Sicherheitsdienstleistungen Schlossmuseum

Welterbestadt Quedlinburg, SG 3.1 Bauverwaltung, Stadtentwicklung und Verkehrsplanung

Sicherheitsdienstleistungen Städtische Museen und Archiv Welterbestadt Quedlinburg

Deadline

Deadline 2026-09-22

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-08-20 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-08-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Sicherheitsdienstleistungen Schlossmuseum
Referenznummer: 4.4-1/26
Kurze Beschreibung:
Sicherheitsdienstleistungen Städtische Museen und Archiv Welterbestadt Quedlinburg
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Erbringung kombinierter Sicherheitsdienstleistungen für die musealen Standorte der Welterbestadt Quedlinburg (hier: Depotgebäude Halberstädter Straße 46, Fachwerkmuseum Ständerbau, Literaturmuseum Klopstockhaus und Stiftsbergmuseum / Schlossmuseum. Die Leistung umfasst insbesondere Leitstellen- und Aufschaltungsleistungen, Alarmverfolgung, Revier- und Sonderkontrollen, Öffnungs- und Schließdienste, Museumsaufsicht, Schichtleitung, Kassen-/Ticketunterstützung, Sonderöffnungen, Präsenzbewachung bei Havarien sowie optionale Aufsichtsdienste an Außenstandorten.
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Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:other-sme#1. Nebenangebote und mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen. 2. Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert. 3. Werden mit dem Angebot eigene Vertragskonditionen (z.B. AGB) eingereicht, so werden mit Unterschrift auf dem Angebotsschreiben, die vom Auftraggeber in den Vergabeunterlagen enthaltenen Regelungen einschließlich der Vertragsbedingungen als alleinverbindlich anerkannt. 4. Mit Angebotsabgabe sind zwingend ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: - Angebotsschreiben (FB 633), das Leistungsverzeichnis und das Preisblatt sowie das Formblatt Bieterangaben zu den Zuschlagskriterien. Die weiteren mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen, Unterlagen und Nachweise bzw. diese, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, ergeben sich aus dem Aufforderungsschreiben (FB 631) und der Checkliste über die einzureichenden Unterlagen.
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Postanschrift: Schlossmuseum, Fachwerkmuseum Ständerbau, Literaturmuseum Klopstockhaus, Museumsdepot und Archiv
Postleitzahl: 06484
Stadt: Quedlinburg
Postanschrift: Archiv- u. Depotgebäude Halberstädter Str. 46
Fachwerkmuseum Ständerbau Wordgasse 3
Literaturmuseum Klopstockhaus Schlossberg 12
Schlossmuseum Schlossberg 1
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Harz 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-11-01 📅
Datum des Endes: 2028-10-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Grundlaufzeit endet am 31.10.2028. Der Auftraggeber kann den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr bis längstens 31.10.2030 verlängern. Die jeweilige Option wird spätestens drei Monate vor Ablauf der laufenden Vertragszeit in Textform ausgeübt. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht.
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Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einsatz- und Wertungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Sicherheits-, Aufsichts-u. Besucherkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Alarm-, Leiststellen-, Revier-u. Interventionskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Brandschutz-, Räumungs-u. Evakuierungskonzept
Qualitätssich., Dokum. u. Beschwerdemanagent
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5.00
Preis
Preis (Gewichtung): 40.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-22 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-09-22 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Welterbestadt Quedlinburg, Techn. Rathaus, Halberstädter Str. 45, 06484 Quedlinburg
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Gem. § 55 VgV wird die Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 38 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-09-22 09:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Welterbestadt Quedlinburg, Techn. Rathaus, Halberstädter Str. 45, 06484 Quedlinburg
Zusätzliche Informationen:
Gem. § 55 VgV wird die Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
1. Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert waren, werden im zulässigen Rahmen nachgefordert. Einreichungsfrist: innerhalb von 6 Kalendertagen beginnend mit dem Tag nach der schriftlichen Aufforderung. 2. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere wesentliche Preisangaben im Leistungsverzeichnis bzw. dem Preisblatt und das Formblatt Bieterangaben zu den Zuschlagskriterien mit den darin benannten Konzepten. 2. Der Bieter erfüllt geforderte Eignungsnachweise teilweise durch Eintragung in eine Datenbank mit Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt oder das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (DIHK AVPQ) der Deutschen Industrie- und Handelskammer. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben sein, die bei der Präqualifizierung geprüft worden sind. Weiter akzeptiert der Auftraggeber die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. 3. Sind Bescheinigungen nur im Original gültig, reicht die Übermittlung als Fotokopie. Auf gesondertes Verlangen und bei konkretem Bedarf muss das Original vorgelegt werden. 4. Fremdsprachige Nachweise oder Erklärungen werden nur berücksichtigt, wenn sie mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt werden. 5. Sofern in einem Nachweis eine Gültigkeitsdauer angegeben ist, muss diese mind. bis zum Tag der Angebotseröffnung bzw. am Tag der Nachreichung beim Auftraggeber gelten. Andernfalls darf der Nachweis (ausgenommen Gewerbeanmeldung) am Tag der Angebotseröffnung bzw. am Tag der Nachreichung beim Auftraggeber nicht älter als 12 Monate sein.
