Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 21 Abs. 3 VgV zur Beschaffung einer Single Sing On-Lösung (im Folgenden: SSO bzw. SSO-Lösung) für die Krankenhäuser der Sana Kliniken AG als abrufberechtigte Auftraggeber (Vertragsanlage 3). Die bestehende Sicherheitsinfrastruktur der abrufberechtigten Auftraggeber soll durch eine SSO Lösung erweitert und ergänzt werden. Es sollen die klassischen Log-In Methoden durch Benutzernamen und Passworteingabe durch moderne Login-Methoden wie Biometrie (Fingerabdruck) und/oder Chipkarte oder Token ergänzt werden. Dadurch soll der Zugriffschutz auf Clients und medizinische Endgeräte erhöht werden. Die zu beschaffende Software soll zudem gepflegt werden; es soll ebenfalls ein umfassender Service während der Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen. Außerdem soll die angefragte Lösung vom Aufragnehmer in den abrufberechtigten Kliniken aufgespielt und installiert und in deren Sicherheitsarchitektur implementiert werden. Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung genannte Laufzeit abgeschlossener Vertrag, der den/die Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen. Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die in der Vertragsanlage 3 „Verzeichnis Auftraggeber“ genannten Auftraggeber an das(die)jenige(n) Unternehmen erteilt, das(die) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist(sind). Die abrufberechtigten Auftraggeber sind Empfänger von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsgesetz und durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet. Einige Auftraggeber sind als öffentliche Auftraggeber im Sinne des GWB an das (Kartell-) Vergaberecht gebunden. Mit dem KHZG wird die Digitalisierung vorangetrieben. Im Zuge der kontinuierlichen Digitalisierung muss auch die IT-Security weiter ausgebaut werden, damit kritische IT-Infrastrukturen bestmöglich geschützt werden. Unter Einhaltung der gesetzlichen Auflagen der Vergabeordnung werden die geplanten Vorhaben zur Beschaffung einer SSO-Lösung in den abrufberechtigten Kliniken ausgeschrieben. Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-05-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Referenznummer: 2023001993
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 21 Abs. 3 VgV zur Beschaffung einer Single Sing On-Lösung (im Folgenden: SSO bzw. SSO-Lösung) für die Krankenhäuser der Sana Kliniken AG als abrufberechtigte Auftraggeber (Vertragsanlage 3).
Die bestehende Sicherheitsinfrastruktur der abrufberechtigten Auftraggeber soll durch eine SSO Lösung erweitert und ergänzt werden.
Es sollen die klassischen Log-In Methoden durch Benutzernamen und Passworteingabe durch moderne Login-Methoden wie Biometrie (Fingerabdruck) und/oder Chipkarte oder Token ergänzt werden. Dadurch soll der Zugriffschutz auf Clients und medizinische Endgeräte erhöht werden.
Die zu beschaffende Software soll zudem gepflegt werden; es soll ebenfalls ein umfassender Service während der Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen.
Außerdem soll die angefragte Lösung vom Aufragnehmer in den abrufberechtigten Kliniken aufgespielt und installiert und in deren Sicherheitsarchitektur implementiert werden.
Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung genannte Laufzeit abgeschlossener Vertrag, der den/die Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen.
Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die in der Vertragsanlage 3 „Verzeichnis Auftraggeber“ genannten Auftraggeber an das(die)jenige(n) Unternehmen erteilt, das(die) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist(sind).
Die abrufberechtigten Auftraggeber sind Empfänger von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsgesetz und durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet. Einige Auftraggeber sind als öffentliche Auftraggeber im Sinne des GWB an das (Kartell-) Vergaberecht gebunden.
Mit dem KHZG wird die Digitalisierung vorangetrieben. Im Zuge der kontinuierlichen Digitalisierung muss auch die IT-Security weiter ausgebaut werden, damit kritische IT-Infrastrukturen bestmöglich geschützt werden.
Unter Einhaltung der gesetzlichen Auflagen der Vergabeordnung werden die geplanten Vorhaben zur Beschaffung einer SSO-Lösung in den abrufberechtigten Kliniken ausgeschrieben.
Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 21 Abs. 3 VgV zur Beschaffung einer Single Sing On-Lösung (im Folgenden: SSO bzw. SSO-Lösung) für die Krankenhäuser der Sana Kliniken AG als abrufberechtigte Auftraggeber (Vertragsanlage 3).
