Im Ressortbereich des für Justiz zuständigen Ministeriums des Landes Schleswig-Holstein sollen ab dem 1. April 2027 mindestens 4 und maximal 10 externe Sicherheitskräfte zur Unterstützung genereller Einlasskontrollen bei den Gerichten eingesetzt werden. Der Einsatz soll flexibel in den unterschiedlichen Gerichtsstandorten nach Abruf durch das MJG erfolgen. Der Abruf pro Liegenschaft erfolgt mit einem Vorlauf von maximal drei Monaten. Sofern kein direktes Enddatum festgelegt wurde, soll die Dienstleitung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten erfolgen. Pro Los wird eine Mindestabnahme von zwei Vollzeitarbeitskraftanteilen und maximal fünf Vollzeitarbeitskraftanteilen zugesagt. Der Beschäftigungsumfang orientiert sich grundsätzlich an der regelmäßigen Wochenarbeitszeit einer Beschäftigten / eines Beschäftigten an dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) (zzt. 38,7 Stunden/Woche, 1.965,96 Stunden/Jahr). Die jeweilige Behördenleitung soll Art und Umfang des tatsächlichen Einsatzes näher bestimmen. Der Einsatz wird voraussichtlich wochentäglich (Montag bis Freitag) in der Zeit zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr erfolgen. In Ausnahmefällen (ca. 5 Tage pro Jahr) wird eine Anwesenheit bis maximal 20:00 Uhr erforderlich sein. Heiligabend und Silvester sind arbeitsfreie Tage. Der Einsatz ist bei Gerichten der Landgerichtsbezirke Flensburg und Kiel (Los 1) sowie Itzehoe und Lübeck (Los 2) möglich.
Auftragsbekanntmachung (2026-06-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sicherheitsdienstleistungen externer Sicherheitskräfte bei den Gerichten in S.-H. im Ressortbereich des für Justiz zuständigen Ministeriums
Referenznummer: ZV-L2-26-0584000-412.08
Kurze Beschreibung:
Im Ressortbereich des für Justiz zuständigen Ministeriums des Landes Schleswig-Holstein
sollen ab dem 1. April 2027 mindestens 4 und maximal 10 externe Sicherheitskräfte zur
Unterstützung genereller Einlasskontrollen bei den Gerichten eingesetzt werden. Der Einsatz
soll flexibel in den unterschiedlichen Gerichtsstandorten nach Abruf durch das MJG erfolgen.
Der Abruf pro Liegenschaft erfolgt mit einem Vorlauf von maximal drei Monaten. Sofern kein
direktes Enddatum festgelegt wurde, soll die Dienstleitung mit einer Kündigungsfrist von drei
Monaten erfolgen. Pro Los wird eine Mindestabnahme von zwei Vollzeitarbeitskraftanteilen
und maximal fünf Vollzeitarbeitskraftanteilen zugesagt.
Der Beschäftigungsumfang orientiert sich grundsätzlich an der regelmäßigen Wochenarbeitszeit
einer Beschäftigten / eines Beschäftigten an dem Tarifvertrag für den öffentlichen
Dienst der Länder (TV-L) (zzt. 38,7 Stunden/Woche, 1.965,96 Stunden/Jahr). Die jeweilige
Behördenleitung soll Art und Umfang des tatsächlichen Einsatzes näher bestimmen. Der Einsatz
wird voraussichtlich wochentäglich (Montag bis Freitag) in der Zeit zwischen 08:00 Uhr
und 16:00 Uhr erfolgen. In Ausnahmefällen (ca. 5 Tage pro Jahr) wird eine Anwesenheit bis
maximal 20:00 Uhr erforderlich sein. Heiligabend und Silvester sind arbeitsfreie Tage.
Der Einsatz ist bei Gerichten der Landgerichtsbezirke Flensburg und Kiel (Los 1) sowie Itzehoe und Lübeck (Los 2) möglich.
Im Ressortbereich des für Justiz zuständigen Ministeriums des Landes Schleswig-Holstein
sollen ab dem 1. April 2027 mindestens 4 und maximal 10 externe Sicherheitskräfte zur
Unterstützung genereller Einlasskontrollen bei den Gerichten eingesetzt werden. Der Einsatz
soll flexibel in den unterschiedlichen Gerichtsstandorten nach Abruf durch das MJG erfolgen.
Der Abruf pro Liegenschaft erfolgt mit einem Vorlauf von maximal drei Monaten. Sofern kein
direktes Enddatum festgelegt wurde, soll die Dienstleitung mit einer Kündigungsfrist von drei
Monaten erfolgen. Pro Los wird eine Mindestabnahme von zwei Vollzeitarbeitskraftanteilen
und maximal fünf Vollzeitarbeitskraftanteilen zugesagt.
