Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienst in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende in Freiburg

Regierungspräsidium Freiburg

Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienst
in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende in Freiburg.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-07-14 Auftragsbekanntmachung
2023-07-27 Ergänzende Angaben
2023-09-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-07-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Referenznummer: 135-386
Kurze Beschreibung:
Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienst in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende in Freiburg.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Regierungspräsidium Freiburg
Postanschrift: Heinrich-von-Stephan-Straße 25
Postleitzahl: 79100
Postort: Freiburg
Kontakt
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Seiten/default.aspx 🌏
E-Mail: vergabestelle152@rpf.bwl.de 📧
URL der Dokumente: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YYGYHR5/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YYGYHR5 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-07-14 📅
Einreichungsfrist: 2023-07-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 137-439293
ABl. S-Ausgabe: 137
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYGYHR5

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienst
in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende in Freiburg.
Geschätzter Gesamtwert: 19 034 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienst in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende in Freiburg.
Im Betrieb sind grundsätzlich folgende Schichtstärken vorgesehen:
- Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr (Tagschicht):
1 Objektleitung, 1 Schichtleitung und 23 Sicherheitskräfte.
- Am Wochenende und feiertags von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr (Tagschicht):
1 Schichtleitung, 1 stellv. Schichtleitung und 18 Sicherheitskräfte.
- Montag bis Sonntag (inkl. feiertags) von 20.00 Uhr bis 08.00 Uhr (Nachtschicht):
Geschätzter Wert ohne MwSt: 19 034 000 EUR 💰
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag sowie der Leistungszeitraum verlängern sich nach Ablauf des Vertrages automatisch um ein weiteres Jahr, soweit keine Vertragspartei der Verlängerung gegenüber der anderen Vertragspartei bis spätestens sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf schriftlich widerspricht. In der Folge gilt diese Verlängerungsregelung für jeden Ablauf dieses Vertrages, davon abweichend endet dieser Vertrag jedoch in jedem Falle am 16.10.2027 um 20:00 Uhr.
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Beschreibung der Optionen:
Schichtstärken:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse oder bei einer hohen Belegung der Einrichtung kann eine Aufstockung des Sicherheitspersonals notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, ein vermindertes Sicherheitsrisiko oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Reduzierung des Sicherheitspersonals führen.
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Der AG ist berechtigt, eine Aufstockung der Sicherheitskräfte zu verlangen; konkret ist einem Aufstockungsverlangen um bis zu 25 % spätestens innerhalb einer Woche und um bis zu 50 % spätestens innerhalb eines Monats über die Zahlen der Regelbesetzung hinaus nach Mitteilung des AG in Textform an den AN durch diesen nachzukommen.
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Eine Absenkung um bis zu fünf Sicherheitskräfte unter die Zahlen der Regelbesetzung kann der AG binnen fünf Wochen zum Monatsende verlangen, um bis zu zehn Sicherheitskräfte unter die Zahlen der Regelbesetzung binnen drei Monaten.
Nach Absprache zwischen den Vertragsparteien werden die Personalstärken fortlaufend in angemessener Weise den aktuellen Gegebenheiten angepasst.
Preisgleitklausel:
Die angebotenen Preise sind als feste Einheitspreise unveränderlich. Eine Anpassung, Änderung oder Erhöhung der Vergütung ist grundsätzlich ausgeschlossen; § 313 BGB bleibt hiervon unberührt. Bei einer Vertragsverlängerung nach § 11 Absatz 2 des Dienstleistungsvertrages kann davon abweichend aufgrund tarifvertraglich oder gesetzlich gebundener Lohnänderung betreffend den vor Ort eingesetzten Sicherheitsdienstmitarbeitern (einschließlich Objekt- und Schichtleiter) eine Erhöhung oder Verminderung der Vergütung um die entsprechenden Mehr-/Minderaufwendungen für Lohn- und lohnabhängige Kosten erfolgen. Der Auftragnehmer hat bei einem Erhöhungsverlangen die tarifvertraglichen oder gesetzlich gebundenen Lohnänderungen sowie die entsprechenden Anpassungen der tatsächlich gewährten Lohnzahlungen nachzuweisen. Die Änderungen des Vergütungssatzes aufgrund Tarifänderung oder gesetzlich gebundener Lohnänderung treten am Ersten des auf die schriftliche Mitteilung des AN folgenden Monats in Kraft, wobei der Zugang beim Auftraggeber maßgeblich ist, ohne dass es insoweit einer Änderung oder Kündigung des bestehenden Vertrages bedarf. Im Falle einer Nichttarifgebundenheit gilt diese Regelung entsprechend für Lohnerhöhungen, welche der Auftragnehmer tatsächlich gewährt und nachweist, jedoch maximal in der Höhe der jeweiligen Tariflohnerhöhung. Die Lohnänderung wird in der Weise pauschal berücksichtigt, dass der im Preisblatt jeweils angegebene Netto-Vergütungswert zu 90 % um die Lohnänderung angepasst wird. Rechenbeispiel: Beträgt der Stundenvergütungssatz für einen Objektleiter netto 18,00 Euro und erfolgt eine Tariferhöhung um 2,0 %, so werden 90 % der 18,00 Euro um 2,0 % erhöht, sodass sich ein neuer Stundenvergütungssatz von 18,32 Euro netto ergibt: 18,00 x 0,9 x 1,02 + 18 x 0,1 = 18,32.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende Freiburg Müllheimer Str. 7 79115 Freiburg i. Br.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Bewachungserlaubnis nach § 34a Abs.1 Satz 1 GewO