Die bestehende Sicherheitsinfrastruktur der abrufberechtigten Auftraggeber soll durch eine SSO Lösung erweitert und ergänzt werden.
Es sollen die klassischen Log-In Methoden durch Benutzernamen und Passworteingabe durch moderne Login-Methoden wie Biometrie (Fingerabdruck) und/oder Chipkarte oder Token ergänzt werden. Dadurch soll der Zugriffschutz auf Clients und medizinische Endgeräte erhöht werden.
Die zu beschaffende Software soll zudem gepflegt werden; es soll ebenfalls ein umfassender Service während der Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen.
Außerdem soll die angefragte Lösung vom Aufragnehmer in den abrufberechtigten Kliniken aufgespielt und installiert und in deren Sicherheitsarchitektur implementiert werden.
Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung genannte Laufzeit abgeschlossener Vertrag, der den/die Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen.
Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die in der Vertragsanlage 3 „Verzeichnis Auftraggeber“ genannten Auftraggeber an das(die)jenige(n) Unternehmen erteilt, das(die) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist(sind).
Die abrufberechtigten Auftraggeber sind Empfänger von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsgesetz und durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet. Einige Auftraggeber sind als öffentliche Auftraggeber im Sinne des GWB an das (Kartell-) Vergaberecht gebunden.
Mit dem KHZG wird die Digitalisierung vorangetrieben. Im Zuge der kontinuierlichen Digitalisierung muss auch die IT-Security weiter ausgebaut werden, damit kritische IT-Infrastrukturen bestmöglich geschützt werden.
Unter Einhaltung der gesetzlichen Auflagen der Vergabeordnung werden die geplanten Vorhaben zur Beschaffung einer SSO-Lösung in den abrufberechtigten Kliniken ausgeschrieben.
Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
I. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Hinweis: Die Erklärungen unter Ziffer I „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ sind vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer ohne bzw. mit Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Angabe über Ausschlussgründe Alle Eignungskriterien, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, führen zum Ausschluss des Bieters vom Verfahren. Die Erklärungen unter Ziffer I „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ sind vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer ohne bzw. mit Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Erklärung, dass für die Unternehmen keine Ausschlussgründe vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen. Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht
• gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurden. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung. Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB vor der Erteilung eines Zuschlags mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
Angaben zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB
Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB ist eine Mindestanforderung.
Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB ist eine Mindestanforderung.
Angaben zu Maßnahmen zur Selbstreinigung (sofern zutreffend)
Erklärung, dass ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt und die erforderlichen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB vorgenommen wurden. Sofern zutreffend, sind die Maßnahmen zur Selbstreinigung eine Mindestanforderung.
Die durchgeführten Selbstreinigungsmaßnahmen sind auf gesonderter Anlage zu erläutern (ggf. unter Beifügung entsprechender Nachweise) und diese Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag und sofern kein Teilnahmewettbewerb erfolgt mit dem Angebot vorzulegen.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt werden. Die Erfüllung der oben genannten Verpflichtung ist eine Mindestanforderung.
Falls das Angebot/ der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) vorlegen.
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Oder: Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen wird dieser vorgelegt. Die Erfüllung der oben genannten Erklärung ist eine Mindestanforderung.
Falls der Teilnahmeantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird auf gesondertes Verlangen zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen.
Angaben zum Wettbewerbsregister
Erklärung, dass für mein/unser Unternehmen keine Eintragungen im Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes (Registerbehörde) vorliegen. und sofern zutreffend: Verpflichtung, die vorstehende Erklärung auch von uns beauftragten Nach-und Verleihunternehmen zu fordern und auf Verlangen bei der Vergabestelle vorzulegen.
Falls der Teilnahmeantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird auf gesondertes Verlangen zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen.
Zum Nachweis der Eignung sind mit dem Angebot zusätzlich folgende Erklärung einzureichen:
• Erklärung Tarif- und Mindestlohn
• Erklärung Antikorruption ist eine Mindestanforderung
• Erklärung Russland-Sanktion (Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ist eine Mindestanforderung
Diese Erklärungen sind vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer ohne bzw. mit Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Hinweis: Die Erklärungen unter Ziffer I „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ sind vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer ohne bzw. mit Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Angabe über Ausschlussgründe Alle Eignungskriterien, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, führen zum Ausschluss des Bieters vom Verfahren. Die Erklärungen unter Ziffer I „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ sind vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer ohne bzw. mit Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Erklärung, dass für die Unternehmen keine Ausschlussgründe vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen. Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht
• gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurden. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung. Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB vor der Erteilung eines Zuschlags mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
Angaben zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB
Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB ist eine Mindestanforderung.
Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB ist eine Mindestanforderung.
Angaben zu Maßnahmen zur Selbstreinigung (sofern zutreffend)
Erklärung, dass ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt und die erforderlichen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB vorgenommen wurden. Sofern zutreffend, sind die Maßnahmen zur Selbstreinigung eine Mindestanforderung.
Die durchgeführten Selbstreinigungsmaßnahmen sind auf gesonderter Anlage zu erläutern (ggf. unter Beifügung entsprechender Nachweise) und diese Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag und sofern kein Teilnahmewettbewerb erfolgt mit dem Angebot vorzulegen.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt werden. Die Erfüllung der oben genannten Verpflichtung ist eine Mindestanforderung.
Falls das Angebot/ der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) vorlegen.
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Oder: Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen wird dieser vorgelegt. Die Erfüllung der oben genannten Erklärung ist eine Mindestanforderung.
Falls der Teilnahmeantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird auf gesondertes Verlangen zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen.
Angaben zum Wettbewerbsregister
Erklärung, dass für mein/unser Unternehmen keine Eintragungen im Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes (Registerbehörde) vorliegen. und sofern zutreffend: Verpflichtung, die vorstehende Erklärung auch von uns beauftragten Nach-und Verleihunternehmen zu fordern und auf Verlangen bei der Vergabestelle vorzulegen.
Falls der Teilnahmeantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird auf gesondertes Verlangen zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen.
Zum Nachweis der Eignung sind mit dem Angebot zusätzlich folgende Erklärung einzureichen:
• Erklärung Tarif- und Mindestlohn
• Erklärung Antikorruption ist eine Mindestanforderung
• Erklärung Russland-Sanktion (Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ist eine Mindestanforderung
Diese Erklärungen sind vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer ohne bzw. mit Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 21 Abs. 3 VgV zur Beschaffung einer Single Sing On-Lösung (im Folgenden: SSO bzw. SSO-Lösung) für die Krankenhäuser der Sana Kliniken AG als abrufberechtigte Auftraggeber (Vertragsanlage 3).
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 21 Abs. 3 VgV zur Beschaffung einer Single Sing On-Lösung (im Folgenden: SSO bzw. SSO-Lösung) für die Krankenhäuser der Sana Kliniken AG als abrufberechtigte Auftraggeber (Vertragsanlage 3).
Die bestehende Sicherheitsinfrastruktur der abrufberechtigten Auftraggeber soll durch eine SSO Lösung erweitert und ergänzt werden.
Es sollen die klassischen Log-In Methoden durch Benutzernamen und Passworteingabe durch moderne Login-Methoden wie Biometrie (Fingerabdruck) und/oder Chipkarte oder Token ergänzt werden. Dadurch soll der Zugriffschutz auf Clients und medizinische Endgeräte erhöht werden.
Es sollen die klassischen Log-In Methoden durch Benutzernamen und Passworteingabe durch moderne Login-Methoden wie Biometrie (Fingerabdruck) und/oder Chipkarte oder Token ergänzt werden. Dadurch soll der Zugriffschutz auf Clients und medizinische Endgeräte erhöht werden.
Die zu beschaffende Software soll zudem gepflegt werden; es soll ebenfalls ein umfassender Service während der Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen.
Außerdem soll die angefragte Lösung vom Aufragnehmer in den abrufberechtigten Kliniken aufgespielt und installiert und in deren Sicherheitsarchitektur implementiert werden.
Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung genannte Laufzeit abgeschlossener Vertrag, der den/die Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen.
Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung genannte Laufzeit abgeschlossener Vertrag, der den/die Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen.
Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die in der Vertragsanlage 3 „Verzeichnis Auftraggeber“ genannten Auftraggeber an das(die)jenige(n) Unternehmen erteilt, das(die) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist(sind).
Die abrufberechtigten Auftraggeber sind Empfänger von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsgesetz und durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet. Einige Auftraggeber sind als öffentliche Auftraggeber im Sinne des GWB an das (Kartell-) Vergaberecht gebunden.