Der Beschäftigungsumfang orientiert sich grundsätzlich an der regelmäßigen Wochenarbeitszeit
einer Beschäftigten / eines Beschäftigten an dem Tarifvertrag für den öffentlichen
Dienst der Länder (TV-L) (zzt. 38,7 Stunden/Woche, 1.965,96 Stunden/Jahr). Die jeweilige
Behördenleitung soll Art und Umfang des tatsächlichen Einsatzes näher bestimmen. Der Einsatz
wird voraussichtlich wochentäglich (Montag bis Freitag) in der Zeit zwischen 08:00 Uhr
und 16:00 Uhr erfolgen. In Ausnahmefällen (ca. 5 Tage pro Jahr) wird eine Anwesenheit bis
maximal 20:00 Uhr erforderlich sein. Heiligabend und Silvester sind arbeitsfreie Tage.
Der Einsatz ist bei Gerichten der Landgerichtsbezirke Flensburg und Kiel (Los 1) sowie Itzehoe und Lübeck (Los 2) möglich.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Dienststellen Landgerichtsbezirke FL und KI
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Im Ressortbereich des für Justiz zuständigen Ministeriums des Landes Schleswig-Holstein sollen ab dem 1. April 2027 mindestens 4 und maximal 10 externe Sicherheitskräfte zur Unterstützung genereller Einlasskontrollen bei den Gerichten eingesetzt werden. Der Einsatz soll flexibel in den unterschiedlichen Gerichtsstandorten nach Abruf durch das MJG erfolgen. Der Abruf pro Liegenschaft erfolgt mit einem Vorlauf von maximal drei Monaten. Sofern kein
direktes Enddatum festgelegt wurde, soll die Dienstleitung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten erfolgen. Pro Los wird eine Mindestabnahme von zwei Vollzeitarbeitskraftanteilen und maximal fünf Vollzeitarbeitskraftanteilen zugesagt.
Der Beschäftigungsumfang orientiert sich grundsätzlich an der regelmäßigen Wochenarbeitszeit einer Beschäftigten / eines Beschäftigten an dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) (zzt. 38,7 Stunden/Woche, 1.965,96 Stunden/Jahr). Die jeweilige Behördenleitung soll Art und Umfang des tatsächlichen Einsatzes näher bestimmen. Der Einsatz wird voraussichtlich wochentäglich (Montag bis Freitag) in der Zeit zwischen 08:00 Uhr
und 16:00 Uhr erfolgen. In Ausnahmefällen (ca. 5 Tage pro Jahr) wird eine Anwesenheit bis maximal 20:00 Uhr erforderlich sein. Heiligabend und Silvester sind arbeitsfreie Tage.
Der Einsatz ist bei den folgenden Gerichten möglich:
_________________________________________________________________________________________________
Landgerichtsbezirk Flensburg:
Amtsgericht Husum,
Amtsgericht Schleswig,
Amtsgericht Niebüll,
Landgericht Flensburg,
Oberlandesgericht Schleswig,
Oberverwaltungsgericht Schleswig.
_________________________________________________________________________________________________
Landgerichtsbezirk Kiel:
Landgericht Kiel,
Amtsgericht Bad Segeberg,
Amtsgericht Norderstedt,
Amtsgericht Plön,
Amtsgericht Neumünster,
Amtsgericht Rendsburg,
Amtsgericht Kiel,
Amtsgericht Eckernförde,
Sozialgericht Kiel,
Staatsanwaltschaft Kiel.
_________________________________________________________________________________________________
Los 1 Bezirk Nord: Dienststellen der Landgerichtsbezirke Flensburg und Kiel
Anzahl Sicherheitskräfte: mind. 2, max. 5.
Geschätzter Beschäftigungsumfang (in Std. pro Jahr): 3.931,92 bis 9.829,80.
Im Ressortbereich des für Justiz zuständigen Ministeriums des Landes Schleswig-Holstein sollen ab dem 1. April 2027 mindestens 4 und maximal 10 externe Sicherheitskräfte zur Unterstützung genereller Einlasskontrollen bei den Gerichten eingesetzt werden. Der Einsatz soll flexibel in den unterschiedlichen Gerichtsstandorten nach Abruf durch das MJG erfolgen. Der Abruf pro Liegenschaft erfolgt mit einem Vorlauf von maximal drei Monaten. Sofern kein
direktes Enddatum festgelegt wurde, soll die Dienstleitung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten erfolgen. Pro Los wird eine Mindestabnahme von zwei Vollzeitarbeitskraftanteilen und maximal fünf Vollzeitarbeitskraftanteilen zugesagt.
Der Beschäftigungsumfang orientiert sich grundsätzlich an der regelmäßigen Wochenarbeitszeit einer Beschäftigten / eines Beschäftigten an dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) (zzt. 38,7 Stunden/Woche, 1.965,96 Stunden/Jahr). Die jeweilige Behördenleitung soll Art und Umfang des tatsächlichen Einsatzes näher bestimmen. Der Einsatz wird voraussichtlich wochentäglich (Montag bis Freitag) in der Zeit zwischen 08:00 Uhr
und 16:00 Uhr erfolgen. In Ausnahmefällen (ca. 5 Tage pro Jahr) wird eine Anwesenheit bis maximal 20:00 Uhr erforderlich sein. Heiligabend und Silvester sind arbeitsfreie Tage.
Der Einsatz ist bei den folgenden Gerichten möglich:
_________________________________________________________________________________________________
Landgerichtsbezirk Flensburg:
Amtsgericht Husum,
Amtsgericht Schleswig,
Amtsgericht Niebüll,
Landgericht Flensburg,
Oberlandesgericht Schleswig,
Oberverwaltungsgericht Schleswig.
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Landgerichtsbezirk Kiel:
Landgericht Kiel,
Amtsgericht Bad Segeberg,
Amtsgericht Norderstedt,
Amtsgericht Plön,
Amtsgericht Neumünster,
Amtsgericht Rendsburg,
Amtsgericht Kiel,
Amtsgericht Eckernförde,
Sozialgericht Kiel,
Staatsanwaltschaft Kiel.
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Los 1 Bezirk Nord: Dienststellen der Landgerichtsbezirke Flensburg und Kiel
Anzahl Sicherheitskräfte: mind. 2, max. 5.
Geschätzter Beschäftigungsumfang (in Std. pro Jahr): 3.931,92 bis 9.829,80.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Erfüllungsort Schleswig-Holstein; hier: Dienststellen der Landgerichtsbezirke Flensburg und Kiel.
Land: Deutschland 🇩🇪 Dauer
Datum des Beginns: 2027-04-01 📅
Datum des Endes: 2028-03-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Das Vertragsverhältnis beginnt am 1. April 2027 und endet am 31. März 2028. Der Vertrag verlängert sich automatisch um je ein weiteres Jahr, kann jedoch durch den Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden.
Der Vertrag endet spätestens am 31. März 2031.
Das Vertragsverhältnis beginnt am 1. April 2027 und endet am 31. März 2028. Der Vertrag verlängert sich automatisch um je ein weiteres Jahr, kann jedoch durch den Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden.
Der Vertrag endet spätestens am 31. März 2031.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zuschlagskriterium Qualität: Konzept zur Sicherstellung von qualifiziertem Personal
und einer hohen Dienstleistungsqualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Dienststellen Landgerichtsbezirke IZ und HL
Beschreibung der Beschaffung:
Im Ressortbereich des für Justiz zuständigen Ministeriums des Landes Schleswig-Holstein sollen ab dem 1. April 2027 mindestens 4 und maximal 10 externe Sicherheitskräfte zur Unterstützung genereller Einlasskontrollen bei den Gerichten eingesetzt werden. Der Einsatz soll flexibel in den unterschiedlichen Gerichtsstandorten nach Abruf durch das MJG erfolgen. Der Abruf pro Liegenschaft erfolgt mit einem Vorlauf von maximal drei Monaten. Sofern kein
direktes Enddatum festgelegt wurde, soll die Dienstleitung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten erfolgen. Pro Los wird eine Mindestabnahme von zwei Vollzeitarbeitskraftanteilen und maximal fünf Vollzeitarbeitskraftanteilen zugesagt.
Der Beschäftigungsumfang orientiert sich grundsätzlich an der regelmäßigen Wochenarbeitszeit einer Beschäftigten / eines Beschäftigten an dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) (zzt. 38,7 Stunden/Woche, 1.965,96 Stunden/Jahr). Die jeweilige Behördenleitung soll Art und Umfang des tatsächlichen Einsatzes näher bestimmen. Der Einsatz wird voraussichtlich wochentäglich (Montag bis Freitag) in der Zeit zwischen 08:00 Uhr
und 16:00 Uhr erfolgen. In Ausnahmefällen (ca. 5 Tage pro Jahr) wird eine Anwesenheit bis maximal 20:00 Uhr erforderlich sein. Heiligabend und Silvester sind arbeitsfreie Tage.
