Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Sek. Völkerfreundschaft, Am Wasserturm 36, 06366 Köthen - Los AS 08 Sonstige Möbel
O/VgV/68/SkV/38-23/ne”
Produkte/Dienstleistungen: Möbel📦
Kurze Beschreibung: Lieferung und Montage verschiedener Möbelstücke
1️⃣
Ort der Leistung: Anhalt-Bitterfeld🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Am Wasserturm 36, 06366 Köthen (Anhalt)
Beschreibung der Beschaffung:
“- 8 Stk. Wandboards, Wandtische und Flurelemente aus Stahl, pulverbeschichtet
- Loungemöbel (2x ausführen):
- 7 Stück Sitzelemente
- 1 Stück Regalelement
-...”
Beschreibung der Beschaffung
- 8 Stk. Wandboards, Wandtische und Flurelemente aus Stahl, pulverbeschichtet
- Loungemöbel (2x ausführen):
- 7 Stück Sitzelemente
- 1 Stück Regalelement
- Ausstattung Hausmeister:
- 1 Stück Werkbank
- 1 Stück Drehstuhl
- 1 Stück Materialschrank
- 1 Stück Werkstatt- und Materialwagen
- 1 Stück Tisch
- Schränke FU Biologie:
- Schrankzeile 4800 x 2000 x 600 mm (BxTxH), teilverglaste Hochschränke
- Flachstrecke 3000 x 900 x450 mm (BxTxH)
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-01 📅
Datum des Endes: 2024-05-31 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: STARK III - Förderung (EFRE) für energetische und allgemeine
Sanierung
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“a) Nachweis über Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes.
(z.B. Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
a) Nachweis über Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes.
(z.B. Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle oder Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer)
Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Angebot die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür ein im Anhang XI der Richtlinie 2014/ 24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“b) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
(aufgegliedert in die Jahre 2020, 2021 und 2022). Dies reicht als...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
b) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
(aufgegliedert in die Jahre 2020, 2021 und 2022). Dies reicht als Eigenerklärung aus.
c) Die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten (2020 - 2022).
d) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen. (nicht älter als 1 Jahr)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“e) Drei Referenzen vergleichbaren Leistungen aus den letzten drei Jahren (2020 - 2022) mit Angabe der Kontaktdaten des Auftraggebers”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-08
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-22 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-08
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
“f) Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022
g) Anlage Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz
h) Anlage Eigenerklärung Tarif LK
Es sind Erklärungen im...”
f) Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022
g) Anlage Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz
h) Anlage Eigenerklärung Tarif LK
Es sind Erklärungen im Sinne des Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt mit dem Angebot vorzulegen. Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters können im Rahmen eines Präqualifikationsverzeichnis oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124
(Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abgegeben. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind ggf. die im Formblatt 124 LD angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 LD VHB Eigenerklärung zur Eignung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Beruft sich
der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes vorzulegen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform zu übermitteln.
Auf gesondertes Verlangen:
- 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
- kostenneutrale Muster siehe Leistungsverzeichnis
- GS-Zeichen sind kostenfrei vorzulegen
Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform zu übermitteln.
Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen! Nebenangebote können nur in Kombination mit einem Hauptangebot abgegeben werden!
Hinweis gemäß § 14 TVergG LSA
Nachunternehmen sind gemäß § 14 Abs. 1 TVergG LSA bei Angebotsabgabe schriftlich zu benennen.
Gemäß § 14 Abs. 2 TVergG LSA werden Öffentliche Aufträge nur an Bieter vergeben, die schriftlich oder elektronisch erklären, dass eine Beauftragung von Nachunternehmern oder Verleihern nur erfolgt, wenn diese ihren Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, die der Bieter selbst einzuhalten verspricht. Der Bieter hat die schriftliche Übertragung der Verpflichtung und ihre Einhaltung durch die beteiligten Nachunternehmer oder Verleiher sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345514-0📞
E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Fax: +49 345514-1115 📠
URL: www.lvwa.sachsen-anhalt.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 301
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345514-0📞
E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Fax: +49 345514-1115 📠
URL: www.lvwa.sachsen-anhalt.de🌏
Quelle: OJS 2023/S 196-615352 (2023-10-06)
Objekt Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: STARK III - Förderung (EFRE) für energetische und allgemeine Sanierung
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 196-615352
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: O/VgV/68/SkV/38-23/ne
Titel:
“Sek. Völkerfreundschaft, Am Wasserturm 36, 06366 Köthen - Los AS 08 Sonstige Möbel” Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt, Vergabekammern
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Fax: +49 3455141115 📠
URL: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft/wirtschaft/vergabekammern🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2024/S 009-022218 (2024-01-08)