1️⃣
Ort der Leistung: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Universitätsklinikum Leipzig Anstalt des öffentlichen Rechts Liebigstr. 18, Haus B 04103 Leipzig weitere Erfüllungsorte im näheren Umfeld des Haupterfüllungsortes”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Universitätsklinikum Leipzig Anstalt des öffentlichen Rechts Liebigstr. 18, Haus B 04103 Leipzig weitere Erfüllungsorte im näheren Umfeld des Haupterfüllungsortes
Mehr anzeigen
Beschreibung der Beschaffung: Durchführung der Prüfung von
Sicherheitswerkbänken und Laminarboxen
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 403 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: möglicher Optionszeitraum von zusätzlichen zwei Jahren
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Vertrag um zwei Jahre zu verlängern.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Einzelheiten können den Verdingungsunterlagen entnommen werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-04
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-11-01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-09-04
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: Frühestens 2 Jahre nach Leistungsbeginn, jedoch spätestens nach 4 Jahren.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Seit dem 01.01.2019 traten neue EU-Richtlinien der Rechnungslegung in Kraft. Die Rechnungslegung erfolgt jeher ausschließlich auf elektronischem Weg. Eine...”
Seit dem 01.01.2019 traten neue EU-Richtlinien der Rechnungslegung in Kraft. Die Rechnungslegung erfolgt jeher ausschließlich auf elektronischem Weg. Eine genauere Detailabstimmung findet zum gegebenen Zeitpunkt zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber statt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMH68RA
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773-800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771-049 📠
URL: http://www.lds.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gem. § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein. Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gem. § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein. Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt; er ist ferner unzulässig, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; darüber hinaus, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und schließlich, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 149-474524 (2023-08-01)