Der Einsatz ist bei den folgenden Gerichten möglich:
_________________________________________________________________________________________________
Landgerichtsbezirk Itzehoe:
Landgericht Itzehoe mit Außenstelle Hohenaspe,
Amtsgericht Pinneberg (Interimsunterbringung derzeit in Schenefeld und Quickborn),
Amtsgericht Meldorf,
Amtsgericht Elmshorn,
Amtsgericht Itzehoe,
Sozialgericht Itzehoe,
Arbeitsgericht Elmshorn,
Staatsanwaltschaft Itzehoe.
_________________________________________________________________________________________________
Landgerichtsbezirk Lübeck:
Amtsgericht Lübeck,
Landgericht Lübeck,
Amtsgericht Schwarzenbek,
Amtsgericht Reinbek,
Amtsgericht Ahrensburg,
Amtsgericht Ratzeburg,
Amtsgericht Eutin,
Amtsgericht Oldenburg i.H.,
Sozialgericht Lübeck,
Arbeitsgericht Lübeck,
Staatsanwaltschaft Lübeck.
_________________________________________________________________________________________________
Los 2 Bezirk Süd: Dienststellen der Landgerichtsbezirke Itzehoe und Lübeck
Anzahl Sicherheitskräfte: mind. 2, max. 5.
Geschätzter Beschäftigungsumfang (in Std. pro Jahr): 3.931,92 bis 9.829,80.
Im Ressortbereich des für Justiz zuständigen Ministeriums des Landes Schleswig-Holstein sollen ab dem 1. April 2027 mindestens 4 und maximal 10 externe Sicherheitskräfte zur Unterstützung genereller Einlasskontrollen bei den Gerichten eingesetzt werden. Der Einsatz soll flexibel in den unterschiedlichen Gerichtsstandorten nach Abruf durch das MJG erfolgen. Der Abruf pro Liegenschaft erfolgt mit einem Vorlauf von maximal drei Monaten. Sofern kein
direktes Enddatum festgelegt wurde, soll die Dienstleitung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten erfolgen. Pro Los wird eine Mindestabnahme von zwei Vollzeitarbeitskraftanteilen und maximal fünf Vollzeitarbeitskraftanteilen zugesagt.
Der Beschäftigungsumfang orientiert sich grundsätzlich an der regelmäßigen Wochenarbeitszeit einer Beschäftigten / eines Beschäftigten an dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) (zzt. 38,7 Stunden/Woche, 1.965,96 Stunden/Jahr). Die jeweilige Behördenleitung soll Art und Umfang des tatsächlichen Einsatzes näher bestimmen. Der Einsatz wird voraussichtlich wochentäglich (Montag bis Freitag) in der Zeit zwischen 08:00 Uhr
und 16:00 Uhr erfolgen. In Ausnahmefällen (ca. 5 Tage pro Jahr) wird eine Anwesenheit bis maximal 20:00 Uhr erforderlich sein. Heiligabend und Silvester sind arbeitsfreie Tage.
Der Einsatz ist bei den folgenden Gerichten möglich:
_________________________________________________________________________________________________
Landgerichtsbezirk Itzehoe:
Landgericht Itzehoe mit Außenstelle Hohenaspe,
Amtsgericht Pinneberg (Interimsunterbringung derzeit in Schenefeld und Quickborn),
Amtsgericht Meldorf,
Amtsgericht Elmshorn,
Amtsgericht Itzehoe,
Sozialgericht Itzehoe,
Arbeitsgericht Elmshorn,
Staatsanwaltschaft Itzehoe.
_________________________________________________________________________________________________
Landgerichtsbezirk Lübeck:
Amtsgericht Lübeck,
Landgericht Lübeck,
Amtsgericht Schwarzenbek,
Amtsgericht Reinbek,
Amtsgericht Ahrensburg,
Amtsgericht Ratzeburg,
Amtsgericht Eutin,
Amtsgericht Oldenburg i.H.,
Sozialgericht Lübeck,
Arbeitsgericht Lübeck,
Staatsanwaltschaft Lübeck.
_________________________________________________________________________________________________
Los 2 Bezirk Süd: Dienststellen der Landgerichtsbezirke Itzehoe und Lübeck
Anzahl Sicherheitskräfte: mind. 2, max. 5.
Geschätzter Beschäftigungsumfang (in Std. pro Jahr): 3.931,92 bis 9.829,80.