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Es ist die Anlage 3 zum LV - Referenzen Sicherheitsdienstleistungen mit den vorgegebenen Mindestangaben einzureichen. Dazu Vorlage von mindestens drei und höchstens fünf Referenzen laut Referenzliste für die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen mit öffentlichem, musealem oder sicherheitsrelevantem Objektbezug. Die Referenz muss in Art der ausgeschriebenen Leistung entsprechen. Es sind mindestens zwei unterschiedliche Auftraggeber zu benennen. Hierbei sind Nachweise der letzten 5 Jahre (2021 - 2025) zulässig, wobei die Tätigkeit mindestens 12 Monate durchgängig ausgeführt werden musste. Jedoch sind keine Referenzen zulässig, bei welcher der Auftrag vorzeitig wegen eines Grundes, den der Auftragnehmer zu vertreten hat, durch den Auftraggeber gekündigt worden ist. Für die Vergleichbarkeit sind Angaben über das Auftragsvolumen erforderlich. Eine vergleichbare Größe haben Referenzen ab einem Auftragsvolumen von 200.000,00 Euro (jährlich).
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Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angaben darüber, dass für die Ausführung der Leistungen erforderliche Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Hierzu wird mittels einer Eigenerklärung die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2023-2025) jahresdurchschnittlich Beschäftigten angegeben. Die für die Objektleitung und Stellvertretung vorgesehenen Personen werden benannt.
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Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der Ausbildung im Wach- und Sicherheitsgewerbe (mindestens Sachkundeprüfung für das Sicherheitsgewerbe nach § 34a GewO oder vergleichbar, Nachweis über VdS-Zertifizierung nach DIN77200 und DIN EN ISO 9001 Stand 2015 oder vergleichbarer Nachweis.
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Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Einreichung des Nachweises einer Betriebshaftpflichversicherung mit Angabe folgender Deckungssummen im Schadensfall: - für Personenschäden 2.000.000 EUR - für Sach- und Umweltschäden 2.000.000 EUR - für das Abhandenkommen überlassener Schlüssel 100.000 EUR - für Vermögensschäden und Schäden nach dem Bundesdatenschutzgesetz 250.000 EUR - für das Abhandenkommen bewachter Sachen 250.000 EUR oder: für den Fall, dass diese Summen unterschritten werden, eine Bereitschaftserklärung des Versicherers, dass im Falle der Zuschlagserteilung die geforderten Deckungssummen zur Verfügung stehen. Es ist insbesondere der Teil der Police vorzulegen, wo die geforderten Versicherungssummen benannt sind. Die Versicherung muss in ihrer Gültigkeit mindestens den Vertragszeitraum der Grundlaufzeit abdecken.
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Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung. Der Nachweis erfolgt mittels einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. einer Bescheinigung in Steuersachen. 2. Angabe der Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft 3. Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Eine Bestätigung des Insolvenzverwalters über die rechtskräftige Bestätigung eines Insolvenzplans wird vorgelegt. 4. Vorlage der vorgegebenen Eigenerklärung zur bewachungsrechtlichen Einsatzfähigkeit un Zuverlässigkeit des vorgesehenen Personals 5. Vorlage geeigneter Nachweise zur Zuverlässigekeit und Einsatzfähigkeit des eingesetzten Personals und Vorlage von Führungszeugnissen für eingesetztes Personal
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Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis mittels Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Sicherheitsdienstleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
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Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der Eintragung in einem Berufsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung. Es sind die nach dem Recht des Herkunftsstaates maßgeblichen Dokumente vorzulegen. Fremdsprachige Nachweise oder Erklärungen werden nur berücksichtigt, wenn sie mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt werden. Es gilt der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Diplomen, Prüfzeugnissen und Befähigungsnachweisen.
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Ausgeschrieben werden alle Leistungen des LV "Sicherheitsdienstleistungen Museum". Der Auftraggeber behält sich die Nichtbeauftragung optionaler Positionen ausdrücklich vor.
