Softwareentwicklungsleistungen im Rahmen der Überarbeitung des gesamtdeutschen Studienplatzvergabeverfahrens zur Hochschulzulassung für die Stiftung für Hochschulzulassung
Stiftung für Hochschulzulassung (SfH)
Softwareentwicklungsleistungen im Rahmen der Überarbeitung des gesamtdeutschen Studienplatzvergabeverfahrens zur Hochschulzulassung für die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH)
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-04-25.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Dienstleistungen in Verbindung mit Software › Software-Entwicklung
- • Dienstleistungen in Verbindung mit Software › Software-Implementierung
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2023-04-25 | Auftragsbekanntmachung |
| 2023-05-17 | Ergänzende Angaben |
| 2023-07-21 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2024-11-26 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2023-04-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwareprogrammierung und -beratung
Referenznummer: SfH_001_006_03_Softwareentwicklungsleistungen
Kurze Beschreibung:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwareprogrammierung und -beratung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Software-Entwicklung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Dortmund, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stiftung für Hochschulzulassung (SfH)
Postanschrift: Sonnenstraße 171
Postleitzahl: 44137
Postort: Dortmund
Kontakt
Internetadresse: https://hochschulstart.de/sfh 🌏
E-Mail: beschaffung@hochschulstart.de 📧
Telefon: +49 2311081-2220 📞
Fax: +49 2311081-2151 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH8DK1C/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH8DK1C 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-04-25 📅
Einreichungsfrist: 2023-05-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-04-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 084-250583
ABl. S-Ausgabe: 84
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 8 000 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Geschätzter Wert ohne MwSt: 8 000 000 EUR 💰
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Beschreibung der Optionen: Es wird verwiesen auf die oben aufgeführte Verlängerungsoption.
Zusätzliche Informationen:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) Sonnenstraße 171 44137 Dortmund
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindeststandards:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindeststandards:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 2
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-07-21 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-05-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Auf der Vergabeplattform (Vergabemarktplatz NRW)
Zusätzliche Informationen:
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Stiftung des öffentlichen Rechts
Kontakt
Kontaktperson: Team Organisation und Finanzen - Beschaffung
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH8DK1C/documents 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH8DK1C
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bezirksregierung Münster - Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251411-2735 📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Fax: +49 251411-2165 📠
Internetadresse: https://www.bezreg-muenster.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2023/S 084-250583 (2023-04-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwareprogrammierung und -beratung
Referenznummer: SfH_001_006_03_Softwareentwicklungsleistungen
Kurze Beschreibung:
Softwareentwicklungsleistungen im Rahmen der Überarbeitung des gesamtdeutschen Studienplatzvergabeverfahrens zur Hochschulzulassung für die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwareprogrammierung und -beratung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Software-Entwicklung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Dortmund, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stiftung für Hochschulzulassung (SfH)
Postanschrift: Sonnenstraße 171
Postleitzahl: 44137
Postort: Dortmund
Kontakt
Internetadresse: https://hochschulstart.de/sfh 🌏
E-Mail: beschaffung@hochschulstart.de 📧
Telefon: +49 2311081-2220 📞
Fax: +49 2311081-2151 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH8DK1C/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH8DK1C 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-04-25 📅
Einreichungsfrist: 2023-05-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-04-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 084-250583
ABl. S-Ausgabe: 84
Zusätzliche Informationen
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der interessierte Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der interessierte Wirtschaftsteilnehmer in seinem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der interessierte Wirtschaftsteilnehmer die in diesem Vergabeleitfaden geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.
Ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer ) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des interessierten Wirtschaftsteilnehmers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, der sich die Eignung leiht, hat die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 8 000 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Beschaffung sind Softwareentwicklungsleistungen im Rahmen der Überarbeitung des gesamtdeutschen Studienplatzvergabeverfahrens zur Hochschul-zulassung für die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH).
Die Leistungen sind von zwei Rahmenvertragspartnern auf der Grundlage einer Rah-menvereinbarung [Anlage 906] für die SfH zu erbringen im Zusammenhang mit der technologischen, rechtlichen und fachlichen Überarbeitung des Studienplatzvergabe-verfahrens zur Hochschulzulassung, des bisherigen Dialogorientierten Serviceverfah-rens ("DoSV") zum DoSV 2.0.
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Mit Blick auf die Erbringung der Softwareentwicklungsleistungen im Zusammenhang mit DoSV 2.0 gab es bereits ein von der SfH durchgeführtes europaweites Vergabe-verfahren, bei dem zwei Rahmenvertragspartner für die Softwareentwicklungsleistun-gen mehrerer Prototypen im Rahmen des Vorprojekts gewonnen worden sind. Diese Leistungen sind inzwischen weitetestgehend abgeschlossen.
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Damit in dem gegenständlichen Vergabeverfahren der Wettbewerb durch die Teil-nahme solcher Unternehmen nicht verzerrt werden könnte, stellt der Auftraggeber umfangreiche Dokumente (einschlägige Informationen im Sinne von § 7 VgV) zur Ver-fügung. Sollten aus Sicht eines Bieters, diese einschlägigen Informationen nicht aus-reichend sein, um selbst ein wettbewerbsfähiges Angebot zu erstellen, ist der Bieter aufgerufen, rechtzeitig mittels Bieterfragen deutlich zu machen, welche Informationen darüber hinaus benötigt werden.
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Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung (Vertrag) beträgt zwölf (12) Monate. Der Vertrag verlängert sich optional um jeweils zwölf (12) Monate, wenn nicht der Auftraggeber jeweils bis spätestens sechs (6) Monate vor Ablauf der bis dato jeweils laufenden Vertragslaufzeit gegenüber den beiden Rahmenvertragspartnern in Textform mitteilt, dass er diese automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (Vertrag) (inklusive aller Verlängerungen) beträgt achtundvierzig (48) Monate.
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Zusätzliche Informationen:
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
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2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der interessierte Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der interessierte Wirtschaftsteilnehmer in seinem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
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Zum gleichen Zeitpunkt hat der interessierte Wirtschaftsteilnehmer die in diesem Vergabeleitfaden geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.
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Ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
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Nimmt ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer ) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des interessierten Wirtschaftsteilnehmers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
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Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, der sich die Eignung leiht, hat die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) Sonnenstraße 171 44137 Dortmund
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Interessierte Wirtschaftsteilnehmer haben folgende Erklärungen mit ihrem Angebot abzugeben:
1. Bietergemeinschaften
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und
- dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird.
Die Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 212 "Bietergemeinschaft" zu verwenden und diese Anlage als Bestandteil ihres Angebots ausgefüllt einzureichen.
2. Ausschlussgründe
2.1. Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB
Eigenerklärung (gemäß § 123 Abs. 1 bis 3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
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- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
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- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
- § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
2.2. Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung
Eigenerklärung, dass der interessierte Wirtschaftsteilnehmer seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
2.3. Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB
Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass
- das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht…
… bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
… zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
… im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; dies gilt auch für Personen, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben,
… mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
- kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
- keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war,
- das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
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- das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht
o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist.
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Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Angebots ausgefüllt einzureichen.
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1. Berufs-_Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein des Versicherungsunternehmens) über eine bestehende Berufs-_Betriebshaftpflichtversicherung des interessierten Wirtschaftsteilnehmers mit einer Deckungssumme von mindestens
- 1.000.000,00 EUR für Personenschäden,
- 3.000.000,00 EUR für Sachschäden,
und
- 3.000.000,00 EUR für Vermögensschäden
bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Im Falle eines diese Anforderungen nicht erfüllenden Versicherungsschutzes [oder falls der Bieter nicht sicher ist, ob seine aktuelle Versicherungsbestätigung oder -schein die Anforderungen erfüllt], hat der Bieter eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall das Versicherungsunternehmen mit dem Auftragnehmer unverzüglich und unaufgefordert innerhalb von zwei (2) Wochen nach Vertragsschluss, eine Versicherung abschließt oder anpassen wird, die die vorstehenden Anforderungen erfüllt.
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Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.
Bei Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern ist ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens für jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einzureichen.
1. Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung.
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung jeweils die Anlage 205 "Haftpflichtversicherung" zu verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage(n) ausgefüllt als Bestandteil seines Angebots ausgefüllt einzureichen.
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1. Unternehmensbezogene Referenzen
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat mindestens zwei (2) unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher ausgeführte Dienstleistungen (Softwareentwicklungsleistungen) in Form einer Liste der erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit Angabe
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- des Namens des Referenznehmers (Name des Unternehmens, das die Leistungen ausgeführt hat);
- der Projektbezeichnung über früher ausgeführte Dienstleistungen (Softwareentwicklungsleistungen);
- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft; ausführender Unterauftragnehmer);
- des Auftragswerts (vereinnahmte Vergütung des Unternehmens in EUR netto);
- des Erbringungszeitraums (die Laufzeit der Leistungserbringung muss zwischen dem 01.01.2020 und dem Ablauf der Frist zu Angebotsabgabe mindestens zwölf (12) Monate der kontinuierlichen Softwareentwicklungsleistungen betragen haben) jeweils unter Angabe eines Datums für den Beginn (TT.MM.JJJJ) und das Ende (TT.MM.JJJJ) der Softwareentwicklungsleistungen;
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- des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name des Auftraggebers).
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2 VgV), weil der Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe mehr als 36 Monate beträgt.
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Die Referenzprojekte sind - was den Erbringungszeitraum anbelangt - nur dann geeignet, wenn der Referenznehmer in diesen Referenzprojekten jeweils mindestens zwölf (12) Monate kontinuierliche Softwareentwicklungsleistungen zwischen 01.01.2020 und dem Ablauf der Frist zu Angebotsabgabe erbracht hat [Mindestanforderungen].
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Kann ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer nicht mindestens zwei (2) unternehmensbezogene Referenzprojekte angeben, die diese Mindestanforderungen erfüllen, führt das zum Ausschluss des Angebots.
Bei Bietergemeinschaften sind in Summe mindestens zwei (2) unternehmensbezogene Referenzprojekte anzugeben; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem Referenzprojekt welches Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaften, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
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2. Hinweis
Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen eines interessierten Wirtschaftsteilnehmers kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.
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1. Unternehmensbezogene Referenzen
Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die Referenzprojekte.
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 "Referenzprojekte" zu verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Angebots einzureichen.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Vertrag
Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein Vertrag [Anlage 906] mit zwei Rahmenvertragspartnern geschlossen.
2. Datenschutz
2.1 Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von Vergabeverfahren, insbesondere
- zum Bereitstellen von Vergabeunterlagen;
- zur Beantwortung von Bieterfragen;
- zur Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen;
- zur Abfrage und Überprüfung der Eignung, Fachkunde und Leistungsfähigkeit;
- zum Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen;
- zur Aufnahme und Pflege der Bieterkartei (Fachabteilung);
- zu Dokumentationszwecken;
- zur Durchführung in der Vertrags- bzw. Bestellabwicklung;
- zu Kommunikationszwecken.
Die Datenerhebung ist notwendig zur Durchführung des Vergabeverfahrens sowie für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. c DSGVO erhoben.
2.2 Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden - soweit dies erforderlich ist - weitergegeben an
- das Bundesamt für Justiz zur Einholung von Gewerbezentralregister-Auskünften gem. § 150a Gewerbeordnung
- das Bundeskartellamt wegen der Einsicht in das Wettbewerbsregister
- Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen
- beauftragte externe Dienstleister (z. B. Projektsteuerer, Planungs- bzw. Ingenieurbüros, Ausschreibungsdienstleister, u. ä.)
- Teilnehmer von Vergabeverfahren zur Information über die Vergabeentscheidung im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen
- die Fachabteilung zur Prüfung der eingegangenen Angebote und Erteilung des Zuschlags
- an die zuständige Nachprüfungsstelle, Vergabekammer bzw. Rechtsanwälte/ Gerichte im Falle von Rechtsstreitigkeiten
Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/eine internationale Organisation zu übermitteln.
3. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer
Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 303 vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
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Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den Bietern /den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV).
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4. Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), dass sich der Bieter mit der Einreichung des Angebots schriftlich verpflichtet, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Der Bieter hat darin zu erklären, zur Kenntnis genommen zu haben, dass auch im Falle der vorstehenden Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a der Gewerbeordnung in der aktuell gültigen Fassung anfordern können.
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Der Bieter hat in diesem Fall die Anlage 343 vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
5. Erklärung Bezug Russland
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
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Der Bieter und jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat für diese Eigenerklärung die Anlage 327 zu verwenden. Der Bieter hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Angebots einzureichen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 2
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-07-21 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-05-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Auf der Vergabeplattform (Vergabemarktplatz NRW)
Zusätzliche Informationen:
Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV).
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Stiftung des öffentlichen Rechts
Kontakt
Kontaktperson: Team Organisation und Finanzen - Beschaffung
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH8DK1C/documents 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH8DK1C
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bezirksregierung Münster - Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251411-2735 📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Fax: +49 251411-2165 📠
Internetadresse: https://www.bezreg-muenster.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Ergänzende Angaben (2023-05-17)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Software-Entwicklung 📦
Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-05-17 📅
Einreichungsfrist: 2023-06-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 097-304590
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 084-250583
ABl. S-Ausgabe: 97
Zusätzliche Informationen
Quelle: OJS 2023/S 097-304590 (2023-05-17)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Software-Entwicklung 📦
Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-05-17 📅
Einreichungsfrist: 2023-06-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 097-304590
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 084-250583
ABl. S-Ausgabe: 97
Zusätzliche Informationen
Anstatt:
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Unternehmensbezogene Referenzen
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat mindestens zwei (2) unternehmensbezogene Referenzprojekte
über früher ausgeführte Dienstleistungen (Softwareentwicklungsleistungen) in Form einer Liste der erbrachten
wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit Angabe
- des Namens des Referenznehmers (Name des Unternehmens, das die Leistungen ausgeführt hat);
- der Projektbezeichnung über früher ausgeführte Dienstleistungen (Softwareentwicklungsleistungen);
- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer; ausführendes Mitglied
der Arbeitsgemeinschaft; ausführender Unterauftragnehmer);
- des Auftragswerts (vereinnahmte Vergütung des Unternehmens in EUR netto);
- des Erbringungszeitraums (die Laufzeit der Leistungserbringung muss zwischen dem 01.01.2020
und dem Ablauf der Frist zu Angebotsabgabe mindestens zwölf (12) Monate der kontinuierlichen
Softwareentwicklungsleistungen betragen haben) jeweils unter Angabe eines Datums für den Beginn
(TT.MM.JJJJ) und das Ende (TT.MM.JJJJ) der Softwareentwicklungsleistungen;
muss es heißen:
II.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Unternehmensbezogene Referenzen
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat mindestens zwei (2) unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher ausgeführte Dienstleistungen (Softwareentwicklungsleistungen) in Form einer Liste der erbrachten wesentlichen Dienstleistungen anzugeben, jeweils mit Angabe
- des Namens des Referenznehmers (Name des Unternehmens, das die Leistungen ausgeführt hat);
- der Projektbezeichnung über früher ausgeführte Dienstleistungen (Softwareentwicklungsleistungen);
- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft; ausführender Unterauftragnehmer);
- des Auftragswerts (vereinnahmte Vergütung des Unternehmens in EUR netto);
Bei der Angabe des Auftragswerts ist Folgendes zu beachten:
Auftragswert als die vereinnahmte Vergütung des Unternehmens in EUR (netto) für die im Rahmen des benannten Referenzprojekts erbrachten Softwareentwicklungsleistungen von dem tatsächlichen Beginn (TT.MM.JJJJ) an der Softwareentwicklungsleistungen bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren.
