Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Der Bewerber/ Die Bewerbergemeinschaft kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen.
Dabei sind 2 Konstellationen zu unterscheiden:
1) andere Unternehmen, die für die Erfüllung der Anforderungen gemäß Zif. III.1.2) und III.1.3) der
Bekanntmachung zur Eignungsleihe herangezogen werden und
2) Nachunternehmen, die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft.
In beiden Konstellationen, müssen die Bewerber bereits im Teilnahmeantrag die Art und den Umfang der von den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Erklärung zum Nachunternehmereinsatz).
In der ersten Konstellation müssen die Bewerber zudem bereits mit dem Teilnahmeantrag das Formblatt „Verpflichtungserklärung Nachunternehmer“ einreichen.
In der zweiten Konstellation müssen die Bewerber das Formblatt „Verpflichtungserklärung Nachunternehmer“ erst auf Verlangen des Auftraggebers vorlegen.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen NU darüber hinaus die Erklärungen nach Ziff. III.1.1.) 1.) und 3.) (siehe nachfolgend) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von dem Bieter/ den BGen einzureichen:
1) Handelsregisterauszug; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers/jedes Mitglieds der BG. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein;
2) Auszug aus dem Gewerbezentralregister; es darf kein Eintrag vorhanden sein, der die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellt. Der Auszug darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 3 Monate sein;
3) Eigenerklärung des Bewerbers/der BG, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen;
4) Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes gemäß § 34a GewO in Kopie; Die Erlaubnis muss ununterbrochen seit 12 Monaten bestehen;
5) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft; Die Bescheinigung darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 3 Monate sein;
6) Erklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014;
7) Erklärung zum Masernschutz;
8) Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung;
9) Ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz;
10) Ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern.