Serielle energetische Sanierung dreier Mehrfamilienhäuser im Quartier Spektegrünzug. Gebäude-Standort: Kandeler Weg 2+4, Zweibrücker Str. 4 + 4a, Zweibrücker Str. 10+10a, 13583 Berlin-Spandau. Das Projekt umfasst drei baugleiche viergeschossige Mehrfamilienhäuser, die 1961 errichtet wurden und jeweils über zwei Hausaufgänge verfügen. Die Gebäude sind Teil der sie umgebenden Siedlung in Berlin-Spandau und wurden aufgrund ihrer Randlage sowie der sich daraus ergebenden möglichen räumlichen Abgrenzbarkeit, z.B. eines logistisch klar abtrennbaren Baustellenbereichs für das Pilotprojekt der Seriellen Sanierung ausgewählt. Jedes der drei ausgewählten Gebäude verfügt über 20 Wohneinheiten, die gegenwärtig alle vermietet sind. Mit der Gesamtzahl von 60 Wohneinheiten eignet sich die Serielle Sanierung der drei Gebäude als Maßstab für die energetische Sanierung des Quartiers (gegenwärtig geplant für 2028), bei der insgesamt 612 Wohneinheiten der beiden Wirtschaftseinheiten 1112 und 1114 zu betrachten sind. Die Fassaden der Gebäude wurden bisher noch nicht energetisch saniert, und auch die vorhandenen Holzfenster sind aus der Errichtungszeit. Kernziel der ausgeschriebenen Maßnahme ist die energetische Sanierung der ausgewählten Gebäude im Rahmen der Klimastrategie der AG. Die von der AG angestrebte energetische Mindestanforderung für das Projekt ist Effizienzhaus 55 „Serielles Sanieren" (EH 55 SerSan) gemäß der Richtlinie der Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG WG). Mittels hoher Energieeffizienz der Gebäudehülle und Einsatz von erneuerbaren Energien sollen die Anforderungen an die Gebäudehülle und an den Jahres-Primärenergiebedarf zum Erreichen des EH 55 Standards (SerSan) umgesetzt werden. Durch die serielle und witterungsunabhängige Vorfertigung soll die Qualitätssicherung am Bau vereinfacht und die Bauzeit entscheidend verkürzt werden, sodass die Belastung für die Mietenden möglichst gering ausfällt. Zudem soll gewährleistet werden, dass die Mieterinnen und Mieter durch Zeiteinsparungen sowie „minimalinvasive“ Vor-Ort- Arbeiten das Objekt auch im Zuge der Sanierungsmaßnahme vollumfänglich weiternutzen können. Die Arbeiten umfassen neben der energetischen Sanierung der Gebäudehülle, der Erstellung von Vorstell-Balkonen und eingestellten Loggien, der Sanierung der bestehenden Dächer und der Errichtung von Photovoltaikanlage auf eben diesen, auch alle sonstigen notwendigen Leistungen zum Erreichen des EH 55 Standards (SerSan).
Auftragsbekanntmachung (2026-07-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Serielle Fassadensanierung Kandeler Weg 2-4, Zweibrückerstraße 4, 4a, 10, 10a
Referenznummer: 060-26
Kurze Beschreibung:
Serielle energetische Sanierung dreier Mehrfamilienhäuser im Quartier
Spektegrünzug. Gebäude-Standort: Kandeler Weg 2+4, Zweibrücker Str. 4 + 4a, Zweibrücker Str. 10+10a, 13583 Berlin-Spandau.
Das Projekt umfasst drei baugleiche viergeschossige Mehrfamilienhäuser, die 1961
errichtet wurden und jeweils über zwei Hausaufgänge verfügen. Die Gebäude sind Teil
der sie umgebenden Siedlung in Berlin-Spandau und wurden aufgrund ihrer Randlage
sowie der sich daraus ergebenden möglichen räumlichen Abgrenzbarkeit, z.B. eines logistisch klar abtrennbaren Baustellenbereichs für das Pilotprojekt der Seriellen Sanierung ausgewählt. Jedes der drei ausgewählten Gebäude verfügt über 20 Wohneinheiten, die gegenwärtig alle vermietet sind. Mit der Gesamtzahl von 60 Wohneinheiten eignet sich die Serielle Sanierung der drei Gebäude als Maßstab für die energetische Sanierung des Quartiers (gegenwärtig geplant für 2028), bei der insgesamt 612 Wohneinheiten der beiden Wirtschaftseinheiten 1112 und 1114 zu betrachten sind.
