Für Tunnelbauwerke ist es gemäß den Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT) bzw. den Empfehlungen für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln mit einer Planungsgeschwindigkeit von 80 km/h oder 100 km/h (EABT-80/100) erforderlich, einen Sicherheitsbeauftragten zu ernennen. Der Sicherheitsbeauftragte wird von der Verwaltungsbehörde anerkannt und vom Tunnelmanager ernannt. Straßen.NRW als Betreiber der Tunnelanlagen hat sich in Abstimmung mit dem Verkehrsministerium des Landes NRW dazu entschlossen, die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten öffentlich auszuschreiben und durch einen externen Beauftragten leisten zu lassen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-16.
Auftragsbekanntmachung (2023-06-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Überwachung an Ingenieurbauten
Referenznummer: 2023-042-SZE
Kurze Beschreibung:
Für Tunnelbauwerke ist es gemäß den Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT) bzw. den Empfehlungen für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln mit einer Planungsgeschwindigkeit von 80 km/h oder 100 km/h (EABT-80/100) erforderlich, einen Sicherheitsbeauftragten zu ernennen. Der Sicherheitsbeauftragte wird von der Verwaltungsbehörde anerkannt und vom Tunnelmanager ernannt.
Straßen.NRW als Betreiber der Tunnelanlagen hat sich in Abstimmung mit dem Verkehrsministerium des Landes NRW dazu entschlossen, die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten öffentlich auszuschreiben und durch einen externen Beauftragten leisten zu lassen.
Für Tunnelbauwerke ist es gemäß den Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT) bzw. den Empfehlungen für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln mit einer Planungsgeschwindigkeit von 80 km/h oder 100 km/h (EABT-80/100) erforderlich, einen Sicherheitsbeauftragten zu ernennen. Der Sicherheitsbeauftragte wird von der Verwaltungsbehörde anerkannt und vom Tunnelmanager ernannt.
Straßen.NRW als Betreiber der Tunnelanlagen hat sich in Abstimmung mit dem Verkehrsministerium des Landes NRW dazu entschlossen, die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten öffentlich auszuschreiben und durch einen externen Beauftragten leisten zu lassen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-06-16 📅
Einreichungsfrist: 2023-07-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-21 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 118-370584
ABl. S-Ausgabe: 118
Zusätzliche Informationen
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YDQY16TZBDE1
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für Tunnelbauwerke ist es gemäß den Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT) bzw. den Empfehlungen für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln mit einer Planungsgeschwindigkeit von 80 km/h oder 100 km/h (EABT-80/100) erforderlich, einen Sicherheitsbeauftragten zu ernennen. Der Sicherheitsbeauftragte wird von der Verwaltungsbehörde anerkannt und vom Tunnelmanager ernannt.
Für Tunnelbauwerke ist es gemäß den Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT) bzw. den Empfehlungen für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln mit einer Planungsgeschwindigkeit von 80 km/h oder 100 km/h (EABT-80/100) erforderlich, einen Sicherheitsbeauftragten zu ernennen. Der Sicherheitsbeauftragte wird von der Verwaltungsbehörde anerkannt und vom Tunnelmanager ernannt.
Straßen.NRW als Betreiber der Tunnelanlagen hat sich in Abstimmung mit dem Verkehrsministerium des Landes NRW dazu entschlossen, die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten öffentlich auszuschreiben und durch einen externen Beauftragten leisten zu lassen.
Straßen.NRW als Betreiber der Tunnelanlagen hat sich in Abstimmung mit dem Verkehrsministerium des Landes NRW dazu entschlossen, die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten öffentlich auszuschreiben und durch einen externen Beauftragten leisten zu lassen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landesbetrieb Straßenbau NRW - Betriebssitz Gelsenkirchen Wildenbruchplatz 1 45888 Gelsenkirchen Aufgrund des Umfangs im Tunnelbestand über alle Stadien (in Planung, im Bau, unter Ver-kehr) sowie der räumlichen Verteilung der Tunnel in Nordrhein-Westfalen und auch um in kritischen Situationen ggf. eine zweite Meinung über einen laufenden Vertrag einholen zu können, ist beschlossen, die Leistungen des Sicherheitsbeauftragten für Tunnel in zwei getrennten Verträgen, zum einen für Tunnel im rheinischen, zum anderen für Tunnel im westfälischen Landesteil, abzufassen.
Landesbetrieb Straßenbau NRW - Betriebssitz Gelsenkirchen Wildenbruchplatz 1 45888 Gelsenkirchen Aufgrund des Umfangs im Tunnelbestand über alle Stadien (in Planung, im Bau, unter Ver-kehr) sowie der räumlichen Verteilung der Tunnel in Nordrhein-Westfalen und auch um in kritischen Situationen ggf. eine zweite Meinung über einen laufenden Vertrag einholen zu können, ist beschlossen, die Leistungen des Sicherheitsbeauftragten für Tunnel in zwei getrennten Verträgen, zum einen für Tunnel im rheinischen, zum anderen für Tunnel im westfälischen Landesteil, abzufassen.
Details zur Lage der Tunnel für diesen Vertrag ("Tunnel Westfalen") sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Einzureichende Unterlagen:
- 10008 - HVA F - Eigenerklärung zur Eignung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen / ggf. die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung / ggf. wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
- 10008 - HVA F - Eigenerklärung zur Eignung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen / ggf. die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung / ggf. wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe.
Mindeststandards:
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Auftragsfall eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 1,5 Mio EUR* und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 0,25 Mio EUR* abschließen werde(n).
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Auftragsfall eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 1,5 Mio EUR* und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 0,25 Mio EUR* abschließen werde(n).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen.
2. Bestimmte Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
3. Bestimmte Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
4. Bestimmte Anforderungen an die durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
5. Bestimmte Anforderungen an die Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
6. Bestimmte Anforderungen an die Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
Mindeststandards:
zu 1: § 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bewerber muss mindestens die Aufgabe des zertifizierten Sicherheitsbeauftragten für 20 Straßentunnel wahrgenommen haben. Die Aufgaben müssen in mindestens zwei Bundesländern wahrgenommen worden sein.
zu 2: § 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
? Es muss ein abgeschlossenes Studium Elektro-, Bau-, oder Maschinenbauingenieurwesen vorgewiesen werden.
? Es muss ein erfolgreich abgeschlossener, zertifizierter Lehrgang als Sicherheitsbeauftragter für Tunnelanlagen nach-gewiesen werden.
zu 3: § 46 (3) Nr. 6 VgV:
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
Abgeschlossenes Studium wie unter § 46 (3) Nr.1 beschrieben und mind. 5 Jahre Berufserfahrung.
zu 4: § 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
Der Bewerber muss mindestens über 3 Mitarbeiter und 3 Führungskräfte verfügen, die die Befähigung besitzen, die Tätigkeiten auszuüben oder das Projekt zu leiten.
zu 5: § 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:
CAD-Software zur Erstellung von Planunterlagen; ITWO-kompatible Abrechnungssoftware.
zu 6: § 46 (3) Nr. 3 VgV:
Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
Der Bewerber muss mindestens erfüllen:
Regelmäßige Fortbildungsnachweisen im Bereich Tunnelsicherheit.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Höchstzahl der Bewerber: 5
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-07-28 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Direktorium des Landesbetriebes Straßenbau NRW
Postanschrift: Wildenbruchplatz 1
Postort: Gelsenkirchen
Postleitzahl: 45888
E-Mail: vergabebeschwerde@strassen.nrw.de📧
Internetadresse: http://www.strassen.nrw.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2023/S 118-370584 (2023-06-16)