Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Gültige Gewerbeerlaubnis für die Ausübung eines Bewachungsgewerbes nach §
34a Gewerbeordnung (GewO); nachgewiesen durch Eigenerklärung zur
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Fragebogen zur Eignungsprüfung);
- Berufshaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe bzw. Zusicherung, dass eine
solche im Falle der Erteilung des Zuschlages rechtzeitig abgeschlossen wird;
nachgewiesen durch Eigenerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit (Fragebogen zur Eignungsprüfung);
- Vorhandensein ausreichender Berufserfahrung;
- nachgewiesen durch Vorlage einer gültigen DIN-Zertifizierung DIN 77200 für mobile Sicherheitsdienstleistungen;
- nachgewiesen durch Vorlage einer geeigneten Referenz in Form einer
Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fragebogen
zur Eignungsprüfung) und Eigenerklärung und Nachweis zur Eignung
mittels Referenz (Vordruck D.9);
Leistungsgegenstand der Referenz/en:
Separatwachdienst
Schließdienst
Brandwache
Bereitschaftsdienst
Alle vier Dienstleistungen müssen als Referenz nachgewiesen werden! Die jeweiligen Referenzen können von einem oder mehreren Referenzgebern eingereicht werden. Es können also bis zu vier Referenzen von unterschiedlichen Referenzgebern von einem Bieter eingereicht werden.
Nachfolgend aufgeführte Tätigkeiten müssen Bestandteil der Referenz/en sein:
- Eingreifen in /zur Abwehr von Gefahrensituationen
- Teilnahme an Gesprächen auf Anforderung
- Durchführung permanenter Kontrollgänge
- Durchsetzung der Hausordnung
- Auf-&Zuschließen der Eingänge
- ständige Präsenz und regelmäßige Kontrollgänge
- Meldung von Auffälligkeiten
- Vorhalten Alarmfahrer (Reaktionszeit < 1 Stunde) - Bei Bedar Vor-Ort-Präsenz bis zum Arbeitsbeginn (ca. ab 7 Uhr) am nächsten
Werktag
Leistungszeitraum der Referenzen:
je Referenz durchgehend mindestens 24 Monate innerhalb der letzten 3 Jahre vor dem Tag der Angebotsaufforderung.