Server-Hardware

InnKlinikum gKU Altötting und Mühldorf

Beschaffung und Vor-Ort-Service sowie Support von Server-Hardware

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-12.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-06-12 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-06-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Informationssysteme und Server
Referenznummer: 01/2023
Kurze Beschreibung: Beschaffung und Vor-Ort-Service sowie Support von Server-Hardware
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Informationssysteme und Server 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Informationssysteme und Server 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Altötting 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: InnKlinikum gKU Altötting und Mühldorf
Postanschrift: Vinzenz-von-Paul-Straße 10
Postleitzahl: 84503
Postort: Altötting
Kontakt
Internetadresse: https://www.innklinikum.de/ 🌏
E-Mail: evergabe@innklinikum.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YXS632K/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YXS632K 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-06-12 📅
Einreichungsfrist: 2023-06-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 115-356969
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 068-203347
ABl. S-Ausgabe: 115
Zusätzliche Informationen
A.) Die Vergabeunterlagen sowie die Antworten zu den Fragen der Bieter sind unter dem unter I.3) genannten Direktlink unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar. Die gesamte Kommunikation im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erfolgt über das mittels des Direktlinks erreichbare Portal. B.) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung (gemäß Vordruck Anlage A.2) einzureichen. Es sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.1.2) und unter Abschnitt III.1.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. C.) Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) I.) Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, Teile der zu vergebenden Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unteraufträge, § 36 VgV) gilt das Folgende: Im Falle der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen sind mit der Abgabe des Angebots Art und Umfang des zu übertragenden Leistungsteils anzugeben. Spätestens vor Zuschlagserteilung, sind die anderen Unternehmen namentlich zu benennen. Für die mitzuteilenden Angaben ist in den Vergabeunterlagen der Vordruck "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe" (gemäß Vordruck Anlage A.3) zu verwenden. Ferner muss der Bieter/die Bietergemeinschaft nachweisen, dass ihm/ihr zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforderlichen Mittel der vorgesehenen Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Hierfür ist in den Vergabeunterlagen die "Verpflichtungserklärung" (gemäß Vordruck Anlage A.4) zu verwenden. Der Vordruck ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen. Spätestens vor Zuschlagserteilung ist außerdem für jedes andere Unternehmen der Vordruck Anlage A.5 Eigenerklärung zur Eignung einzureichen. Der Auftraggeber überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann die Ersetzung verlangt werden. Der Auftraggeber wird dem Bieter/der Bietergemeinschaft dafür eine Frist setzen. II.) Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so gilt das Folgende: Im Falle der Eignungsleihe müssen die anderen Unternehmen mit der Abgabe des Angebotes benannt werden und es sind Art und Umfang der von ihnen in Anspruch genommenen Kapazitäten anzugeben. Dies geschieht mit Hilfe des Vordrucks "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe" (gemäß Vordruck Anlage A.3). Jedes der benannten Unternehmen hat sich zudem zu verpflichten, für den Zuschlagsfall dem Bieter / der Bietergemeinschaft die entsprechenden Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Für die mitzuteilenden Angaben und die Verpflichtung ist in den Vergabeunterlagen der Vordruck "Verpflichtungserklärung" (gemäß Vordruck Anlage A.4) zu verwenden. Ein Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Die Eigenerklärungen/Nachweise über die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind insoweit für Dritte vorzulegen, wie sich der Bieter / die Bietergemeinschaft auf ihre Eignung beruft. Mit dem Angebot ist außerdem für jedes der benannten Unternehmen der Vordruck Anlage A.5 Eigenerklärung zur Eignung einzureichen. Soweit der Auftraggeber vorliegend auf zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB Bezug genommen hat, schreibt er hiermit vor, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft ein Unternehmen, dass das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, ersetzen muss. Soweit der Auftraggeber vorliegend auf fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB Bezug genommen hat, schreibt er hiermit vor, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, ersetzen muss. Der Auftraggeber wird dem Bieter / der Bietergemeinschaft dafür eine Frist setzen. D.) Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt einholen. E.) Die Bewertung der Angaben der Bieter im Anforderungskatalog erfolgt auf der Grundlage der eingereichten Angebote und sonstigen mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen, insbesondere der von den Bietern zu beantwortenden Übereinstimmungsliste (ausgefüllter Anforderungskatalog). Alle Ausschluss-Kriterien müssen ohne Einschränkungen erfüllt sein. Angebote, die ein Ausschluss-Kriterium nicht erfüllen, werden von der Bewertung ausgeschlossen. Ausschluss-Kriterien (Muss-Kriterien) sind im Anforderungskatalog in der Spalte "Kriterium-Art" durch ein "A" gekennzeichnet. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. F.) Die vorliegende Auftragsbekanntmachung betrifft ein bereits laufendes Verfahren, welches in den Stand vor Angebotsabgabe zurückversetzt worden ist. Es handelt sich mithin nicht um eine erneute Bekanntmachung des Verfahrens bzw. die Einleitung eines neuen Vergabevergabeverfahrens, sondern um die Fortsetzung des laufenden Verfahrens. Die ursprüngliche Bekanntmachungs-Nr. lautet: 2023/S 068-203347. Mit der vorliegenden Bekanntmachung sollen interessierte Unternehmen über die Rückversetzung informiert werden. Die neue Frist zur Einreichung der Angebote endet am 28.06.2023, 12:00 Uhr. Hintergrund der Zurückversetzung des bisherigen Verfahrens ist die Notwendigkeit der Behebung von Vergabefehlern, insbesondere widersprüchliche Angaben im Bieterfragenkatalog sowie eine zu kurz bemessene Angebotsfrist. Die vorliegende Bekanntmachung ist daher als Änderungsbekanntmachung aufzufassen. Sie ergeht ausschließlich aus technischen Gründen. Für die Einreichung der neuen Angebote sind ausschließlich die überarbeiteten Vergabeunterlagen, welche unter der o.g. Adresse (vgl. I.3) Kommunikation) abgerufen werden können, maßgeblich. Auf ein Angebot kann nur dann der Zuschlag erteilt werden, wenn es auf Grundlage dieser neuen Vergabeunterlagen eingereicht wird, insbesondere vollständig unter Zugrundelegung dieser neuen Vergabeunterlagen ist. Bekanntmachungs-ID: CXP4YXS632K
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung (Projektgegenstand) ist die Lieferung von Server-Hardware Komponenten für die Bereiche Applikationen, KIS-Systeme und Citrix. Ebenfalls gefordert ist ein entsprechender Vor-Ort-Service am nächsten Arbeitstag, sowie ein deutschsprachiger Support, der im Falle von Fragen und Vorfällen als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Der Einbau und die Konfiguration, Abnahmetests, sowie Wartung und laufender Betrieb nach Erstinbetriebnahme bleiben in der Verantwortlichkeit des Auftraggebers. Die Anforderungen an die zu beschaffenden Komponenten sowie die zu erbringende Leistung sind in den Vergabeunterlagen definiert.
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Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Die Supportvereinbarung Server kann um weitere 2 Jahre verlängert werden.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Die Mittel des Krankenhauszukunftsfonds wurden zu 70 % durch den Bund nach § 14a Abs. 1 KHG bereitgestellt. Diese Mittel werden durch die Europäische Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) finanziert. Die Leistungen werden damit aus Mitteln der Europäischen Union - NextGenerationEU - finanziert.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
InnKlinikum gKU Altötting und Mühldorf Vinzenz-von-Paul-Str. 10 84503 Altötting, InnKlinikum gKU Altötting und Mühldorf Krankenhausstraße 1 84453 Mühldorf a. Inn

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist gem. IV.2.2) dieser EU-Bekanntmachung nicht älter als sechs Monate ist: Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder alternativer Nachweis
- Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Ist ein Bieter nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Dieser Nachweis ist - soweit erforderlich - zwingend ins Deutsche zu übersetzen und die Übersetzung ist beglaubigt vorzulegen.
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- Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung). Dieser Nachweis ist - soweit erforderlich - zwingend ins Deutsche zu übersetzen und die Übersetzung ist beglaubigt vorzulegen.
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- Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
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Mindestanforderung: Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder eines alternativen Nachweises, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate ist.
(2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
(Vordruck Anlage A.5)
(3) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG
(Vordruck Anlage A.6)
(4) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. Verordnung (EU) 2022/576 (Vordruck Anlage A.12)
(5) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 22, 24 Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG)
(Vordruck Anlage A.13)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (Vordruck Anlage A.7) des Unternehmens, jeweils bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei volle Jahre zurück liegt). Die Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden addiert. Umsätze von eignungsleihenden Unternehmen werden in die Berechnung einbezogen, wenn mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens gemäß dem vorgegebenen Formblatt (gemäß Vordruck Anlage A.4) vorgelegt wird.
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(2) Eigenerklärung (Vordruck Anlage A.8) über den jährlichen Umsatz des Bieters für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (maßgeblich für die Vergleichbarkeit sind Umsätze im Zusammenhang mit der Lieferung und dem Vor-Ort-Service sowie Support von Server-Hardware) bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei volle Jahre zurück liegt). Die Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden addiert. Umsätze von eignungsleihenden Unternehmen werden in die Berechnung einbezogen, wenn mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens gemäß dem vorgegebenen Formblatt (gemäß Vordruck Anlage A.4) vorgelegt wird. Der Mindestumsatz des durchschnittlich erzielten Jahresumsatz mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbare Leistungen (maßgeblich für die Vergleichbarkeit sind Umsätze im Zusammenhang mit der Lieferung und dem Vor-Ort-Service sowie Support von Server-Hardware), bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei volle Jahre zurück liegt) beträgt 400.000 Euro.
