Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
-> Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe i. S. v. §§ 123, 124 GWB
vorliegen: Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister gem. § 44 Abs. 1 VgV Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden, sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.
Die Eignung kann auch durch die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachgewiesen werden. Das Formular der EEE ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Weiterhin kann die Eignung auch durch Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD VHB Bund "Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen" nachgewiesen werden.
Dieses ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die o. g. und die in der EEE oder im Formblatt 124 LD VHB Bund angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen.
Soweit sich am Vergabeverfahren mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft beteiligen oder der Bieter für seine Eignung die Kapazitäten eines anderen oder mehrerer anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe gem. § 47 VgV) müssen für jedes der beteiligten Unternehmen bzw. jedes im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch genommene Unternehmen durch Präqualifizierungsverfahren erworbenen Eignungsnachweise oder eine separate EEE oder das Formblatt 124 LD VHB Bund vorgelegt werden.
-> Formblatt 236 VHB Bund - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
-> Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung gemäß §§ 14 Abs. 1 BewachV, 34a Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 GewO mit einer Mindesthöhe der Versicherungssumme:
- für Personenschäden 1.000.000Euro
- für Sachschäden 250.000 Euro
- für das Abhandenkommen bewachter Sachen 15.000 Euro
- für reine Vermögensschäden 12.500 Euro
Als Nachweis dient ausschließlich die Bestätigung des Versicherungsunternehmens, dass Deckungsschutz zu den o. g. Deckungssummen besteht.