Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Unterlagen, die mit dem Angebotsvordruck vorzulegen sind:
a. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
b. Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister (Punkt 3.1.1 des Angebotsvordrucks).
c. Eigenerklärung über die Anmeldung in einer Berufsgenossenschaft (Punkt 3.1.2 des Angebotsvordrucks).
d. Eigenerklärung über das Vorliegen der Eigenschaften eines Kleinstunternehmens, kleinen Unternehmens oder mittleren Unternehmens (KMU) (Punkt 3.3 des Angebotsvordrucks).
e. Gegebenenfalls Angabe der Zertifikats- oder Registriernummer in der bundesweiten Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder in der PQ-Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verein) (Punkt 3.4 des Angebotsvordrucks).
f. Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen betrifft (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks). Der entsprechende Jahresumsatz muss jeweils mindestens 173.400.000 Euro betragen. Die Unterschreitung dieser Mindestanforderung führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes.
g. Angabe von drei geeigneten Referenzen über in den letzten fünf Jahren erbrachte Leistungen (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung, Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks).
Geeignete Leistungen sind:
Sicherheitsdienstleistungen, die bereits über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren
- an einer oder mehreren öffentlichen Einrichtungen mit besonderen Sicherheitsanforderungen mit nicht nur unwesentlichem Verkehrs- und Besucheraufkommen, die insbesondere
- durch das Bundeskriminalamt oder ein Landeskriminalamt in eine Gefährdungsstufe eingestuft sind (zum Beispiel Botschaften, Gerichtsgebäude, Ministerien oder ähnliches)
und
- über besondere materielle Sicherungsmaßnahmen verfügen (insbesondere Röntgenprüfsystem, Durchgangs-Türmetalldetektorrahmen, Personenschleusen oder Vereinzelungsanlagen) verfügen,
oder
- im Bereich der Personen- und Gepäckkontrolle an einem EU-Flughafen mit regelmäßigem grenzüberschreitendem Flugverkehr
erbracht wurden.
Die Referenzen müssen darüber hinaus auch die folgenden Mindestanforderungen erfüllen. Dabei genügt es, wenn jede Mindestanforderung durch eine Referenz erfüllt wird.
- Eine Referenz beinhaltet auch Post- und Warenkontrollen.
- Eine Referenz beinhaltet Sicherheitsleistungen bei den Zugängen zu besonders gesperrten und gesicherten Bereichen.
- Bei einer Referenz muss das durchschnittliche Netto-Auftragsvolumen mindestens 212.500 Euro pro Monat betragen haben (in mindestens zwei Jahren der Leistungserbringung).
- Eine Referenz muss die Sicherheitskontrolle von jährlich mindestens 1.275.000 Personen (am Flughafen jährliche Passagierzahl) in mindestens zwei Jahren der Leistungserbringung aufweisen. Sofern zwei Referenzaufträge die zeitgleiche Leistungserbringung an Flughäfen betreffen, genügt es, wenn die Passagierzahlen der beiden Flughäfen zusammen 1.275.000 erreichen.
Hinweis: Nicht jede Referenz muss alle Anforderungen erfüllen. Eine Referenz kann auch mehrere Anforderungen erfüllen Alle Anforderungen müssen mindestens in einer Referenz erfüllt sein.
Die Unterschreitung der Mindestanforderungen führt zur Nichtberücksichtigung des Angebots.
Die Referenzen werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Hierfür führt die auswertende Stelle ein strukturiertes Interview mit dem Referenzgeber durch (siehe Dokument Referenzüberprüfung). Dabei wird auch die Zufriedenheit der Referenzauftraggeber maßgebend bei der Prognoseentscheidung zur Eignung berücksichtigt. in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks).
h. Eigenerklärung über die durchschnittliche Anzahl der beim Bieter in den letzten drei Jahren beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen (Punkt 3.7 des Angebotsvordrucks). Der Bewerber muss über mindestens 850 Beschäftige pro Jahr im Bereich der Sicherheitsdienstleistungen verfügen. Davon müssen jährlich mindestens 200 Beschäftigte im Bereich der Personen-, Gepäck- oder Poströntgenkontrolle in öffentlichen Einrichtungen mit besonderen Sicherheitsanforderungen oder an EU-Flughäfen eingesetzt worden sein. Die Unterschreitung dieser Mindestanforderungen führt zur Nichtberücksichtigung des Angebots.
i. Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden. Auf Anfrage kann ein Formular für die Eigenerklärung einer Bietergemeinschaft zur Verfügung gestellt werden.
j. Aktuelles Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig
k. Aktuelles Zertifikat nach DIN 77200-3:2020-07 Sicherheitsdienstleistungen - Teil 3 (Zertifizierungsverfahren zur Konformitätsbewertung von Sicherheitsdienstleistungen nach DIN 77200-1 und DIN 77200-2) oder gleichwertig.
l. Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des Angebotsvordrucks).
m. Nachweis über das Vorliegen einer Gewerbeerlaubnis der zuständigen Behörde gemäß § 34a der Gewerbeordnung (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks).
Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorzulegen sind:
a. Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 5.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden (einschließlich Verlust von Schlüsseln). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.
b. Kalkulation über die Stundenverrechnungssätze nach der Leistungsbeschreibung. Die Kalkulation dient als Grundlage für etwaige Entgeltanpassungen nach Punkt 5.13.1 der Leistungsbeschreibung. Aus ihr muss sich ergeben, wie sich die jeweiligen Stundenverrechnungssätze im Einzelnen zusammensetzen.
Unterlagen, die von der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung direkt eingeholt werden:
a. Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz:
Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
b. Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt:
Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
c. Auskunftsersuchen nach § 6 Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) und § 21 Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (AentG) beim Hauptzollamt Berlin, Finanzkontrolle Schwarzarbeit.