Beschreibung der Beschaffung
Die Vertriebsleistungen sind innerhalb von drei Inbetriebnahmestufen, die unterschiedliche Volumina bei der Anzahl der Fahrausweisautomaten und personenbedienten Verkaufsstellen aufweisen, an folgenden Strecken zu erbringen:
- Radolfzell-Haselbrunn – Friedrichshafen (Bodenseegürtelbahn)
- Stahringen – Stockach (Seehäsle),
- Ulm Donautal - Aulendorf – Friedrichshafen Hafen,
- Friedrichshafen Stadt – Kressbronn,
- Tübingen Hbf – Albstadt-Ebingen – Sigmaringen – Aulendorf,
- Aulendorf – Kißlegg,
- Aulendorf – Pfullendorf (Räuberbahn),
- Leutkirch – Kißlegg – Wangen,
- Sigmaringen – Gammertingen – Hechingen
- Rechtenstein – Beuron
- Tübingen Hbf – Nürtingen
- Gäufelden – Rottweil
- Eutingen – Grüntal-Wittlensweiler.
Die personenbedienten Verkaufsstellen gliedern sich in sogenannte bwegt-Fahrgastcenter, bwegt-Video-Reisezentren und bwegt-Agenturen. Insgesamt sind ca. 180 Automaten und ca. 26 personenbediente Verkaufsstellen, davon ca. 14 bwegt-Fahrgastcenter, ca. sechs bwegt-Video-Reisezentren und ca. sechs bwegt-Agenturen, vorgesehen. Die Inbetriebnahme gelten jeweils ab dem internationalen Fahrplanwechsel.
• Die Inbetriebnahmestufe 1 umfasst ca. 130 Fahrausweisautomaten, ca. 15 personenbediente Verkaufsstellen. Die Leistungen sind ab Dezember 2025 zu erbringen.
• Die Inbetriebnahmestufe 2 ab Dezember 2026 führt nur zu geringfügigen Zuwächsen bei Automaten und personenbedienten Verkaufsstellen.
• Die Inbetriebnahmestufe 3 enthält weitere Fahrausweisautomaten und personenbediente Verkaufsstellen im Streckenabschnitt Ulm Donautal – Friedrichshafen – Kressbronn. Die Leistungen der Inbetriebnahmestufe 3 sind ab Dezember 2027 zu erbringen.
Sämtliche Sachanlagen sind vom Auftragnehmer zu beschaffen. Das Personal in den bwegt-Video-Reisezentren muss vollständig, das in den bwegt-Fahrgastcentern abgesehen von Ausnahmefällen (Mobilitätszentralen) ebenfalls beim Vertriebsdienstleister selbst angestellt sein.
Soweit sich die Immobilien, in denen die personenbedienten Verkaufsstellen eingerichtet werden sollen, im Eigentum von DB Station & Service befinden, wird über eine Flächennutzungsvereinbarung zwischen Land Baden-Württemberg und DB Station & Service sichergestellt, dass die vorgesehenen Flächen auch tatsächlich vom Vertriebsdienstleister zu vorab definierten Konditionen angemietet werden können.
Für die Automaten wird eine einheitliche Benutzerführung vorgegeben.
An den Automaten, in den bwegt-Fahrgastcentern und in den bwegt-Video-Reisezentren müssen auch Fahrausweise des Fernverkehrs erworben werden können.
Der VDL ist zum Betrieb eines Abo-Centers verpflichtet. Der VDL wird in bestimmten Intervallen eigenes Personal zur Kontrolle von Fahrkarten in den Zügen einsetzen. Der VDL wird sich dazu stets mit den EVU abstimmen. Von den vereinnahmten erhöhten Beförderungsentgelten erhält der VDL einen Teil als Vergütung.
Abo-Center und Fahrausweiskontrollteam müssen bereits ab der Inbetriebnahmestufe 1 in vollem Umfang zur Verfügung stehen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, den im Vergabeverfahren ausgewählten VDL einem in der betreffenden Vertriebsregion tätigen EVU beizustellen. Im Verkehrsvertrag zwischen dem Land als Aufgabenträger und diesem EVU ist eine solche Beistellung angelegt. Weitere EVU in der Vertriebsregion werden das ausgewählte EVU mit dem Vertrieb beauftragen, so dass der VDL auch in deren Namen tätig wird. Die Vergütung des VDL erfolgt durch das EVU über den Verkehrsvertrag. Die genauen Leistungspflichten des VDL werden über einen Vertriebsdienstleistungsvertrag mit diesem EVU und Anlagen zu diesem Vertrag geregelt.
Weiter Einzelheiten zum derzeitigen Stand ergeben sich aus dem Eckpunktepapier auf dem Vergabeportal sowie aus dem Vertriebsdienstleistungsvertrag und den weiteren Vergabeunterlagen, die den ausgewählten Teilnehmern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Verfügung gestellt werden. Anpassungen an den Anforderungen behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor.