Rahmenvereinbarung für die dem KONSENS-Verbund angeschlossenen 16 Bundesländer mit einem Auftragnehmer über Lieferung, Pflege und Support sowie Schulungsleistungen von MinIO Enterprise Software.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 3 Jahre und hat eine Verlängerungsoption um 1 weiteres Jahr.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-20.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Software MinIO_KONSENS
2023 -027
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung für die dem KONSENS-Verbund angeschlossenen 16 Bundesländer mit einem Auftragnehmer über Lieferung, Pflege und Support sowie...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvereinbarung für die dem KONSENS-Verbund angeschlossenen 16 Bundesländer mit einem Auftragnehmer über Lieferung, Pflege und Support sowie Schulungsleistungen von MinIO Enterprise Software.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 3 Jahre und hat eine Verlängerungsoption um 1 weiteres Jahr.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Datenbanksysteme📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Datenbanksoftwarepaket📦
Ort der Leistung: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“OFD Karlsruhe-LZfD Moltkestraße 80 76133 Karlsruhe Standorte der nachgeordneten Dienststellen für einzelne Bundesländer:
Dataport AöR, Altenholzer Str....”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
OFD Karlsruhe-LZfD Moltkestraße 80 76133 Karlsruhe Standorte der nachgeordneten Dienststellen für einzelne Bundesländer:
Dataport AöR, Altenholzer Str. 10-14, 24161 Altenholz
, Bayerisches Landesamt für Steuern IuK 24 Sophienstr. 6 80333 München, Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW Roßstr. 131 40476 Düsseldorf, Technisches Finanzamt Berlin Klosterstr. 59 10179 Berlin, Hessische Zentrale für Datenverarbeitung Mainzer Straße 29 65185 Wiesbaden, Landesamt für Steuern Niedersachsen Waterloostr. 5 30169 Hannover, Landesamt für Steuern Zentrale Datenverarbeitung der Finanzverwaltung(ÄRheinladne-Pfalz Ferd.-Sauerbruch-Str. 17 56073 Koblenz, Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste Landesrechenzentrum Steuern Stauffenbergallee 2 01099 Dresden, Technisches Finanzamt Cottbus (Brandenburg) Lipezker Str. 45, Haus 2 03048 Cottbus, Dataport, AöR (Bremen) Erich-Schlesinger Str. 37 18059 Rostock, Finanzbehörde Hamburg Steinstraße 10 20095 Hamburg, IT-Stelle der Steuerverwaltung (Mecklenburg-...
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Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung für die 16 Bundesländer für die in der Leistungsbeschreibung im Detail beschriebenen Liefer- und...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung für die 16 Bundesländer für die in der Leistungsbeschreibung im Detail beschriebenen Liefer- und Dienstleistungen betreffend die MinIO Enterprise Software:
- Die Lieferung und Überlassung von dauerhaften Lizenzen für die benötigte MinIO Enterprise Software
- Die Pflege der MinIO Enterprise Software
- Der Support für die MinIO Enterprise Software
- Trainings und Schulungsleistungen
Entsprechend der Ausführungen in der Leistungsbeschreibung sind alle Länder für die Beschaffung der MinIO Enterprise Software und der Zurverfügungstellung der MinIO basierten Objectstores selbst verantwortlich.
Der Zeitpunkt für die Einführung der einzelnen KONSENS-Verfahren obliegt den Ländern unter Vorbehalt einer zentralen Einsatzplanung für KONSENS.
Die Lieferadressen für die Software sind in Anhang A der Leistungsbeschreibung gelistet.
Der Beschaffungsbedarf der Bundesländer wurde auf Basis einer zukunftsgerichteten Kapazitätsplanung ermittelt. Der Bedarf ist jedoch nicht verbindlich und abschließend festlegbar. Die in "Anhang B:" im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen stellen die geschätzte Abnahmemenge dar. Die tatsächlich zu erzielenden Mengen hängen vielmehr von den individuellen Beschaffungsbedarfen der bezugsberechtigten/abrufberechtigten Bundesländer ab. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Leistungen in einer anderen Größenordnung abgerufen werden. Das Mengengerüst für die einzelnen Bundesländer ist detailliert Anhang B der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Der Bedarf des Landes Baden-Württemberg (geschätzte Datenmenge in TB aktuell 53 TB) stellt die garantierte Mindestabnahmemenge dar.
Eine Verpflichtung der Bezugsberechtigten/Abrufberechtigten zur Abnahme der ausgeschriebenen Liefer- und Dienstleistungen aus der Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht (vgl. § 21 Abs. 1 S. 2 VgV).
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlag und beträgt drei Jahre mit einer Verlängerungsoption von einem Jahr.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlag und beträgt drei Jahre mit einer Verlängerungsoption von einem Jahr.” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Suppportzeiten: Standard 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr // optional von 06:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Schulungsleistungen: online // optional in Präsenz”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB sowie § 19 MiLoG (C3_Eigenerklärung zur Eignung)” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Banknachweis/Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
mit dem Angebot mittels Dritterklärung einzureichende Unterlagen:
-Vorlage einer Bankbestätigung oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Banknachweis/Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
mit dem Angebot mittels Dritterklärung einzureichende Unterlagen:
-Vorlage einer Bankbestätigung oder Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“B1.2 Vorlage einer Darstellung der Umsatzentwicklung des Unternehmens in den letzten 3 Jahren/ab Betriebsgründung
(Eigenerklärung)
B2.1 Mindestens 1...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
B1.2 Vorlage einer Darstellung der Umsatzentwicklung des Unternehmens in den letzten 3 Jahren/ab Betriebsgründung
(Eigenerklärung)
B2.1 Mindestens 1 Referenzprojekt für die Lieferung von MinIO-Lizenzen in vergleichbarer Größenordnung (hinsichtlich Supportlaufzeit 4 Jahre) in den vergangenen zwei Jahren mit den folgenden Angaben:
> Kurzbeschreibung des Projektes zur Projektlaufzeit (Beginn und Ende des Projekts)
> Ggf. anonymisierte (z.B. Behörde, Wirtschaftsunternehmen, Banken Versicherungen etc.) Angabe des Auftraggebers
(Eigenerklärung)
B2.2 Angabe der Anzahl der Mitarbeiter, die deutschlandweit für Pflege und Support der MinIO-Software zur Verfügung stehen
(Eigenerklärung)
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Eigenerklärungen mit dem Angebot mittels beigefügten Vordrucks einzureichende Unterlagen:
C3a Eigenerklärung RUS-Sanktionen
C4 Verpflichtungserklärung...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Eigenerklärungen mit dem Angebot mittels beigefügten Vordrucks einzureichende Unterlagen:
C3a Eigenerklärung RUS-Sanktionen
C4 Verpflichtungserklärung Mindestentgelt
C8 Schutzerklärung in Bezug auf die Scientology-Organisation
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-07-26
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-09-11 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-07-26
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich zu diesem Verfahren über das eingesetzte E-Vergabetool statt.
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY6Y16JKC55G”
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich zu diesem Verfahren über das eingesetzte E-Vergabetool statt.
