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Ort der Leistung: Hamm, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Autobahn GmbH des Bundes - NL Westfalen, AS Hagen
Feithstraße 137
58097 Hagen
Deutschland”
Beschreibung der Beschaffung: Sicherheitsbeauftragter Autobahntunnel NL Westfalen
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation (Personaleinsatz | Örtliche Präsenz)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation (Qualifikation der Mitarbeiter)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20,00
Preis (Gewichtung): 50,00
Dauer
Datum des Beginns: 2023-09-26 📅
Datum des Endes: 2028-09-25 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis der Berufsqualifikation "Sicherheitsbeauftragter bzw. Tunnelmanager für Tunnelanlagen"
Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis der Berufsqualifikation "Sicherheitsbeauftragter bzw. Tunnelmanager für Tunnelanlagen"
Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist nach: A) § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, B) § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), C) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), D) den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a StGB (Förderung des Menschenhandels), E) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte). F) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. G) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden. H) § 299 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes; Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). I) den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), J) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. 2) Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB], Bei Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB], dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB], das nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB], dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB]. Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb. Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- / Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
“§45 (4) Nr. 2 VgV: Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 1,5 Mio. € für Personen- und 1,5 Mio. € für sonstige Schäden (Sach- und...”
§45 (4) Nr. 2 VgV: Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 1,5 Mio. € für Personen- und 1,5 Mio. € für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden).
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Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“§ 46 (3) Nr. 1: Ausführung von min. 2 vergleichbaren Leistungen in den letzten 5 Jahren. Die Leistungen sollen das Leistungsbild "Sicherheitsbeauftragter...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
§ 46 (3) Nr. 1: Ausführung von min. 2 vergleichbaren Leistungen in den letzten 5 Jahren. Die Leistungen sollen das Leistungsbild "Sicherheitsbeauftragter bzw. Tunnelmanager für Tunnelanlagen" umfassen.
§ 46 (3) Nr. 2: Es müssen min. 2 Personen die Befähigung "Sicherheitsbeauftragter bzw. Tunnelmanager für Tunnelanlagen" mit jeweils min. 5 Jahren Berufserfahrung im genannten Leistungsbild aufweisen.
§ 46 (3) Nr. 9: Allplan oder vergleichbar, RIB-Abrechnungssoftware oder vergleichbar
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-07-14
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-08-25 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-07-14
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Autobahn GmbH des Bundes
Postanschrift: Heidestraße 15
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30640960📞
E-Mail: recht@autobahn.de📧
Fax: +49 30403680811 📠
URL: https://www.autobahn.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Autobahn GmbH des Bundes
Postanschrift: Heidestraße 15
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30640960📞
E-Mail: recht@autobahn.de📧
Fax: +49 30403680811 📠
URL: https://www.autobahn.de🌏
Quelle: OJS 2023/S 115-355428 (2023-06-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Autobahn GmbH des Bundes - NL Westfalen
Otto-Krafft-Platz 8
59065 Hamm
Deutschland”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 115-355428
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: 1
Titel: Sicherheitsbeauftragter Autobahntunnel NL Westfalen
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-08-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH
Postanschrift: Dovestraße 2-4
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10587
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30217342144📞
E-Mail: hanne.corinna@kuk.de📧
Fax: +49 3021734211 📠
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Quelle: OJS 2023/S 163-512703 (2023-08-21)