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(3) Eigenerklärung Mitarbeiter (Vordruck Anlage A.9) über (a) die Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeiter sowie (b) die Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeiter, die mit der Lieferung und dem Vor-Ort-Service sowie Support von Server-Hardware befasst sind. Die Mitarbeiterzahl in den zuvor genannten Kategorien ist jeweils im Monatsmittel bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei volle Jahre zurück liegt) zu benennen. Mindestens durchschnittlich 5 festangestellte Mitarbeiter, die mit der Lieferung und dem Vor-Ort-Service sowie Support von Server-Hardware befasst sind, bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei volle Jahre zurück liegt).
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Mindeststandards:
Zu III.1.2) (2): Der durchschnittlich erzielte Jahresumsatz mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbare Leistungen (maßgeblich für die Vergleichbarkeit sind Umsätze im Zusammenhang mit der Lieferung und dem Vor-Ort-Service sowie Support von Server-Hardware), bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei volle Jahre zurück liegt) muss mindestens 400.000 Euro betragen.
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Zu III.1.2 (3): Mindestens durchschnittlich 5 festangestellte Mitarbeiter, die mit der Lieferung und dem Vor-Ort-Service sowie Support von Server-Hardware befasst sind, bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei volle Jahre zurück liegt).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Aufstellung von mindestens zwei Referenzen über laufende oder in den letzten 3 Jahren (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den Eingang der Angebote) abgeschlossene Projekte im Zusammenhang mit der Lieferung und dem Vor-Ort-Service sowie Support von Server-Hardware unter Benennung/Beschreibung (a) des Auftragsgegenstandes einschließlich des Auftragsvolumens in Euro, (b) des Projektumfangs (in Personentagen), (c) des Auftraggebers, (d) der Leistungsart, (e) des Leistungszeitraums, (f) (eines) Ansprechpartner(s) beim Auftraggeber mit (g) Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse sowie (h) Homepage/URL des Auftraggebers (i) der eigenen Rolle im Projekt, insbesondere ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht werden/wurden sowie Angabe des Eigenleistungsanteils, wenn keine vollständige Eigenleistung vorliegt, (j) Fragebogen zum Auftragsgegenstand / Erbrachte Leistung (Vordruck Anlage A.10).
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(2) Nachweis (Kopie) eines aktuell gültigen (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den Eingang der Angebote) Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001 oder vergleichbar. Das Qualitätsmanagementsystem muss von einer von akkreditierten Stelle zertifiziert sein und den einschlägigen europäischen Normen genügen. Das InnKlinikum erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Konnte ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so erkennt das InnKlinikum auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme an, sofern der Bieter mit seinem Angebot nachweist,
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dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen.
Mindeststandards:
Zu III.1.3) (1): mindestens zwei Referenzen über laufende oder in den letzten 3 Jahren (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den Eingang der Angebote) abgeschlossene Projekte im Zusammenhang mit der Lieferung und dem Vor-Ort-Service sowie Support von Server-Hardware.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Beschleunigtes Verfahren:
Zur Behebung von Vergabefehlern wird das Vergabeverfahren in den Stand vor Angebotsabgabe zurückversetzt. Aus rechtlicher Sicht findet mithin eine Fortführung des bereits begonnenen Vergabeverfahrens statt. Die ursprüngliche Bekanntmachungs-Nr. lautet: 2023/S 068-203347. Die vorliegende Auftragsbekanntmachung stellt nicht die Einleitung eines neuen Vergabeverfahrens
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dar. Die vorliegende Bekanntmachung ist daher als Änderungsbekanntmachung aufzufassen. Aus technischen Gründen musste die Vergabestelle eine neue EU-Bekanntmachung veröffentlichen. Der Auftraggeber hat eine angemessene Frist zur Einreichung neuer Angebote festgelegt (vgl. IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge).
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2023-06-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YXS632K/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
A.) Die Vergabeunterlagen sowie die Antworten zu den Fragen der Bieter sind unter dem unter I.3) genannten Direktlink unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar. Die gesamte Kommunikation im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erfolgt über das mittels des Direktlinks erreichbare Portal.