Die abrufberechtigten Auftraggeber sind Empfänger von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsgesetz und durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet. Einige Auftraggeber sind als öffentliche Auftraggeber im Sinne des GWB an das (Kartell-) Vergaberecht gebunden.
Mit dem KHZG wird die Digitalisierung vorangetrieben. Im Zuge der kontinuierlichen Digitalisierung muss auch die IT-Security weiter ausgebaut werden, damit kritische IT-Infrastrukturen bestmöglich geschützt werden.
Unter Einhaltung der gesetzlichen Auflagen der Vergabeordnung werden die geplanten Vorhaben zur Beschaffung einer SSO-Lösung in den abrufberechtigten Kliniken ausgeschrieben.
Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Geschätzter Gesamtwert: 1 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
19.1 Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 36 Monate und beginnt mit dem 1. Abruf aus einem Einzelauftrag. Die ordentliche Kündigung dieser Rahmenvereinbarung ist für beide Parteien in diesem Zeitraum ausgeschlossen. Sofern die Rahmenvereinbarung nicht mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird, verlängert sie sich automatisch um weitere zwölf (12) Kalendermonate.
19.1 Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 36 Monate und beginnt mit dem 1. Abruf aus einem Einzelauftrag. Die ordentliche Kündigung dieser Rahmenvereinbarung ist für beide Parteien in diesem Zeitraum ausgeschlossen. Sofern die Rahmenvereinbarung nicht mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird, verlängert sie sich automatisch um weitere zwölf (12) Kalendermonate.
Zusätzliche Informationen:
I. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Hinweis: Die Erklärungen unter Ziffer I „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ sind vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer ohne bzw. mit Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Angabe über Ausschlussgründe Alle Eignungskriterien, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, führen zum Ausschluss des Bieters vom Verfahren. Die Erklärungen unter Ziffer I „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ sind vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer ohne bzw. mit Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Erklärung, dass für die Unternehmen keine Ausschlussgründe vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen. Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht
Angabe über Ausschlussgründe Alle Eignungskriterien, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, führen zum Ausschluss des Bieters vom Verfahren. Die Erklärungen unter Ziffer I „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ sind vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer ohne bzw. mit Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Erklärung, dass für die Unternehmen keine Ausschlussgründe vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen. Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht
• gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurden. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung. Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB vor der Erteilung eines Zuschlags mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurden. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung. Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB vor der Erteilung eines Zuschlags mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
Angaben zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB
Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB ist eine Mindestanforderung.
Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB ist eine Mindestanforderung.
Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB ist eine Mindestanforderung.
Angaben zu Maßnahmen zur Selbstreinigung (sofern zutreffend)
Erklärung, dass ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt und die erforderlichen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB vorgenommen wurden. Sofern zutreffend, sind die Maßnahmen zur Selbstreinigung eine Mindestanforderung.
Die durchgeführten Selbstreinigungsmaßnahmen sind auf gesonderter Anlage zu erläutern (ggf. unter Beifügung entsprechender Nachweise) und diese Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag und sofern kein Teilnahmewettbewerb erfolgt mit dem Angebot vorzulegen.
Die durchgeführten Selbstreinigungsmaßnahmen sind auf gesonderter Anlage zu erläutern (ggf. unter Beifügung entsprechender Nachweise) und diese Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag und sofern kein Teilnahmewettbewerb erfolgt mit dem Angebot vorzulegen.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt werden. Die Erfüllung der oben genannten Verpflichtung ist eine Mindestanforderung.
Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt werden. Die Erfüllung der oben genannten Verpflichtung ist eine Mindestanforderung.
Falls das Angebot/ der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) vorlegen.
Falls das Angebot/ der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) vorlegen.
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Oder: Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen wird dieser vorgelegt. Die Erfüllung der oben genannten Erklärung ist eine Mindestanforderung.
Falls der Teilnahmeantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird auf gesondertes Verlangen zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen.
Angaben zum Wettbewerbsregister
Erklärung, dass für mein/unser Unternehmen keine Eintragungen im Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes (Registerbehörde) vorliegen. und sofern zutreffend: Verpflichtung, die vorstehende Erklärung auch von uns beauftragten Nach-und Verleihunternehmen zu fordern und auf Verlangen bei der Vergabestelle vorzulegen.
