Angebotsabgabe / Vergabeplattform:
Die Angebote sind in elektronischer Form über die Vergabeplattform (
www.Deutsche-Rentenversicherung-Bund.de/Einkaufskoordination/NetServer) bis zum Ablauf der u.g. Frist abzugeben.
Dafür müssen Sie:
- sich auf der Vergabeplattform anmelden,
- unter Beachtung des "Benutzerhandbuches Bietercockpit" die Software "Bietercockpit" herunterladen und unter Nutzung dieser Software elektronische Angebote erstellen und absenden.
Elektronische Angebote in Textform müssen bei juristischen Personen oder Handelsgesellschaften den Firmennamen und die Rechtsform sowie den Namen des Mitarbeiters, der das Angebot oder den Teilnahmeantrag für den Bieter abgibt, nennen.
Weitere Informationen zur Nutzung der Vergabeplattform und Hinweise zu den technischen Voraussetzungen für die elektronische Angebotsabgabe sind in den Dokumenten Nutzungsbedingungen, Tools, Dokumente, Handbücher und Signaturen, die Sie ebenfalls auf der Vergabeplattform finden, enthalten.
Nachweise / Erklärungen:
Für den Fall der Einbeziehung von Unterauftragnehmern oder bei Bietergemeinschaften sind sämtliche mit dem Angebot einzureichende Eignungsnachweise und sonstigen Erklärungen auch für die Unterauftragnehmer bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft abzugeben.
Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das
Unternehmen ansässig ist, vorzulegen.
Angebote, bei denen der Bieter die zu übersendenden oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise nicht beibringt, werden nach § 57 VGV von der Wertung ausgeschlossen.
Sonstige Hinweise:
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist kann das Angebot zurückgezogen werden. Die elektronische Angebotsrücknahme kann durch den Bieter auf der Vergabeplattform erfolgen.
Die Vergabeunterlagen bestehen aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe, den Bedingungen zur Angebotsabgabe und Auftragsvergabe und den Vertragsunterlagen.
Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Es wird empfohlen, auf ein gesondertes Anschreiben zu verzichten, um zu vermeiden, dass versehentlich Änderungen am Angebot vorgenommen werden (z.B. Erklärungen des Angebotes als unverbindlich, Verweis auf eigene AGB).