Beschreibung der Beschaffung
Für den Betrieb der Unterkünfte von Geflüchteten wird ein Sicherheitsdienst benötigt.
An verschiedenen Standorten im Landkreis Fürth, sind Unterkünfte derzeit errichtet. Weitere Unterkünfte werden derzeit ausgebaut. Der Landkreis erweitert je nach Bedarf seine Aufnahmekapazität außerhalb der ANKER Einrichtung.
Derzeit sind folgende Unterkünfte in Betrieb:
- Langenzenn, Wiesenweg 2 – Kapazität 38 Personen
- Oberasbach, Jahnstraße 16a – Kapazität 48 Personen
- Cadolzburg, Obere Bahnhofstraße 8 – Kapazität 26 Personen
Voraussichtlich wird ein Ausbau von min. 600 Plätzen im Laufe des Jahres 2023/2024 erfolgen.
Nach aktuellem Stand ist die Einrichtung von weiteren vier Unterkünften mit 180 Personen, 51 Personen, 240 Personen und 200 Personen geplant.
Grundsätzlich ist mit mind. 2 Einsatzkräften je 50 untergebrachten Personen pro Schicht zu kalkulieren. Schichtstärke erfolgt nach Absprache mit dem Landratsamt und wird vom Auftraggeber individuell je nach Liegenschaft vereinbart.
Es wird um Abgabe eines Angebots für die nachfolgend beschriebene Dienstleistung /
Sicherheitsdienstleistung inkl. aller An‐ und Abfahrtkosten, sowie dem Einsatz von persönlicher
Schutzausrüstung gebeten:
‐ Tor‐ und Pfortendienst
‐ Zugangssteuerung und Zugangskontrolle
‐ Ein-& Ausgangskontrolle
‐ Führen aktueller Bewohnerübersicht und Anwesenheitslisten
‐ Streifen‐/ Kontrolldienst
‐ Schlüsselverwahrung
‐ Erste‐Hilfe / Notfallmaßnahmen
‐ Aufrechterhalten der Sicherheit und Ordnung im Lagerbereich
‐ Ordnungsdienst
‐ Hilfsdienste hinsichtlich des Betriebs der Unterkünfte zur Wahrung der Sauberkeit in den Unterkünften (ggfs. Kontrolle der Mülltonnen; Hinweis an Bewohner, wie ordnungsgemäße Mülltrennung zu erfolgen hat)
‐ Unterstützung Verwaltungstätigkeit (insbesondere Registrierung, Unterstützung der Bewohner zur Terminkoordinierung bei Ärzten, Kontrolle der Bewohnerausweise)
‐ Unterstützung bei Materialausgabe
‐ Lagemeldungen entsprechend der Vorgaben des Auftraggebers
‐ zentraler Ansprechpartner für die Koordinierungskräfte der Unterkünfte
‐ Durchführung von Verlegungs‐ und Organisationsfahrten (Fahrzeugbereitstellung durch
Landratsamt)
Pro Arbeitsschicht muss mindestens ein Brandschutzhelfer zum vorbeugenden Brandschutz nach ASR
A2.2 im Einsatz sein. Eine 24‐Stunden Erreichbarkeit einer Führungskraft mit Entscheidungskompetenz mit mind. Berufsausbildungsniveau „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ ist zu gewährleisten.
Eine Aufstockung der Sicherheitskräfte muss innerhalb von 24 Stunden, um 50 % möglich sein.
Die Belegung der Unterkünfte ist stark vom Zustrom Geflüchteter abhängig, weshalb eine Prognose
zu Belegungszahlen und Betrieb nicht möglich ist, um hier reagieren zu können muss es möglich sein,
Unterkünfte mit einem Vorlauf von 24 Stunden in den Standby‐Modus zu versetzten, in welchem der
Sicherheitsdienst nicht erforderlich ist. Die Reaktivierung des Betriebs muss mit einem Vorlauf von
max. 24 Stunden wieder möglich sein.
Der Einsatz einer arabischen sprechenden Person pro Einrichtung wäre wünschenswert und wird mit 10 Punkten bewertet.