Erklärung, dass für mein/unser Unternehmen keine Eintragungen im Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes (Registerbehörde) vorliegen. und sofern zutreffend: Verpflichtung, die vorstehende Erklärung auch von uns beauftragten Nach-und Verleihunternehmen zu fordern und auf Verlangen bei der Vergabestelle vorzulegen.
Zum Nachweis der Eignung sind mit dem Angebot zusätzlich folgende Erklärung einzureichen:
• Erklärung Tarif- und Mindestlohn
• Erklärung Antikorruption ist eine Mindestanforderung
• Erklärung Russland-Sanktion (Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ist eine Mindestanforderung
Diese Erklärungen sind vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer ohne bzw. mit Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: siehe Auftraggeberliste
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Allgemeine Hinweise
Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen (Bieter bzw. Bietergemeinschaft) vergeben.
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder die in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise)
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis
- oder einen Eintrag in die Liste des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden.
Hinweise zur Eignung von Unterauftragnehmern/ Eignungsverleihern
Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Dritten (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers
Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so ist nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben)
Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so ist nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben)
Der/die Unterauftragnehmer müssen ihre Eignung entsprechend den Eigenerklärungen zur Eignung inklusive Anlagen darlegen.
II. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Hinweis: Die Erklärungen unter Ziffer II „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ sind vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer ohne bzw. mit Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Hinweis: Die Erklärungen unter Ziffer II „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ sind vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer ohne bzw. mit Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Eintragung in das Berufs-/Handelsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Erklärung über einen Eintrag in einem Berufs-/Handelsregister mit Angabe der Registernummer und des Amtsgerichts.
oder: Eine Pflicht zu Eintragung im Berufs-/Handelsregister besteht nicht, es kann aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachgewiesen werden.
Falls die Bewerbung/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird zur Bestätigung eine Erklärung auf gesondertes Verlangen vorgelegt:
Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise
Der Nachweis muss aktuell sein, d.h. im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist höchstens 90 Kalendertage seit dem Ausstellungsdatum erstellt.
Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Erklärung über Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
Falls die Bewerbung/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers vorlegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung zum Nettojahresgesamtumsatz, einschließlich eines bestimmten Nettojahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Gefordert ist die Angabe des Jahresgesamtumsatzes netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie die Angabe des Jahresumsatzes netto bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zu dem mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar erbrachten Leistungen im Bereich Beschaffung und Implementierung einer SSO-Lösung („in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags“)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Gefordert ist die Angabe des Jahresgesamtumsatzes netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie die Angabe des Jahresumsatzes netto bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zu dem mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar erbrachten Leistungen im Bereich Beschaffung und Implementierung einer SSO-Lösung („in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags“)
Mindestanforderung an den Nettojahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags:
Der kumulierte Nettojahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren zusammen („kumulierter Wert“) mindestens 2 Mio. Euro netto betragen haben.
Die Erfüllung der Vorgaben zum Nettojahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags ist eine Mindestanforderung.
Im Falle einer deutlichen negativen Umsatzentwicklung behält sich die Vergabestelle eine gesonderte Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vor. Eine fortgesetzte negative Entwicklung oben genannter Kennzahlen, welche nicht auf Grund unternehmerischer oder struktureller Randbedingungen plausibilisiert werden kann, wird als mangelnde wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters angesehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Im Falle einer deutlichen negativen Umsatzentwicklung behält sich die Vergabestelle eine gesonderte Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vor. Eine fortgesetzte negative Entwicklung oben genannter Kennzahlen, welche nicht auf Grund unternehmerischer oder struktureller Randbedingungen plausibilisiert werden kann, wird als mangelnde wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters angesehen.
Falls die Bewerbung/das Angebot in die engere Wahl kommt, wird eine Betätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen auf gesondertes Verlangen vorgelegt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Falls die Bewerbung/das Angebot in die engere Wahl kommt, wird eine Betätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen auf gesondertes Verlangen vorgelegt.
Hinweis:
Die Erklärung zum Nettojahresgesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ist vom Bieter und sofern zutreffend vom
Mindeststandards:
Mindestanforderung an den Nettojahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags:
Der kumulierte Nettojahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren zusammen („kumulierter Wert“) mindestens 2 Mio. Euro netto betragen haben.