- Erklärung über Gewerbeeintrag des Unternehmens (Anlage 1 Bietererklärung)
- Eigenerklärungen des Bieters über seine Zuverlässigkeit (vgl. §§ 123, 124 GWB) (Anlage 1 Bietererklärung)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Angabe über das Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Anlage 1 Bietererklärung)
- Die Anlage 10 "Bieterfragebogen" ist vollständig auszufüllen. Die Angaben dienen der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters im Rahmen der Eignungsprüfung (insbesondere Unternehmensumsätze der letzten drei Geschäftsjahre und Angabe, welcher Anteil des Umsatzes auf Leistungen der hier ausgeschriebenen Art entfallen).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Anlage 9 Referenzliste: Angabe von mindestens 3 Referenzen aus den vergangenen drei Jahren, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Die Vergleichbarkeit bezieht sich insbesondere auf die Art der Einrichtung bzw. die dort vorhandene Zielgruppe und muss im Schwierigkeitsgrad mit der ausgeschriebenen Sicherheitsdienstleistung vergleichbar sein.
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- Nennung der Anzahl der beschäftigen Mitarbeiter/-innen (weltweit/deutschlandweit) (Anlage 10 Bieterfragebogen)
- Angabe, welche Teile des Auftrags (Art und Umfang) das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Anlage 12 Unterauftragnehmer)
- Nachweise für mindestens fünf Sicherheitskräfte im Unternehmen des Bieters, die als Fachkraft für Schutz und Sicherheit (FKSS oder vergleichbar) geprüft wurden. Als Nachweis ist das Prüfungszeugnis der Prüfstelle (z. B. IHK) in Kopie beizulegen. Die in den Prüfungszeugnissen genannten Sicherheitskräfte müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe sozialversicherungspflichtig beim Bieter angestellt sein; der Einsatzort ist unerheblich und ein Einsatz der genannten Personen zur hier gegenständlichen Leistungserbringung ist nicht zwingend erforderlich.
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- Nachweise über gültige Zertifizierungen im Bereich Qualitätsmanagement (z. B. DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar) und Sicherheitsmanagement (z. B. DIN 77200 oder vergleichbar).
Mindeststandards:
- Anlage 9 Referenzliste: Mindestens zwei Referenzprojekte müssen eine durch den Bieter als Hauptvertragspartner des Trägers (keine Subunternehmer-Tätigkeit) gesicherte Asylsuchenden-Aufnahmeeinrichtung sein, in der während der Vertragslaufzeit für eine Dauer von mindestens 6 Monaten durchschnittlich mindestens 500 Personen untergebracht waren.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Beschleunigtes Verfahren:
Der Leistungsbeginn muss zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtung, zwingend am 16.10.2023 erfolgen. Der Bedarf ist kurzfristig entstanden und dem Auftragnehmer muss im Falle des Zuschlags ausreichend Zeit zur Personalgewinnung verbleiben.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-08-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-07-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeptioneller Angebotsteil
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 50 %

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat 15.2 - Flüchtlingsaufnahme
Dokumente URL: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YYGYHR5/documents 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(siehe § 160 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-4 GWB).
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB oder einer fehlenden vorherigen Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(siehe § 135 Abs. 2 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 137-439293 (2023-07-14)
Ergänzende Angaben (2023-07-27)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-07-27 📅
Einreichungsfrist: 2023-08-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 146-465539
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 137-439293
ABl. S-Ausgabe: 146
Quelle: OJS 2023/S 146-465539 (2023-07-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-09-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 19466249.10 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-09-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 188-588169
ABl. S-Ausgabe: 188
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYGYHC6

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-09-01 📅
Name: SDF GmbH & Co. KG
Postanschrift: Strehlener Straße 77
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland 🇩🇪
Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 19466249.10 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Quelle: OJS 2023/S 188-588169 (2023-09-25)