Verfahren
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Es gelten - das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB); - die Vergabeverordnung (VgV) von 2016 - die Vertragsbedingungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B) in der zum Tag der Auftragsbekanntmachung gültigen Fassung. Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
1. Die Bieter haben mittels Eigenerklärung Auskunft über etwa bestehende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sowie über ggf. durchgeführte Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 123 Abs. 4 Satz 2 und § 125 GWB zu geben. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen. 2. Vorliegen eines verbotenen Tatbestands nach Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (5. EU-Sanktionspaket). Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Welterbestadt Quedlinburg, SG 3.1 Bauverwaltung, Stadtentwicklung und Verkehrsplanung
Nationale Registrierungsnummer: DE139936052
Postanschrift: Markt 1
Postleitzahl: 06484
Postort: Quedlinburg
Region: Harz 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@quedlinburg.de 📧
Telefon: +49 3946-905754 📞
Fax: +49 3946-9059754 📠
URL: https://www.quedlinburg.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19f36c02b30-76799096d8d45c83 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
1. Die Ausschreibungsunterlagen verbleiben bei der ausschreibenden Stelle und werden nicht zurückgegeben. 2. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften. 3. Bieter haben die im Aufforderungsschreiben (Formblatt 631) genannten Unterlagen unter C) und 3.1 zusammen mit dem Angebot einzureichen. Alle unter D) und 3.2 des Aufforderungsschreibens genannten Unterlagen werden auf Verlangen der Vergabestelle von den Bietern, welche mit ihrem Angebot in die engere Wahl kommen und ggf. dem Nachunternehmer und/oder der Bietergemeinschaft gefordert. Bitte beachten Sie für die Einreichung der geforderten Unterlagen für die Prüfung der Eignung und der Bewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien auch unbedingt die in den Vergabeunterlagen enthaltene Checkliste. Die Nachweise und Erklärungen auf Verlangen der Vergabestelle sind schriftlich über die Vergabeplattform eVergabe.de zu übermitteln. Sie sind vom Bieter, ggf. dem Nachunternehmer und/oder der Bietergemeinschaft nach Aufforderung innerhalb von 6 Kalendertagen nach Absendung der Aufforderung verpflichtend vorzulegen. Bei nicht fristgerechter Vorlage der geforderten Erklärungen und Nachweise ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. 4. Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bieter gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert. 5. Die Angebotsabgabe ist nur über die Vergabeplattform www.evergabe.de möglich. Angebote in anderer Form (per Post, per Telefax, per E-Mail) werden nicht berücksichtigt und deshalb ausgeschlossen. 6. Angebote, die über die Vergabeplattform eingereicht (hochgeladen) werden, können bis zum Abgabetermin berichtigt oder geändert werden, indem der Bieter ein neues Angebot über die Vergabeplattform einreicht. Zuvor muss das eingereichte Angebot über die Vergabeplattform zurückgezogen werden. 7. Die Beantwortung von Bieterfragen kann nur bis 4 Tage vor dem Ablauf der Angebotsfrist erfolgen. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, seitens des Bewerbers besteht jedoch kein Anspruch darauf, dass diese noch vor dem Öffnungstermin beantwortet werden. 8. Bieter, die die Vergabeunterlagen anonym (ohne Bieterregistrierung) bei der Vergabeplattform herunterladen, müssen sich fortlaufend über eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen während der Angebotsfrist bei der Plattform oder dem Hauptauftraggeber informieren. Die Einreichung nicht aktueller Vergabeunterlagen führt zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung. 9. Datenschutz Die Bieter haben die Vertraulichkeit der Unterlagen zu wahren. Die Ausschreibungsunterlagen dürfen durch Bieter nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Eine sonstige Verwendung, insbesondere die Weitergabe an Dritte, bedarf der schriftlichen Freigabe durch den Auftraggeber. Dies betrifft jedoch nicht die Weitergabe an Unternehmen, die als Nachunternehmer eingesetzt werden sollen, soweit diese die Unterlagen für die Angebotserstellung benötigen. Dabei ist der Bieter für die Wahrung der Vertraulichkeit durch den Nachunternehmer verantwortlich. Der Bieter erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren verarbeitet und gespeichert werden können und im Falle einer vorgesehenen Zuschlagserteilung an ihn gegenüber nicht berücksichtigten Bietern eine Vorinformation gem. §134 GWB erfolgt. Auf die beigefügten Datenschutzhinweise nach Art. 13 und 14 der DSGVO wird verwiesen.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle
Nationale Registrierungsnummer: t:03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Telefon: +49 345-5141529 📞
Fax: +49 345-5141115 📠
URL: https://lvwa.sachsen-anhalt.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-20+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 161-580510 (2026-08-20)