Die Fassaden der Gebäude wurden bisher noch nicht energetisch saniert, und auch die vorhandenen Holzfenster sind aus der Errichtungszeit. Kernziel der ausgeschriebenen Maßnahme ist die energetische Sanierung der ausgewählten Gebäude im Rahmen der Klimastrategie der AG.
Die von der AG angestrebte energetische Mindestanforderung für das Projekt ist Effizienzhaus 55 „Serielles Sanieren" (EH 55 SerSan) gemäß der Richtlinie der Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG WG).
Mittels hoher Energieeffizienz der Gebäudehülle und Einsatz von erneuerbaren Energien sollen die Anforderungen an die Gebäudehülle und an den Jahres-Primärenergiebedarf zum Erreichen des EH 55 Standards (SerSan) umgesetzt werden. Durch die serielle und witterungsunabhängige Vorfertigung soll die Qualitätssicherung am Bau vereinfacht und die Bauzeit entscheidend verkürzt werden, sodass die Belastung für die Mietenden möglichst gering ausfällt. Zudem soll gewährleistet werden, dass die Mieterinnen und Mieter durch Zeiteinsparungen sowie „minimalinvasive“ Vor-Ort- Arbeiten das Objekt auch im Zuge der Sanierungsmaßnahme vollumfänglich weiternutzen können. Die Arbeiten umfassen neben der energetischen Sanierung der Gebäudehülle, der Erstellung von Vorstell-Balkonen und eingestellten Loggien, der Sanierung der bestehenden Dächer und der Errichtung von Photovoltaikanlage auf eben diesen, auch alle
sonstigen notwendigen Leistungen zum Erreichen des EH 55 Standards (SerSan).
Serielle energetische Sanierung dreier Mehrfamilienhäuser im Quartier
Spektegrünzug. Gebäude-Standort: Kandeler Weg 2+4, Zweibrücker Str. 4 + 4a, Zweibrücker Str. 10+10a, 13583 Berlin-Spandau.
Das Projekt umfasst drei baugleiche viergeschossige Mehrfamilienhäuser, die 1961
errichtet wurden und jeweils über zwei Hausaufgänge verfügen. Die Gebäude sind Teil
der sie umgebenden Siedlung in Berlin-Spandau und wurden aufgrund ihrer Randlage
sowie der sich daraus ergebenden möglichen räumlichen Abgrenzbarkeit, z.B. eines logistisch klar abtrennbaren Baustellenbereichs für das Pilotprojekt der Seriellen Sanierung ausgewählt. Jedes der drei ausgewählten Gebäude verfügt über 20 Wohneinheiten, die gegenwärtig alle vermietet sind. Mit der Gesamtzahl von 60 Wohneinheiten eignet sich die Serielle Sanierung der drei Gebäude als Maßstab für die energetische Sanierung des Quartiers (gegenwärtig geplant für 2028), bei der insgesamt 612 Wohneinheiten der beiden Wirtschaftseinheiten 1112 und 1114 zu betrachten sind.
Die Fassaden der Gebäude wurden bisher noch nicht energetisch saniert, und auch die vorhandenen Holzfenster sind aus der Errichtungszeit. Kernziel der ausgeschriebenen Maßnahme ist die energetische Sanierung der ausgewählten Gebäude im Rahmen der Klimastrategie der AG.
Die von der AG angestrebte energetische Mindestanforderung für das Projekt ist Effizienzhaus 55 „Serielles Sanieren" (EH 55 SerSan) gemäß der Richtlinie der Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG WG).
Mittels hoher Energieeffizienz der Gebäudehülle und Einsatz von erneuerbaren Energien sollen die Anforderungen an die Gebäudehülle und an den Jahres-Primärenergiebedarf zum Erreichen des EH 55 Standards (SerSan) umgesetzt werden. Durch die serielle und witterungsunabhängige Vorfertigung soll die Qualitätssicherung am Bau vereinfacht und die Bauzeit entscheidend verkürzt werden, sodass die Belastung für die Mietenden möglichst gering ausfällt. Zudem soll gewährleistet werden, dass die Mieterinnen und Mieter durch Zeiteinsparungen sowie „minimalinvasive“ Vor-Ort- Arbeiten das Objekt auch im Zuge der Sanierungsmaßnahme vollumfänglich weiternutzen können. Die Arbeiten umfassen neben der energetischen Sanierung der Gebäudehülle, der Erstellung von Vorstell-Balkonen und eingestellten Loggien, der Sanierung der bestehenden Dächer und der Errichtung von Photovoltaikanlage auf eben diesen, auch alle
sonstigen notwendigen Leistungen zum Erreichen des EH 55 Standards (SerSan).
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Modernisierung von Altbauten📦 Beschreibung
Interne Kennung: 60-26
Beschreibung der Beschaffung:
Serielle energetische Sanierung dreier Mehrfamilienhäuser im Quartier
Spektegrünzug. Gebäude-Standort: Kandeler Weg 2+4, Zweibrücker Str. 4 + 4a, Zweibrücker Str. 10+10a, 13583 Berlin-Spandau.
Das Projekt umfasst drei baugleiche viergeschossige Mehrfamilienhäuser, die 1961
errichtet wurden und jeweils über zwei Hausaufgänge verfügen. Die Gebäude sind Teil
der sie umgebenden Siedlung in Berlin-Spandau und wurden aufgrund ihrer Randlage
sowie der sich daraus ergebenden möglichen räumlichen Abgrenzbarkeit, z.B. eines logistisch klar abtrennbaren Baustellenbereichs für das Pilotprojekt der Seriellen Sanierung ausgewählt. Jedes der drei ausgewählten Gebäude verfügt über 20 Wohneinheiten, die gegenwärtig alle vermietet sind. Mit der Gesamtzahl von 60 Wohneinheiten eignet sich die Serielle Sanierung der drei Gebäude als Maßstab für die energetische Sanierung des Quartiers (gegenwärtig geplant für 2028), bei der insgesamt 612 Wohneinheiten der beiden Wirtschaftseinheiten 1112 und 1114 zu betrachten sind.
Die Fassaden der Gebäude wurden bisher noch nicht energetisch saniert, und auch die vorhandenen Holzfenster sind aus der Errichtungszeit. Kernziel der ausgeschriebenen Maßnahme ist die energetische Sanierung der ausgewählten Gebäude im Rahmen der Klimastrategie der AG.
Die von der AG angestrebte energetische Mindestanforderung für das Projekt ist Effizienzhaus 55 „Serielles Sanieren" (EH 55 SerSan) gemäß der Richtlinie der Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG WG).
Mittels hoher Energieeffizienz der Gebäudehülle und Einsatz von erneuerbaren Energien sollen die Anforderungen an die Gebäudehülle und an den Jahres-Primärenergiebedarf zum Erreichen des EH 55 Standards (SerSan) umgesetzt werden. Durch die serielle und witterungsunabhängige Vorfertigung soll die Qualitätssicherung am Bau vereinfacht und die Bauzeit entscheidend verkürzt werden, sodass die Belastung für die Mietenden möglichst gering ausfällt. Zudem soll gewährleistet werden, dass die Mieterinnen und Mieter durch Zeiteinsparungen sowie „minimalinvasive“ Vor-Ort- Arbeiten das Objekt auch im Zuge der Sanierungsmaßnahme vollumfänglich weiternutzen können. Die Arbeiten umfassen neben der energetischen Sanierung der Gebäudehülle, der Erstellung von Vorstell-Balkonen und eingestellten Loggien, der Sanierung der bestehenden Dächer und der Errichtung von Photovoltaikanlage auf eben diesen, auch alle
sonstigen notwendigen Leistungen zum Erreichen des EH 55 Stand
Serielle energetische Sanierung dreier Mehrfamilienhäuser im Quartier
Spektegrünzug. Gebäude-Standort: Kandeler Weg 2+4, Zweibrücker Str. 4 + 4a, Zweibrücker Str. 10+10a, 13583 Berlin-Spandau.
Das Projekt umfasst drei baugleiche viergeschossige Mehrfamilienhäuser, die 1961
errichtet wurden und jeweils über zwei Hausaufgänge verfügen. Die Gebäude sind Teil
der sie umgebenden Siedlung in Berlin-Spandau und wurden aufgrund ihrer Randlage
sowie der sich daraus ergebenden möglichen räumlichen Abgrenzbarkeit, z.B. eines logistisch klar abtrennbaren Baustellenbereichs für das Pilotprojekt der Seriellen Sanierung ausgewählt. Jedes der drei ausgewählten Gebäude verfügt über 20 Wohneinheiten, die gegenwärtig alle vermietet sind. Mit der Gesamtzahl von 60 Wohneinheiten eignet sich die Serielle Sanierung der drei Gebäude als Maßstab für die energetische Sanierung des Quartiers (gegenwärtig geplant für 2028), bei der insgesamt 612 Wohneinheiten der beiden Wirtschaftseinheiten 1112 und 1114 zu betrachten sind.
Die Fassaden der Gebäude wurden bisher noch nicht energetisch saniert, und auch die vorhandenen Holzfenster sind aus der Errichtungszeit. Kernziel der ausgeschriebenen Maßnahme ist die energetische Sanierung der ausgewählten Gebäude im Rahmen der Klimastrategie der AG.
Die von der AG angestrebte energetische Mindestanforderung für das Projekt ist Effizienzhaus 55 „Serielles Sanieren" (EH 55 SerSan) gemäß der Richtlinie der Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG WG).
Mittels hoher Energieeffizienz der Gebäudehülle und Einsatz von erneuerbaren Energien sollen die Anforderungen an die Gebäudehülle und an den Jahres-Primärenergiebedarf zum Erreichen des EH 55 Standards (SerSan) umgesetzt werden. Durch die serielle und witterungsunabhängige Vorfertigung soll die Qualitätssicherung am Bau vereinfacht und die Bauzeit entscheidend verkürzt werden, sodass die Belastung für die Mietenden möglichst gering ausfällt. Zudem soll gewährleistet werden, dass die Mieterinnen und Mieter durch Zeiteinsparungen sowie „minimalinvasive“ Vor-Ort- Arbeiten das Objekt auch im Zuge der Sanierungsmaßnahme vollumfänglich weiternutzen können. Die Arbeiten umfassen neben der energetischen Sanierung der Gebäudehülle, der Erstellung von Vorstell-Balkonen und eingestellten Loggien, der Sanierung der bestehenden Dächer und der Errichtung von Photovoltaikanlage auf eben diesen, auch alle
sonstigen notwendigen Leistungen zum Erreichen des EH 55 Stand
Postanschrift: Kandeler Weg 2+4
Zweibrücker Str. 4 + 4a
Zweibrücker Str. 10+10 a
Postleitzahl: 13583
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-11-02 📅
Datum des Endes: 2027-08-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 40% (400 Punkte)
Projektablaufkonzept einschließlich Terminplan (max. 150 Punkte)
Projektteam / Personalkonzept (max. 100 Punkte)
Ausführungskonzept inkl. Auswirkungen auf Mieterinnen und Mieter
(max. 150 Punkte)
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Beschleunigtes Verfahren:
Die elektronische Übermittlung der Angebote gemäß § 10a EU Abs. 4 VOB/A wird
akzeptiert.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-09 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-09-09 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 51 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-09-09 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-09-01 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Siehe § 16a EU VOB/A
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft erklärt, dass
• er/sie alle rechtlichen (insbesondere berufsrechtlichen) Voraussetzungen für die Ausführung der
angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen,
• über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches
Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
• er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden,
• er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde,
• er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,
• keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB
genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist,
• er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann,
• insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit
entsprechen und • er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG bzw. §98c AufenthG vorliegen,
Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/ den
Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch
die Gewobag nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die
Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der Gewobag geforderte
Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem
Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen:
Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen
etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen
Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der
Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EU-Ausland
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft erklärt, dass
• er/sie alle rechtlichen (insbesondere berufsrechtlichen) Voraussetzungen für die Ausführung der
angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen,
• über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches
Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
• er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden,
• er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde,
• er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,
• keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB
genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist,
• er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann,
• insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit
entsprechen und • er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG bzw. §98c AufenthG vorliegen,
Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/ den
Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch
die Gewobag nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die
Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der Gewobag geforderte
Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem
Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen:
Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen
etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen
Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der
Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EU-Ausland
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 2,5 Mio. für Personen und Sachschäden sowie Verletzungen datenschutzrechtlicher Bestimmungen, sowie einer Deckungssumme von mindestens EUR 500.000 für Vermögensschäden, jeweils 2fach maximiert auf alle Versicherungsfälle. Die Versicherung ist binnen 10 Werktagen nach Vertragsunterzeichnung und vor Beginn der Leistungserbringung unaufgefordert nachzuweisen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 2,5 Mio. für Personen und Sachschäden sowie Verletzungen datenschutzrechtlicher Bestimmungen, sowie einer Deckungssumme von mindestens EUR 500.000 für Vermögensschäden, jeweils 2fach maximiert auf alle Versicherungsfälle. Die Versicherung ist binnen 10 Werktagen nach Vertragsunterzeichnung und vor Beginn der Leistungserbringung unaufgefordert nachzuweisen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
2 Vergleichbare Referenzprojekte aus dem Bereich Serielle Sanierung (mit
Ausführungen zu folgenden Punkten: Bezeichnung Referenzprojekt; Beschreibung der erbrachten
Leistung; Unternehmen (welches die Leistung erbracht hat), Auftraggeber, Ansprechpartner
Auftraggeber, Volumen der eigenen erbrachten Leistung (in EUR netto) ; Zeitraum der
Leistungserbringung) Eine Referenz darf nicht älter als 5 Jahre sein (gerechnet vom Tag der Bekanntmachung dieser Vergabe)
Die Bieter sollen folgende Referenzen vorweisen können:
• Projekt der Seriellen Sanierung eines Wohngebäudes mit 40 Wohneinheiten, das sich in Planung befindet oder bereits ausgeführt wurde.
• Projekt der Seriellen Sanierung eines Wohngebäudes mit 20 Wohneinheiten, das bereits ausgeführt wurde
Zudem sollen die Bieter nachweisen, dass sie über eine mindestens dreijährige Erfahrung im Bereich der Seriellen Sanierung verfügen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
2 Vergleichbare Referenzprojekte aus dem Bereich Serielle Sanierung (mit
Ausführungen zu folgenden Punkten: Bezeichnung Referenzprojekt; Beschreibung der erbrachten
Leistung; Unternehmen (welches die Leistung erbracht hat), Auftraggeber, Ansprechpartner
Auftraggeber, Volumen der eigenen erbrachten Leistung (in EUR netto) ; Zeitraum der
Leistungserbringung) Eine Referenz darf nicht älter als 5 Jahre sein (gerechnet vom Tag der Bekanntmachung dieser Vergabe)
Die Bieter sollen folgende Referenzen vorweisen können:
• Projekt der Seriellen Sanierung eines Wohngebäudes mit 40 Wohneinheiten, das sich in Planung befindet oder bereits ausgeführt wurde.
• Projekt der Seriellen Sanierung eines Wohngebäudes mit 20 Wohneinheiten, das bereits ausgeführt wurde
Zudem sollen die Bieter nachweisen, dass sie über eine mindestens dreijährige Erfahrung im Bereich der Seriellen Sanierung verfügen
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß §123 und §124 GWB vorliegen.
a) Die auf der elektronisch angegebenen e-Vergabeplattform abrufbaren Unterlagen sind zwingend zu verwenden. Interessierte Bieter werden gebeten, sich auf der e-Vergabeplattform als Bieter mit ihren Kontaktdaten registrieren zu lassen, damit sie gegebenenfalls über Antworten zu Bieterfragen und Klarstellungen informiert werden können. Sofern keine Registrierung erfolgt, haben sich die Bieter selbst auf der angegebenen e-Vergabeplattform über etwaige Veränderungen im Verfahren zu informieren.
b) Die Angebotsunterlagen sind auszufüllen und elektronisch auf der angegebenen eVergabeplattform einzureichen.
c) Fragen können bis zum 01.09.2026 über die e-Vergabeplattform gestellt werden. Die Beantwortung erfolgt auf elektronischem Wege über die e-Vergabeplattform; die Antworten werden aus Gründen der Gleichbehandlung und der Transparenz grundsätzlich allen Bietern anonymisiert zur Verfügung gestellt. Etwaige mündlich erteilte Auskünfte sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der Bestätigung in Textform. Verbindlich und bindend für den Auftraggeber sind allein die von ihm über die e-Vergabeplattform verschickten Mitteilungen in Textform.
d) Bewerbergemeinschaften haben die bereitgestellte Bietergemeinschaftserklärung auszufüllen und einzureichen, wonach sie im Fall einer Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft mit
gesamtschuldnerischer Haftung bilden und in der sie einen bevollmächtigten Vertreter benennen.
e) Bieter, die sich hinsichtlich der Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen berufen, haben
mit ihrem Angebot die bereitgestellte Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen,
wonach die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bewerber tatsächlich zur Verfügung stehen
f) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass
• dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen
betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es
verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar
oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf
Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von den Verbotstatbeständen betroffen sein sollte,
ist er/sie verpflichtet, mit dem Angebot eine ausführliche Darlegung abzugeben, die es der Gewobag ermöglicht, über den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zu entscheiden.
a) Die auf der elektronisch angegebenen e-Vergabeplattform abrufbaren Unterlagen sind zwingend zu verwenden. Interessierte Bieter werden gebeten, sich auf der e-Vergabeplattform als Bieter mit ihren Kontaktdaten registrieren zu lassen, damit sie gegebenenfalls über Antworten zu Bieterfragen und Klarstellungen informiert werden können. Sofern keine Registrierung erfolgt, haben sich die Bieter selbst auf der angegebenen e-Vergabeplattform über etwaige Veränderungen im Verfahren zu informieren.
b) Die Angebotsunterlagen sind auszufüllen und elektronisch auf der angegebenen eVergabeplattform einzureichen.
c) Fragen können bis zum 01.09.2026 über die e-Vergabeplattform gestellt werden. Die Beantwortung erfolgt auf elektronischem Wege über die e-Vergabeplattform; die Antworten werden aus Gründen der Gleichbehandlung und der Transparenz grundsätzlich allen Bietern anonymisiert zur Verfügung gestellt. Etwaige mündlich erteilte Auskünfte sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der Bestätigung in Textform. Verbindlich und bindend für den Auftraggeber sind allein die von ihm über die e-Vergabeplattform verschickten Mitteilungen in Textform.
d) Bewerbergemeinschaften haben die bereitgestellte Bietergemeinschaftserklärung auszufüllen und einzureichen, wonach sie im Fall einer Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft mit
gesamtschuldnerischer Haftung bilden und in der sie einen bevollmächtigten Vertreter benennen.
e) Bieter, die sich hinsichtlich der Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen berufen, haben
mit ihrem Angebot die bereitgestellte Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen,
wonach die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bewerber tatsächlich zur Verfügung stehen
f) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass
• dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen
betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es
verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar
oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf
Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von den Verbotstatbeständen betroffen sein sollte,
ist er/sie verpflichtet, mit dem Angebot eine ausführliche Darlegung abzugeben, die es der Gewobag ermöglicht, über den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zu entscheiden.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +4930 90138316📞
Fax: +4930 90137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10
Kalendertagen zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, sofern der
Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2
GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich nach Ablauf von 10 Tagen nach Absendung (per Fax oder
elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2n GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10
Kalendertagen zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, sofern der
Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2
GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich nach Ablauf von 10 Tagen nach Absendung (per Fax oder
elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2n GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-20+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 137-499765 (2026-07-16)