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Erfüllungsort Schleswig-Holstein; hier: Dienststellen der Landgerichtsbezirke Itzehoe und Lübeck.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002 Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Erfüllungsort Schleswig-Holstein; hier: Dienststellen der Landgerichtsbezirke Flensburg, Kiel, Itzehoe und Lübeck gemäß Leistungsbeschreibung und EVB.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-24 07:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-07-27 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Submission/Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 65 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-07-27 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Submission/Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-07-20 11:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ferner werden Preisangaben nicht nachgefordert, wenn es sich um wesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ferner werden Preisangaben nicht nachgefordert, wenn es sich um wesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
5. Eigenerklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Hinweis: Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern behält sich die GMSH vor, vor Zuschlagserteilung die entsprechende Verpflichtungserklärung und entsprechende Eignungsnachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. Diese sind dann fristbewehrt der GMSH zu übersenden.
6. ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
5. Eigenerklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Hinweis: Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern behält sich die GMSH vor, vor Zuschlagserteilung die entsprechende Verpflichtungserklärung und entsprechende Eignungsnachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. Diese sind dann fristbewehrt der GMSH zu übersenden.
6. ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt).
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
7. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VGV.
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
8. Nachweis der Erlaubnis der Bewachungstätigkeit des Unternehmers (Gewerbeerlaubnis nach §34 a der Gewerbeordnung (GewO)).
9. Eigenerklärung über die Mitgliedschaft im BDSW, BVMS oder eines gleichwertigen Berufsverbands der Sicherheitswirtschaft.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
8. Nachweis der Erlaubnis der Bewachungstätigkeit des Unternehmers (Gewerbeerlaubnis nach §34 a der Gewerbeordnung (GewO)).
9. Eigenerklärung über die Mitgliedschaft im BDSW, BVMS oder eines gleichwertigen Berufsverbands der Sicherheitswirtschaft.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
10. Nachweis einer Haftpflichtversicherung gem. § 6 der Verordnung über das
Bewachungsgewerbe (BewachV).
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
11. Eigenerklärung (Formblatt) über Referenzen der in den letzten drei Jahren (2023-2025)
erbrachten vergleichbaren Leistungen (Sicherheitsdienst) unter Angabe des
Leistungsumfanges, der Ausführungszeit, der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (mit
Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) und der Auftragswerte.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
11. Eigenerklärung (Formblatt) über Referenzen der in den letzten drei Jahren (2023-2025)
erbrachten vergleichbaren Leistungen (Sicherheitsdienst) unter Angabe des
Leistungsumfanges, der Ausführungszeit, der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (mit
Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) und der Auftragswerte.
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
12. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Versandapotheke), jeweils bezogen auf die letzten drei Jahre (2023-2025) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VGV.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
13. Eigenerklärung, dass nur IHK-geprüfte Schutz- und Sicherheitskräfte zum Einsatz kommen.
14. Benennung eines Objektbetreuers mit Angabe der Qualifikation.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Arbeitsgemeinschaft (mindestens GbR)
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattformwww.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
******************************************************************************************************
Soweit in dieser Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
(Hinweis: die nachfolgende und auch in den Ziff. 5.1.9 und 5.1.10 aufgeführte Nummerierung bezieht sich auf diejenige aus der/den Vergabeunterlagen beigefügter "Anlage 14 vorzulegende Nachweise")
1. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen, dass Sie die
Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB (Formblatt).
_________________________________________________________________________________________________
2. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift,
Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Personal,
Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse,
Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung auf max. 4 DIN A4 Seiten).
_________________________________________________________________________________________________
3. Eigenerklärung, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister keine negativen
Eintragungen enthält.
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4. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der
EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattformwww.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Soweit in dieser Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
(Hinweis: die nachfolgende und auch in den Ziff. 5.1.9 und 5.1.10 aufgeführte Nummerierung bezieht sich auf diejenige aus der/den Vergabeunterlagen beigefügter "Anlage 14 vorzulegende Nachweise")
1. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen, dass Sie die
Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB (Formblatt).
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2. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift,
Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Personal,
Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse,
Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung auf max. 4 DIN A4 Seiten).
_________________________________________________________________________________________________
3. Eigenerklärung, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister keine negativen
Eintragungen enthält.
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4. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der
EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Nationale Registrierungsnummer: t:04319884542
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 4319884542📞
Fax: +49 4319884702 📠
URL: https://www.e-vergabe-sh.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Nationale Registrierungsnummer: 01-2002-79-FB412
Postanschrift: Küterstrasse 30
Postleitzahl: 24103
Kontaktperson: Fachbereich 412
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Telefon: +49 4315991940📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-15+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 114-413135 (2026-06-15)