A)
Grundsätzlich werden die Vergabeunterlagen unter
www.evergabe-online.de zum Download bereitgestellt. Aus Gründen der Vertraulichkeit werden Teile nicht uneingeschränkt auf der e-Vergabe-Plattfom des Bundes zur Verfügung gestellt. Diese werden auf Anforderung über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt (siehe Vergabeunterlagen).
B)
Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt, um eine Gleichbehandlung
zu gewährleisten und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet.
C)
Das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen. Angebote, welche auf anderem Wege, z. B. dem Postweg, persönlich, per E-Mail, per Fax oder über die Funktion "Vergabestelle kontaktieren" der e-Vergabe Plattform des Bundes ("Meine e-Vergabe") als Nachricht übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.
D)
Leistungsverzeichnis
Mit Angebotsabgabe ist das Leistungsverzeichnis vollständig und zweifelsfrei auszufüllen.
Das Leistungsverzeichnis ist im "aidf-Format" (Administration Intelligence Data Format) zu verwenden. Dieses kann mit der kostenlosen Software "AI LV-Cockpit" der Firma Administration Intelligence AG bearbeitet und abgespeichert werden. Die aktuellste Version kann unter
https://www.lv-cockpit.de/ heruntergeladen werden. Der Bieter hat das Leistungsverzeichnis als Datei im "aidf-Format" mit dem Angebot über "Meine e-Vergabe" auf die e-Vergabe-Plattform des Bundes hochzuladen.
E)
Angebotsbestätigung
Mit Angebotsabgabe ist die Angebotsbestätigung vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
F)
Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
G)
Beschreibung der Projektdurchführung
Mit dem Angebot ist eine detaillierte Beschreibung zur Herangehensweise an die Durchführung des Projektes unter Berücksichtigung der in den Vergabeunterlagen aufgeführten Frage- bzw. Aufgabenstellungen einzureichen. Die Beschreibung wird zur Bewertung der Angebote herangezogen. Nähere Angaben dazu sind der Wertungsmatrix (siehe Vergabeunerlagen) zu entnehmen.
H)
Eigenerklärung über Personalqualifikation (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung über Personalqualifikation in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
I)
Bietergemeinschaften
Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen (§ 53 Abs. 9 VgV). Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Die Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB, § 19 MiLoG § 21 AEntG, Einhaltung des Datenschutzrechts und Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (siehe Vergabeunterlagen) sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Sofern beabsichtigt ist eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular "Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft" auf
www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen.
J)
Nachunternehmen/Unteraufträge/Eignungsleihe
Für den Fall der Weitergabe von Leistungen sind mit dem Angebot die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und Art und Umfang der Unterauftragsvergabe zu beschreiben (§ 36 Abs. 1 VgV). Zudem ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Zusammenarbeit mit dem bietenden Unternehmen erfolgt.
K)
Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.
L)
Die gesamte Korrespondenz erfolgt in deutscher Sprache.