung ist auf max. 50% der Auftragssumme beschränkt. Außerdem muss eine Summe von mindestens 50 % des Auftragswerts als Schlusszahlung nach Abnahme vorgesehen werden.
Die Rechnungsstellung erfolgt nachträglich und muss als PDF-Datei unter Angabe der Auftragsnummer an die im Auftrag genannte E-Mail-Adresse erfolgen.
Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage. Im Falle einer Skontogewährung kann die Zahlungsfrist auf bis zu 14 Tage verkürzt werden.
Die Zahlungsfrist beginnt mit Eingang einer ordnungsgemäß erstellten und prüfbaren Rechnung im Original, frühestens jedoch mit Ablauf des Tages, an dem die abgerechnete Leistung vom Auftragnehmer ordnungsgemäß erbracht bzw. eine die o. g. Bedingungen erfüllende Bankbürgschaft eingereicht wurde.
Die Zahlungsfrist beginnt mit Eingang einer ordnungsgemäß erstellten und prüfbaren Rechnung im Original, frühestens jedoch mit Ablauf des Tages, an dem die abgerechnete Leistung vom Auftragnehmer ordnungsgemäß erbracht bzw. eine die o. g. Bedingungen erfüllende Bankbürgschaft eingereicht wurde.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-11-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-11-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Vergabemarktplatz des Landes NRW (VMP-NRW).
Zusätzliche Informationen: VMP-NRW-legitimiertes Personal der Vergabestelle der Universität Siegen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferzeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40%
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 60%
1) Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein offenes Verfahren nach Maßgabe des GWB und der VgV.
2) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch barrierefrei und kostenlos über das Vergabeportal Verfügung gestellt.
3) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Angebote Vordrucke erstellt. Diese sind für die Einreichung der Angebote zu verwenden. Sämtliche Vordrucke für die Eigenerklärungen zum Nachweis der Eignung sowie alle weiteren Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal abgerufen werden
3) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Angebote Vordrucke erstellt. Diese sind für die Einreichung der Angebote zu verwenden. Sämtliche Vordrucke für die Eigenerklärungen zum Nachweis der Eignung sowie alle weiteren Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal abgerufen werden
4) Die Angebote sind ausschließlich elektronisch einzureichen.
5) Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgen ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren ("Holschuld des Bieters").
5) Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgen ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren ("Holschuld des Bieters").
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.