Der tatsächliche Beginn (TT.MM.JJJJ) der Softwareentwicklungsleistungen kann dabei auch vor dem 01.01.2020 liegen.
- des Erbringungszeitraums (die Laufzeit der Leistungserbringung muss zwischen dem 01.01.2020 und dem Ablauf der Frist zu Angebotsabgabe mindestens zwölf (12) Monate der kontinuierlichen Softwareentwicklungsleistungen betragen haben) jeweils unter Angabe eines Datums für den Beginn (TT.MM.JJJJ) und das Ende (TT.MM.JJJJ) der Softwareentwicklungsleistungen;
Bei der Angabe des Erbringungszeitraums ist Folgendes zu beachten:
Die Laufzeit der Leistungserbringung muss zwischen dem 01.01.2020 und dem Ablauf der Frist zu Angebotsabgabe mindestens zwölf (12) Monate der kontinuierlichen
Softwareentwicklungsleistungen betragen haben)
Anzugeben ist ein Datum für den Beginn (TT.MM.JJJJ) und das Ende (TT.MM.JJJJ) der
Softwareentwicklungsleistungen.
Der tatsächliche Beginn (TT.MM.JJJJ) der Softwareentwicklungsleistungen kann dabei auch vor dem 01.01.2020 liegen.
Anstatt:
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 26/05/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an
ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6) Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 21/07/2023
IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 26/05/2023
Ortszeit: 10:00
muss es heißen:
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 02/06/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an
ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6) Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/07/2023
IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 02/06/2023
Ortszeit: 10:00
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-07-21)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-07-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 142-453053
ABl. S-Ausgabe: 142
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH8DZS2
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Optionen:
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Persönliche Erfahrung des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ausführungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis (Gewichtung): 100
Quelle: OJS 2023/S 142-453053 (2023-07-21)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-07-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 142-453053
ABl. S-Ausgabe: 142
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH8DZS2
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Beschaffung sind Softwareentwicklungsleistungen im Rahmen der Überarbeitung des gesamtdeutschen Studienplatzvergabeverfahrens zur Hochschulzulassung für die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH).
Die Leistungen sind von zwei Rahmenvertragspartnern auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung [Anlage 906] für die SfH zu erbringen im Zusammenhang mit der technologischen, rechtlichen und fachlichen Überarbeitung des Studienplatzvergabeverfahrens zur Hochschulzulassung, des bisherigen Dialogorientierten Serviceverfahrens ("DoSV") zum DoSV 2.0.
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Mit Blick auf die Erbringung der Softwareentwicklungsleistungen im Zusammenhang mit DoSV 2.0 gab es bereits ein von der SfH durchgeführtes europaweites Vergabeverfahren, bei dem zwei Rahmenvertragspartner für die Softwareentwicklungsleistun-gen mehrerer Prototypen im Rahmen des Vorprojekts gewonnen worden sind. Diese Leistungen sind inzwischen weitetestgehend abgeschlossen.
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Damit in dem gegenständlichen Vergabeverfahren der Wettbewerb durch die Teilnahme solcher Unternehmen nicht verzerrt werden könnte, stellt der Auftraggeber umfangreiche Dokumente (einschlägige Informationen im Sinne von § 7 VgV) zur Verfügung. Sollten aus Sicht eines Bieters, diese einschlägigen Informationen nicht ausreichend sein, um selbst ein wettbewerbsfähiges Angebot zu erstellen, ist der Bieter aufgerufen, rechtzeitig mittels Bieterfragen deutlich zu machen, welche Informationen darüber hinaus benötigt werden.