Die Erfüllung der Vorgaben zum Nettojahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags ist eine Mindestanforderung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzt- en höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen
Referenzen
Mit der Abgabe eines Angebots erkläre(n) ich/wir, dass ich/wir in den letzten drei Geschäftsjahren Leistungen erbracht habe(n), die mit der zu vergebenden Leistung (in Art und Umfang) vergleichbar sind.
Zusätzlich erbringe(n) ich/wir Nachweise, dass ich/wir die notwendige Autorisierung und Kompetenz des angebotenen Herstellers besitzen um alle angebotenen Produkte und Services vor Ort betriebsbereit zu installieren und zu warten.
Mindestanforderungen:
• Es müssen mindestens drei nach Art und Umfang vergleichbare Referenzen eingereicht werden.
• Als vergleichbar wird anerkannt:
- Die erfolgreiche Lieferung, Implementierung und fachlichen Betreuung einer SSO-Lösung bei Referenzgebern im Gültigkeits-/ Anwendungsbereich der DSGVO.
- Mindestens ein Referenzgeber entstammt dem klinischen Umfeld oder einem Unternehmen der kritischen Infrastruktur.
Als in den letzten drei Jahren erbracht gelten Leistungen, die in diesem Zeitraum beendet, durchgeführt oder begonnen wurden. Sofern innerhalb der letzten drei Jahre mit der Leistung begonnen wurde, muss zumindest die Hälfte der Leistungen zum Zeitpunkt der Einreichung dieser Erklärung erbracht worden sein.
Als in den letzten drei Jahren erbracht gelten Leistungen, die in diesem Zeitraum beendet, durchgeführt oder begonnen wurden. Sofern innerhalb der letzten drei Jahre mit der Leistung begonnen wurde, muss zumindest die Hälfte der Leistungen zum Zeitpunkt der Einreichung dieser Erklärung erbracht worden sein.
Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Bieters vom Verfahren.
Für jede wertungsfähige Referenz sind in der Anlage 2.2 „Erklärung Referenzen“ folgende Angaben zu machen:
• Name des Referenzgebers mit Adresse
• Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Telefonnummer
• Art des Referenzgebers: öffentlicher oder privater Auftraggeber
• Angabe, ob Referenzgeber dem klinischen Umfeld oder einem Unternehmen der kritischen Infrastruktur entstammt
• Zeitraum der erbrachten Leistungen
• Auftragswert des Referenzauftrags in EUR netto
• Beteiligungsform des Bieters am Referenzprojekt
• Kurzbeschreibung des Projekts
Darstellung der Vergleichbarkeit zum Projekt der Vergabestelle
Die Vorlage von drei Unternehmensreferenzen, die die oben genannten Anforderungen erfüllen, ist eine Mindestanforderung.
Falls der Teilnahmeantrag/das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber eine Überprüfung der Referenzen beim jeweiligen Vertragspartner/Ansprechpartner vor.
Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, führen zum Ausschluss des Angebots
Angaben/Nachweise zur Qualitätssicherung
Ich/Wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen gem. DIN EN ISO 27001 und ISO 9001 (oder gleichwertig) zertifiziert ist.
Ebenso verfügen alle in die tatsächliche Auftragsbearbeitung einbezogene Unternehmen (d.h. alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und sämtliche Nachunternehmer) über diese aktuellen Zertifizierungen.
Ein entsprechender Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ist dem Angebot beigefügt.
Der Nachweis der oben genannten Zertifizierungen ist eine Mindestanforderung.
Falls der Teilnahmeantrag/das Angebot in die engere Wahl kommt, wird auf gesondertes Verlangen ein entsprechender Nachweis verlangt.
Hinweis:
Diese Erklärung zur Qualitätssicherung ist vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer mit/ohne Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren ersichtlich ist (Vollzeitäquivalent).
Erklärung, dass die im Durchschnitt der letzten drei Jahre über folgende Anzahl von Beschäftigten verfügte(n).
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir auf gesondertes Verlangen entsprechende Nachweise einreichen.
Die Erklärung zu den Beschäftigtenzahlen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ist vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer mit Eignungsleihe und von der Bietergemeinschaft insgesamt mit dem Angebot einzureichen.
Projektleiter
Der Bieter muss für den Auftrag einen Projektleiter benennen, der im Falle der Auftragsausführung die Leistungen als Projektleiter erbringt, und für diesen einen Lebenslauf einreichen
Zudem muss der Projektleiter die folgenden Anforderungen erfüllen:
• Der Projektleiter muss mindestens 5 Jahre Berufserfahrung haben; dabei ist es wichtig, dass Erfahrungen im Krankenhauskontext im Bereich von KIS Systemen vorhanden sind.