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY6Y16JKC55G
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 4 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.GWB.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 119-372610 (2023-06-20)
Ergänzende Angaben (2023-07-24)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2023/S 119-372610
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Änderung Angebotsfrist
Alter Wert
Datum: 2023-07-26 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2023-08-16 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist
Alter Wert
Datum: 2023-09-11 📅
Neuer Wert
Datum: 2023-09-21 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Öffnung Angebote
Alter Wert
Datum: 2023-07-26 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2023-08-16 📅
Zeit: 10:00
Quelle: OJS 2023/S 144-458614 (2023-07-24)
Ergänzende Angaben (2023-08-11)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Angebotsfrist
Alter Wert
Datum: 2023-08-16 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2023-09-06 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6
Ort des zu ändernden Textes: Zuschlag / Bindefrist
Alter Wert
Datum: 2023-09-21 📅
Neuer Wert
Datum: 2023-10-16 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2023-08-16 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2023-09-06 📅
Zeit: 10:00
Quelle: OJS 2023/S 156-499368 (2023-08-11)
Ergänzende Angaben (2023-09-01)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.4
Ort des zu ändernden Textes: Kurze Beschreibung
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Text:
“Rahmenvereinbarung für die dem KONSENS-Verbund angeschlossenen 16 Bundesländer mit einem Auftragnehmer über Lieferung, Pflege und Support sowie...”
Text
Rahmenvereinbarung für die dem KONSENS-Verbund angeschlossenen 16 Bundesländer mit einem Auftragnehmer über Lieferung, Pflege und Support sowie Schulungsleistungen von MinIO Software. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 4 Jahre. Gegenstand der Ausschreibung ist:
- Die Lieferung und Überlassung von dauerhaften Lizenzen für die benötigte MinIO Software
- Die Pflege der MinIO Software
- Der Support für die MinIO Software
- Trainings und Schulungsleistungen
Das Lizenzmodell erfordert die Einräumung von dauerhaften (unbefristeten) Nutzungsrechten für die Software (Source Code und Binaries) für den jeweiligen Bezugsberechtigten. Das Lizenzmodell darf dual gestaltet werden. Es kann aus einer dauerhaften Open Source basierten Lizenz und einer kommerziellen Lizenz für die Laufzeit der Abrufverträge bestehen. Die Lizenz ist einmalig bereitzustellen.
Mit Ende der jeweiligen Abrufverträge wechselt das kommerzielle Lizenzmodell für alle im Einsatz befindlichen Komponenten auf das Open Source Modell. Hieraus dürfen keine weiteren Kosten entstehen. Sofern einzelne Komponenten in ihren Nutzungsrechten ausschließlich der kommerziellen Lizenz unterliegen, werden diese dauerhaft gewährt.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Alter Wert
Text:
“Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung für die 16 Bundesländer für die in der Leistungsbeschreibung im Detail beschriebenen Liefer- und...”
Text
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung für die 16 Bundesländer für die in der Leistungsbeschreibung im Detail beschriebenen Liefer- und Dienstleistungen betreffend die MinIO Enterprise Software:
- Die Lieferung und Überlassung von dauerhaften Lizenzen für die benötigte MinIO Enterprise Software
- Die Pflege der MinIO Enterprise Software
- Der Support für die MinIO Enterprise Software
- Trainings und Schulungsleistungen
Entsprechend der Ausführungen in der Leistungsbeschreibung sind alle Länder für die Beschaffung der MinIO Enterprise
Software und der Zurverfügungstellung der MinIO basierten Objectstores selbst verantwortlich.
Der Zeitpunkt für die Einführung der einzelnen KONSENS-Verfahren obliegt den Ländern unter Vorbehalt einer zentralen
Einsatzplanung für KONSENS.
Die Lieferadressen für die Software sind in Anhang A der Leistungsbeschreibung gelistet.
Der Beschaffungsbedarf der Bundesländer wurde auf Basis einer zukunftsgerichteten Kapazitätsplanung ermittelt. Der Bedarf ist jedoch nicht verbindlich und abschließend festlegbar. Die in "Anhang B:" im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen stellen die geschätzte Abnahmemenge dar. Die tatsächlich zu erzielenden Mengen hängen vielmehr von den individuellen
Beschaffungsbedarfen der bezugsberechtigten/abrufberechtigten Bundesländer ab. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Leistungen in einer anderen Größenordnung abgerufen werden. Das Mengengerüst für die einzelnen
Bundesländer ist detailliert Anhang B der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Der Bedarf des Landes Baden-Württemberg (geschätzte Datenmenge in TB aktuell 53 TB) stellt die garantierte Mindestabnahmemenge dar. Eine Verpflichtung der Bezugsberechtigten/Abrufberechtigten zur Abnahme der ausgeschriebenen Liefer- und
Dienstleistungen aus der Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht (vgl. § 21 Abs. 1 S. 2 VgV).
