Sicherheitsdienste, ANKER-Dependance Lotte-Branz-Straße, München

Regierung von Oberbayern

Der Freistaat Bayern betreibt, vertreten durch die Regierung von Oberbayern die „ANKER-Dependance für Asylbewerber in München, Lotte-Branz-Straße 2. Die Dependance dient der Unterbringung von Asylbewerbern mit einer durchschnittlichen Verweildauer von 6 bis 18 Monaten. Bei der Dependance handelt es sich um eine sozial sensible Liegenschaft, deren Räumlichkeiten und auch Bewohner eines besonderen Schutzes bedürfen. Oberste Ziele des AG sind die Sicherstellung des Schutzes von Leib, Leben, Gesundheit und Eigentum sowie anderer Rechtsgüter der Asylbewerber, Mitarbeiter des AG, Mitarbeiter der Dienstleister des AG sowie Mitarbeiter anderer Behörden, Besucher und sonstiger zutrittsberechtigter Personen der Dependance, der Schutz der Räumlichkeiten des AG sowie ein geordneter Betrieb der Dependance. Zur Erfüllung dieses Schutzauftrages beauftragt der AG mit der Durchführung der Sicherheitsleistungen inkl. Einlasskontrolle ein Sicherheitsunternehmen, das diese Aufgaben flexibel, zuverlässig und mit qualifizierten Mitarbeitern fachgerecht durchführt.

Deadline

Deadline 2026-06-22

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-05-19 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-05-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Sicherheitsdienste, ANKER-Dependance Lotte-Branz-Straße, München
Referenznummer: 0270.ZV-12-26-10
Kurze Beschreibung:
Der Freistaat Bayern betreibt, vertreten durch die Regierung von Oberbayern die „ANKER-Dependance für Asylbewerber in München, Lotte-Branz-Straße 2. Die Dependance dient der Unterbringung von Asylbewerbern mit einer durchschnittlichen Verweildauer von 6 bis 18 Monaten. Bei der Dependance handelt es sich um eine sozial sensible Liegenschaft, deren Räumlichkeiten und auch Bewohner eines besonderen Schutzes bedürfen. Oberste Ziele des AG sind die Sicherstellung des Schutzes von Leib, Leben, Gesundheit und Eigentum sowie anderer Rechtsgüter der Asylbewerber, Mitarbeiter des AG, Mitarbeiter der Dienstleister des AG sowie Mitarbeiter anderer Behörden, Besucher und sonstiger zutrittsberechtigter Personen der Dependance, der Schutz der Räumlichkeiten des AG sowie ein geordneter Betrieb der Dependance. Zur Erfüllung dieses Schutzauftrages beauftragt der AG mit der Durchführung der Sicherheitsleistungen inkl. Einlasskontrolle ein Sicherheitsunternehmen, das diese Aufgaben flexibel, zuverlässig und mit qualifizierten Mitarbeitern fachgerecht durchführt.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Bewachungsdienste 📦
Beschreibung
Interne Kennung: d92fc021-fd2d-4bef-9882-be564e54873a
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Postanschrift: Lotte-Branz-Straße 2
Postleitzahl: 80939
Stadt: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-10-01 📅
Datum des Endes: 2027-09-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 8
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Leistungsbeginn ist der 01.10.2026. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis 30.09.2027. Er verlängert sich um 6 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf des Verlängerungszeitraums in Textform gekündigt wird. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum 30.09.2031.
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Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
§ 14 Abs. 1 VgV i.V.m. § 119 Abs. 1 GWB sowie § 15 VgV
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-22 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 39 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-06-12 15:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2, 3 VgV. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unzureichende Unterlagen/Anlagen nicht nachzufordern (§ 56 Abs. 2 VgV). Unvollständige Angebote können daher zum Ausschluss führen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Regierung von Oberbayern
Nationale Registrierungsnummer: 663ae97e-c321-415e-bcad-626518f051ed
Abteilung: Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: zentrale.vergabestelle@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921760 📞
Fax: +49 892176404100 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/55661021-0ec3-4877-8e49-4e8dfb2451e2 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/55661021-0ec3-4877-8e49-4e8dfb2451e2 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Als vergütungsbezogene Mindestregelung wird – unabhängig von einer (evtl.) noch ausstehenden bzw. bereits bestehenden Allgemeinverbindlichkeitserklärung – als soziale Ausführungsbedingung gemäß § 128 Abs. 2 GWB die vollumfängliche Anwendung des jeweils aktuell gültigen Lohntarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen in Bayern (derzeit der Lohntarifvertrag Nr. 39 für Sicherheitsdienstleistungen in Bayern vom 15.01.2025, gültig ab 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026), als Ergänzung zum Manteltarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland in seiner jeweils gültigen Fassung vorgegeben.
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Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: d909629c-b7ea-4afa-acf6-a8b05556708c
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Zentralen Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Zentralen Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Zentrale Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Zentrale Vergabestelle geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Zentrale Vergabestelle. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, 80534 München zu richten. Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-19+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 097-348919 (2026-05-19)