• Der Projektleiter muss mindestens ein Projekt im Kontext einer SSO-Lösung (Implementierungen, Upgrades, Erweiterungen) in der Rolle des Projektleiters im Krankenhausbereich absolviert haben.
• Der Projektleiter muss über eine Zertifizierung im Bereich Projektmanagement wie bspw. PRINCE2 verfügen (oder gleichwertig).
Die Erfüllung der oben genannten Anforderungen an den Projektleiter ist eine Mindestanforderung.
Der Bieter hat die geforderten Zertifizierungen mit dem Angebot einzureichen. Die Vorlage einer Kopie ist ausreichend.
Als Projektleiter für die Durchführung dieses Auftrags benenne(n) ich/wir:
• Benennung des Projektleiters
• Für den benannten Projektleiter habe(n) ich/wir als Anlage zu dieser Erklärung einen Lebenslauf beigefügt
• Berufserfahrung des Projektleiters im Krankenhauskontext im Bereich von KIS Systemen, mind. 5 Jahre (Angabe in Jahren)
• Der Projektleiter hat mindestens ein Projekt im Kontext einer SSO-Lösung (Implementierung, Upgrades, Erweiterungen) in der Rolles als Projektleiter im Krankenhausumfeld absolviert
• Der Projektleiter verfügt über eine Zertifizierung im Bereich Projektmanagement wie z.B. PRINCE2 oder gleichwertig.
• Eine Kopie der Projektmanagement-Zertifizierung ist dem Angebot als Anlage beigefügt.
BAS – Zertifizierung
Bestätigung, dass mindestens einer der wesentlichen an der Beschaffung oder Umsetzung beteiligten Mitarbeiter nach § 21 Absatz 5 Satz 1 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns zertifiziert ist.
Die Erfüllung der oben genannten Anforderung ist eine Mindestanforderung.
Auf gesondertes Verlangen ist der entsprechende Nachweise einzureichen.
Angaben/Nachweise Datenschutz
Ich/ Wir bestätige(n) hiermit, die Inhalte der nachfolgenden Datenschutzdokumentente im Auftragsfall anzuerkennen und willige(n) ein, dass die Datenschutzdokumente im Auftragsfall Vertragsbestandteil werden:
• Erklärung zum Datenschutz.
• Vereinbarung Auftragsverarbeitung.
Die Anerkennung der vorgenannten Vereinbarungen ist eine Mindestanforderung.
Es ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen oder Nachweise auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden müssen und die Bewerbung/ das Angebot ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden.
Es ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen oder Nachweise auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden müssen und die Bewerbung/ das Angebot ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden.
Mindeststandards:
Mindestanforderungen:
• Es müssen mindestens drei nach Art und Umfang vergleichbare Referenzen eingereicht werden.
• Als vergleichbar wird anerkannt:
- Die erfolgreiche Lieferung, Implementierung und fachlichen Betreuung einer SSO-Lösung bei Referenzgebern im Gültigkeits-/ Anwendungsbereich der DSGVO.
- Mindestens ein Referenzgeber entstammt dem klinischen Umfeld oder einem Unternehmen der kritischen Infrastruktur.
Als in den letzten drei Jahren erbracht gelten Leistungen, die in diesem Zeitraum beendet, durchgeführt oder begonnen wurden. Sofern innerhalb der letzten drei Jahre mit der Leistung begonnen wurde, muss zumindest die Hälfte der Leistungen zum Zeitpunkt der Einreichung dieser Erklärung erbracht worden sein.
Als in den letzten drei Jahren erbracht gelten Leistungen, die in diesem Zeitraum beendet, durchgeführt oder begonnen wurden. Sofern innerhalb der letzten drei Jahre mit der Leistung begonnen wurde, muss zumindest die Hälfte der Leistungen zum Zeitpunkt der Einreichung dieser Erklärung erbracht worden sein.
Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Bieters vom Verfahren.
Für jede wertungsfähige Referenz sind in der Anlage 2.2 „Erklärung Referenzen“ folgende Angaben zu machen:
• Name des Referenzgebers mit Adresse
• Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Telefonnummer
• Art des Referenzgebers: öffentlicher oder privater Auftraggeber
• Angabe, ob Referenzgeber dem klinischen Umfeld oder einem Unternehmen der kritischen Infrastruktur entstammt
• Zeitraum der erbrachten Leistungen
• Auftragswert des Referenzauftrags in EUR netto
• Beteiligungsform des Bieters am Referenzprojekt
• Kurzbeschreibung des Projekts
Darstellung der Vergleichbarkeit zum Projekt der Vergabestelle
Die Vorlage von drei Unternehmensreferenzen, die die oben genannten Anforderungen erfüllen, ist eine Mindestanforderung.
Angaben/Nachweise zur Qualitätssicherung
Ich/Wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen gem. DIN EN ISO 27001 und ISO 9001 (oder gleichwertig) zertifiziert ist.
Ebenso verfügen alle in die tatsächliche Auftragsbearbeitung einbezogene Unternehmen (d.h. alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und sämtliche Nachunternehmer) über diese aktuellen Zertifizierungen.
Ein entsprechender Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ist dem Angebot beigefügt.
Der Nachweis der oben genannten Zertifizierungen ist eine Mindestanforderung.
Projektleiter
Der Bieter muss für den Auftrag einen Projektleiter benennen, der im Falle der Auftragsausführung die Leistungen als Projektleiter erbringt, und für diesen einen Lebenslauf einreichen
Zudem muss der Projektleiter die folgenden Anforderungen erfüllen:
• Der Projektleiter muss mindestens 5 Jahre Berufserfahrung haben; dabei ist es wichtig, dass Erfahrungen im Krankenhauskontext im Bereich von KIS Systemen vorhanden sind.
• Der Projektleiter muss mindestens ein Projekt im Kontext einer SSO-Lösung (Implementierungen, Upgrades, Erweiterungen) in der Rolle des Projektleiters im Krankenhausbereich absolviert haben.
• Der Projektleiter muss über eine Zertifizierung im Bereich Projektmanagement wie bspw. PRINCE2 verfügen (oder gleichwertig).
Die Erfüllung der oben genannten Anforderungen an den Projektleiter ist eine Mindestanforderung.
Der Bieter hat die geforderten Zertifizierungen mit dem Angebot einzureichen. Die Vorlage einer Kopie ist ausreichend.
Als Projektleiter für die Durchführung dieses Auftrags benenne(n) ich/wir:
• Benennung des Projektleiters
• Für den benannten Projektleiter habe(n) ich/wir als Anlage zu dieser Erklärung einen Lebenslauf beigefügt
• Berufserfahrung des Projektleiters im Krankenhauskontext im Bereich von KIS Systemen, mind. 5 Jahre (Angabe in Jahren)
• Der Projektleiter hat mindestens ein Projekt im Kontext einer SSO-Lösung (Implementierung, Upgrades, Erweiterungen) in der Rolles als Projektleiter im Krankenhausumfeld absolviert
• Der Projektleiter verfügt über eine Zertifizierung im Bereich Projektmanagement wie z.B. PRINCE2 oder gleichwertig.
• Eine Kopie der Projektmanagement-Zertifizierung ist dem Angebot als Anlage beigefügt.
BAS – Zertifizierung
Bestätigung, dass mindestens einer der wesentlichen an der Beschaffung oder Umsetzung beteiligten Mitarbeiter nach § 21 Absatz 5 Satz 1 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns zertifiziert ist.
Die Erfüllung der oben genannten Anforderung ist eine Mindestanforderung.
Angaben/Nachweise Datenschutz
Ich/ Wir bestätige(n) hiermit, die Inhalte der nachfolgenden Datenschutzdokumentente im Auftragsfall anzuerkennen und willige(n) ein, dass die Datenschutzdokumente im Auftragsfall Vertragsbestandteil werden:
• Erklärung zum Datenschutz.
• Vereinbarung Auftragsverarbeitung.
Die Anerkennung der vorgenannten Vereinbarungen ist eine Mindestanforderung
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-06-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661719📞
Fax: +49 3318661652 📠
Internetadresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4). Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2023/S 097-302307 (2023-05-17)
Ergänzende Angaben (2023-06-14) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 4067823.2 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-08-28 📅
Name: SVA System Vertrieb Alexander GmbH
Postanschrift: Borsigstraße 26
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland 🇩🇪 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 4067823.2 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2023/S 168-527329 (2023-08-28)