Sicherheitsdienste, ANKER-Dependance Steinerne Furt, Augsburg

Regierung von Oberbayern

Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Schwaben betreibt seit dem 23.04.2020 die ANKER-Dependance Steinerne Furt 75/77 in 86167 Augsburg mit bis zu 451 Plätzen (im Folgenden Einrichtung). Die Einrichtung diente bisher der Unterbringung von Flüchtlingen. Gegenstand dieses Dienstleistungsvertrags sind stationäre Sicherheits- und Bewachungsdienstleistungen, die vom Auftragnehmer in der Einrichtung erbracht werden. Der Unterkunftsteil Steinerne Furt 75 wird seit dem 23.04.2020 als Aufnahmeeinrichtung nach § 44 AsylG für die Unterbringung von Asylbegehrenden betrieben (im Folgenden: Einrichtung). Die Einrichtung hat eine Kapazität von 159 Unterbringungsplätzen. Der Unterkunftsteil der Steinernen Furt 77 ist am 29.10.2021 mit einer Kapazität von 292 Plätzen in Betrieb genommen worden. Die Bewachungszeit beträgt 24 Stunden an 7 Tagen/Woche und 365 Tagen im Jahr (Schaltjahre: 366 Tage im Jahr).

Deadline

Deadline 2026-07-13

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-06-11 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-06-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Sicherheitsdienste, ANKER-Dependance Steinerne Furt, Augsburg
Referenznummer: 0270.ZV-18-26-06
Kurze Beschreibung:
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Schwaben betreibt seit dem 23.04.2020 die ANKER-Dependance Steinerne Furt 75/77 in 86167 Augsburg mit bis zu 451 Plätzen (im Folgenden Einrichtung). Die Einrichtung diente bisher der Unterbringung von Flüchtlingen. Gegenstand dieses Dienstleistungsvertrags sind stationäre Sicherheits- und Bewachungsdienstleistungen, die vom Auftragnehmer in der Einrichtung erbracht werden. Der Unterkunftsteil Steinerne Furt 75 wird seit dem 23.04.2020 als Aufnahmeeinrichtung nach § 44 AsylG für die Unterbringung von Asylbegehrenden betrieben (im Folgenden: Einrichtung). Die Einrichtung hat eine Kapazität von 159 Unterbringungsplätzen. Der Unterkunftsteil der Steinernen Furt 77 ist am 29.10.2021 mit einer Kapazität von 292 Plätzen in Betrieb genommen worden. Die Bewachungszeit beträgt 24 Stunden an 7 Tagen/Woche und 365 Tagen im Jahr (Schaltjahre: 366 Tage im Jahr).
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Bewachungsdienste 📦
Beschreibung
Interne Kennung: b6e7ee48-84e1-4dd4-a2f4-f56be762c01c
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Postleitzahl: 86167
Stadt: Augsburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Augsburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-11-23 📅
Datum des Endes: 2027-09-01 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 3
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag beginnt am 23.11.2026 um 07:00 Uhr und endet am 01.09.2027 um 07:00 Uhr. Der Vertrag verlängert sich um 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit vom Auftraggeber in Textform gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis endet spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum 01.09.2030 um 07:00 Uhr.
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Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 60
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-13 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-06-30 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57 und 42 Abs. 1 VgV

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Regierung von Oberbayern
Nationale Registrierungsnummer: 663ae97e-c321-415e-bcad-626518f051ed
Abteilung: Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: zentrale.vergabestelle@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921760 📞
Fax: +49 892176404100 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/33df2afd-e91e-4aba-ac6b-0ad5015a173f 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/33df2afd-e91e-4aba-ac6b-0ad5015a173f 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: d909629c-b7ea-4afa-acf6-a8b05556708c
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Zentralen Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Zentralen Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Zentrale Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Zentrale Vergabestelle geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Zentrale Vergabestelle. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, 80534 München zu richten. Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-11+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 112-404940 (2026-06-11)