Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft (BG) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehen Nachunternehmern/Unterauftragnehmer vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bietern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bieter zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
1)
Bezeichnung des Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners, idealerweise mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
Der AG stellt hierzu das Formblatt 1.1 Firmenangaben zur Verfügung.
2)
Aktueller Handelsregister-Auszug oder eine Kopie desselben (zum Schlusstermin, vgl. Ziff. IV.2.2).
3)
Unterschriebene Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB Abs. 1 sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AentG und
§ 98 c AufenthG.
Unterschriebene Eigenerklärung gemäß dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetzt - LTMG).
Der AG stellt hierzu das Formblatt 1.2 Eigenerklärung zur Verfügung.
4)
Sofern eine BewG ein Angebot einreicht, ist mit dem Angebot von allen Mitgliedern der BewG eine unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewG, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen, ergibt.
Die BG haben in obiger Bietergemeinschafts-Erklärung oder als Anlage zur Bietergemeinschafts-Erklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhaltes vorzulegen:
Sämtliche Mitglieder BewG bzw. der Vertreter der BewG haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von Mitgliedern der BewG bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht alleine als Bieter am Verfahren zu beteiligen.
Der AG stellt hierzu eine das Formblatt 1.3 Bietergemeinschaft zur Verfügung.
5)
Der Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter diese Dritten in seinem Angebot zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. (Eignungsleihe) Mit dem Teilnahmeantrag ist bereits der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht (z.B. Nachunternehmer-Verpflichtungserklärung).
Der AG stellt hierzu das Formblatt 1.7 Nachunternehmer-Eignungsleihe-Erklärung sowie das Formblatt 1.8 Nachunternehmer-Eignungsleihe-Verpflichtungserklärung zur Verfügung. Diese Verpflichtungserklärung ist dem Auftraggeber spätestens mit der Abgabe des Teilnahmeantrages zur Verfügung zu stellen.
Sofern der Bewerber Nachunternehmer einzusetzen beabsichtigt, ohne dass eine Eignungsleihe stattfindet, müssen diese Erklärungen erst unmittelbar vor Zuschlagserteilung eingereicht werden.
Der AG stellt hierzu das Formblatt 1.4 Nachunternehmer-Erklärung sowie das Formblatt 1.5 Nachunternehmer-Verpflichtungserklärung zur Verfügung. Diese Verpflichtungserklärungen sind dem Auftraggeber spätestens mit der Abgabe des Angebotes zur Verfügung zu stellen.
6) Erklärung zur Einhaltung der erlassenen Russland Sanktionen.
Der AG stellt hierzu das Formblatt 1.9 Eigenerklärung zum BMWK_Rundschreiben_vom_14.04.2022 zur Verfügung.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bwz. zu verlangen.