Kurze Beschreibung
Die Stadt Schwelm unterhält im Rahmen ihrer gesetzlichen Unterbringungspflicht eine Unterkunft im Stadtgebiet, für welche Sicherheitsdienstleistungen benötigt werden. Zur Sicherstellung des Wohls der Bewohner und Bewohnerinnen sowie für einen reibungslosen Dienstbetrieb ist die Beauftragung eines Sicherheitsdienstes vorgesehen.
I. Eignungskriterien:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung wie folgt:
• Personenschäden 1.500.000,00 Euro
• Sachschäden 1.000.000,00 Euro
• Verlust von Schlüsseln 250.000,00 Euro
• Vermögensschäden 250.000,00 Euro
2. fachliche Eignung
a) Nachweis mindestens einer Fachkraft für Schutz und Sicherheit (Ausbildungsabschluss) im eigenen Personalstamm
b) Vorlage von 2 Referenzen aus den letzten drei Jahren für die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen über mindestens 12 Monate in einer kommunalen Flüchtlings- und Obdachlosenunterkunft vergleichbarer Größe. Referenzen als Subunternehmer sind hiervon ausgeschlossen!
3. rechtliche Eignung:
Keine
II. Eigenerklärungen
Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen:
1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung"
2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe"
3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz"
4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden)
III. Überprüfungsklausel
Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.
IV. Abwehrklausel
Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt.
V. Ausführungszeitraum
Die Leistungserbringung ist ab dem 01.10.2023 zu beginnen und am 30.09.2025 zu beenden, sofern der Vertrag nicht verlängert wird.
Es besteht die Option der viermaligen Verlängerung der Vertragszeit um jeweils ein halbes Jahr, so dass eine Vertragslaufzeit bis zum 30.09.2027 aufgrund der möglichen Verlängerungsoptionen möglich ist.
VI. Zuschlagskriterium
Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis pro Stunde pro Mitarbeiter.
Dem Angebot ist eine konkrete Angebotskalkulation (Lohn- und Fahrkosten, Aufwandspauschalen für den ABN, Sozialabgaben etc.) beizufügen.