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlag und beträgt drei Jahre mit einer Verlängerungsoption von einem Jahr.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung für die 16 Bundesländer für die in der Leistungsbeschreibung im Detail beschriebenen Liefer- und...”
Text
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung für die 16 Bundesländer für die in der Leistungsbeschreibung im Detail beschriebenen Liefer- und Dienstleistungen betreffend die MinIO Software:
- Die Lieferung und Überlassung von dauerhaften Lizenzen für die benötigte MinIO Software
- Die Pflege der MinIO Software
- Der Support für die MinIO Software
- Trainings und Schulungsleistungen
Entsprechend der Ausführungen in der Leistungsbeschreibung sind alle Länder für die Beschaffung der MinIO Software und der Zurverfügungstellung der MinIO basierten Objectstores selbst verantwortlich.
Der Zeitpunkt für die Einführung der einzelnen KONSENS-Verfahren obliegt den Ländern unter Vorbehalt einer zentralen
Einsatzplanung für KONSENS.
Die Lieferadressen für die Software sind in Anhang A der Leistungsbeschreibung gelistet.
Der Beschaffungsbedarf der Bundesländer wurde auf Basis einer zukunftsgerichteten Kapazitätsplanung ermittelt. Der Bedarf ist jedoch nicht verbindlich und abschließend festlegbar. Die in "Anhang B:" im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen stellen die geschätzte Abnahmemenge dar. Die tatsächlich zu erzielenden Mengen hängen vielmehr von den individuellen
Beschaffungsbedarfen der bezugsberechtigten/abrufberechtigten Bundesländer ab. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Leistungen in einer anderen Größenordnung abgerufen werden. Das Mengengerüst für die einzelnen
Bundesländer ist detailliert Anhang B der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Der Bedarf des Landes Baden-Württemberg (geschätzte Datenmenge in TB aktuell 53 TB) stellt die garantierte Mindestabnahmemenge dar. Eine Verpflichtung der Bezugsberechtigten/Abrufberechtigten zur Abnahme der ausgeschriebenen Liefer- und
Dienstleistungen aus der Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht (vgl. § 21 Abs. 1 S. 2 VgV).
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlag und beträgt vier Jahre.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Text:
“Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlag und beträgt drei Jahre mit einer Verlängerungsoption von einem Jahr.” Neuer Wert
Text:
“Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlag und beträgt vier Jahre.” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2023-09-06 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2023-10-04 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2023-10-16 📅
Neuer Wert
Datum: 2023-10-27 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2023-09-06 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2023-10-04 📅
Zeit: 10:00
Andere zusätzliche Informationen
“Aufgrund Bieterfragen wurden die Vergabeunterlagen nachgeschärft und präzisiert. Beschaffungsgegenstand bleibt derselbe (dauerhaft überlassene...”
Aufgrund Bieterfragen wurden die Vergabeunterlagen nachgeschärft und präzisiert. Beschaffungsgegenstand bleibt derselbe (dauerhaft überlassene MinIO-Lizenzen (OSS) mit Pflege und Support) .
Die angepassten Vergabeunterlagen wurden den Bietern zur Verfügung gestellt.
Um auch Bietern, die bisher nicht am Verfahren teilgenommen haben bzw. Bietern die aufgrund der alten Vergabeunterlagen entschieden haben, von einer Beteiligung abzusehen, die Möglichkeit zu bieten, an der Ausschreibung teilzunehmen, wird die Angebotsfrist nochmals geändert und auf 30 Kalendertage verlängert. Die nachfolgenden Fristen verschieben sich entsprechend.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 171-537470 (2023-09-01)