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B.) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung (gemäß Vordruck Anlage A.2) einzureichen. Es sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils von allen
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Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.1.2) und unter Abschnitt III.1.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
C.) Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge)
I.) Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, Teile der zu vergebenden Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unteraufträge, § 36 VgV) gilt das Folgende:
Im Falle der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen sind mit der Abgabe des Angebots Art und Umfang des zu übertragenden Leistungsteils anzugeben. Spätestens vor Zuschlagserteilung, sind die anderen Unternehmen namentlich zu benennen. Für die mitzuteilenden Angaben ist in den Vergabeunterlagen der
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Vordruck "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe" (gemäß Vordruck Anlage A.3) zu verwenden. Ferner muss der Bieter/die Bietergemeinschaft nachweisen, dass ihm/ihr zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforderlichen Mittel der vorgesehenen Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Hierfür ist in den Vergabeunterlagen die "Verpflichtungserklärung" (gemäß Vordruck Anlage A.4) zu verwenden. Der Vordruck ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen. Spätestens vor Zuschlagserteilung ist außerdem für jedes andere Unternehmen der Vordruck Anlage A.5 Eigenerklärung zur Eignung einzureichen. Der Auftraggeber
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überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann die Ersetzung verlangt werden. Der
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Auftraggeber wird dem Bieter/der Bietergemeinschaft dafür eine Frist setzen.
II.) Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch nehmen, so gilt das Folgende:
Im Falle der Eignungsleihe müssen die anderen Unternehmen mit der Abgabe des Angebotes benannt werden und es sind Art und Umfang der von ihnen in Anspruch genommenen Kapazitäten anzugeben. Dies geschieht mit Hilfe des Vordrucks "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe" (gemäß Vordruck Anlage A.3).
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Jedes der benannten Unternehmen hat sich zudem zu verpflichten, für den Zuschlagsfall dem Bieter / der Bietergemeinschaft die entsprechenden Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Für die mitzuteilenden Angaben und die Verpflichtung ist in den Vergabeunterlagen der Vordruck "Verpflichtungserklärung" (gemäß Vordruck Anlage A.4) zu verwenden. Ein Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Die Eigenerklärungen/Nachweise über die erforderliche wirtschaftliche
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und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind insoweit für Dritte vorzulegen, wie sich der Bieter / die Bietergemeinschaft auf ihre Eignung beruft. Mit dem Angebot ist außerdem für jedes der benannten Unternehmen der Vordruck Anlage A.5 Eigenerklärung zur Eignung einzureichen.
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Soweit der Auftraggeber vorliegend auf zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB Bezug genommen hat, schreibt er hiermit vor, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft ein Unternehmen, dass das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen,
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ersetzen muss. Soweit der Auftraggeber vorliegend auf fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB Bezug genommen hat, schreibt er hiermit vor, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, ersetzen muss. Der Auftraggeber wird dem Bieter /
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der Bietergemeinschaft dafür eine Frist setzen.
D.) Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt einholen.
E.) Die Bewertung der Angaben der Bieter im Anforderungskatalog erfolgt auf der Grundlage der eingereichten Angebote und sonstigen mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen, insbesondere der von den Bietern zu beantwortenden Übereinstimmungsliste (ausgefüllter Anforderungskatalog). Alle Ausschluss-Kriterien müssen
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ohne Einschränkungen erfüllt sein. Angebote, die ein Ausschluss-Kriterium nicht erfüllen, werden von der Bewertung ausgeschlossen. Ausschluss-Kriterien (Muss-Kriterien) sind im Anforderungskatalog in der Spalte "Kriterium-Art" durch ein "A" gekennzeichnet. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen
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verwiesen.
F.) Die vorliegende Auftragsbekanntmachung betrifft ein bereits laufendes Verfahren, welches in den Stand vor Angebotsabgabe zurückversetzt worden ist. Es handelt sich mithin nicht um eine erneute Bekanntmachung des Verfahrens bzw. die Einleitung eines neuen Vergabevergabeverfahrens, sondern um die Fortsetzung des
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laufenden Verfahrens.
Die ursprüngliche Bekanntmachungs-Nr. lautet: 2023/S 068-203347.
Mit der vorliegenden Bekanntmachung sollen interessierte Unternehmen über die Rückversetzung informiert werden. Die neue Frist zur Einreichung der Angebote endet am 28.06.2023, 12:00 Uhr. Hintergrund der Zurückversetzung des bisherigen Verfahrens ist die Notwendigkeit der Behebung von Vergabefehlern, insbesondere widersprüchliche Angaben im Bieterfragenkatalog sowie eine zu kurz bemessene Angebotsfrist. Die vorliegende Bekanntmachung ist daher als Änderungsbekanntmachung aufzufassen. Sie ergeht ausschließlich aus technischen Gründen. Für die Einreichung der neuen Angebote sind ausschließlich die überarbeiteten Vergabeunterlagen, welche unter der o.g. Adresse (vgl. I.3) Kommunikation) abgerufen werden können, maßgeblich. Auf ein Angebot kann nur dann der Zuschlag erteilt werden, wenn es auf Grundlage dieser neuen Vergabeunterlagen eingereicht wird, insbesondere vollständig unter Zugrundelegung dieser neuen Vergabeunterlagen ist.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YXS632K

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762-411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2023/S 115-356969 (2023-06-12)
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