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Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung (Vertrag) beträgt zwölf (12) Monate. Der Vertrag verlängert sich optional um jeweils zwölf (12) Monate, wenn nicht der Auftraggeber jeweils bis spätestens sechs (6) Monate vor Ablauf der bis dato jeweils laufenden Vertragslaufzeit gegenüber den beiden Rahmenvertragspartnern in
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Textform mitteilt, dass er diese automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (Vertrag) (inklusive aller Verlängerungen) beträgt achtundvierzig (48) Monate.
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Persönliche Erfahrung des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ausführungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis (Gewichtung): 100
Quelle: OJS 2023/S 142-453053 (2023-07-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-11-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwareentwicklungsleistungen im Rahmen der Überarbeitung des gesamtdeutschen Studienplatzvergabeverfahrens zur Hochschulzulassung für die SfH
Referenznummer:
Kurze Beschreibung:
Produkte/Dienstleistungen: Softwareprogrammierung und -beratung 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 8 000 000 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 8 000 000 EUR (framework approximate) 💰
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung: 8 800 000 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): -1 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): -1 💰
Beschreibung
Interne Kennung:
Beschreibung der Beschaffung:
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Postanschrift: Sonnenstraße 171
Postleitzahl: 44137
Stadt: Dortmund
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Dortmund, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer: 12 Monate
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1. Persönliche Erfahrung des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2. Ausführungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.0
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.0
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Verfahren
Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer:
Vertragsnummer:
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-11-19 📅
Titel: Vertrag über die Erstellung bzw. Anpassung von Software (Rahmenvereinbarung)
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: -1 💰
Niedrigstes Angebot: -1 💰
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 8 800 000 EUR 💰
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 8 000 000 EUR 💰
Kennung des Angebots:
Leiter der anbietenden Partei ✅
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen:
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Accso - Accelerated Solutions GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Hilpertstraße 12
Postleitzahl: 64295
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: anfragen@accso.de 📧
Telefon: +496151130290 📞
Fax: +496151130290 📠
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Kennung des Angebots:
Name: TNG Technology Consulting GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Beta-Straße 13
Postleitzahl: 85774
Postort: Unterföhring
Region: München, Landkreis 🏙️
E-Mail: info@tngtech.com 📧
Telefon: +491743412526 📞
Fax: +498921589969 📠
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stiftung für Hochschulzulassung (SfH)
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Sonnenstraße 171
Postleitzahl: 44137
Postort: Dortmund
Region: Dortmund, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Team Organisation und Finanzen - Beschaffung
E-Mail: beschaffung@hochschulstart.de 📧
Telefon: +49 23110812340 📞
Fax: +49 23110812151 📠
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Bildung
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 250583-2023
Maximale Verlängerungen: 1
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Körper überprüfen
Name: Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer:
Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Telefon: +49 2514112735 📞
Fax: +49 2514112165 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-26+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 232-727574 (2024-11-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwareentwicklungsleistungen im Rahmen der Überarbeitung des gesamtdeutschen Studienplatzvergabeverfahrens zur Hochschulzulassung für die SfH
Referenznummer:
SfH_001_12_Softwareentwicklungsleistungen
Kurze Beschreibung:
Softwareentwicklungsleistungen im Rahmen der Überarbeitung des gesamtdeutschen Studienplatzvergabeverfahrens zur Hochschulzulassung für die Stiftung für Hochschulzulassung
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Softwareprogrammierung und -beratung 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 8 000 000 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 8 000 000 EUR (framework approximate) 💰
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung: 8 800 000 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): -1 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): -1 💰
Beschreibung
Interne Kennung:
SfH_001_12_Softwareentwicklungsleistungen
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Beschaffung sind Softwareentwicklungsleistungen im Rahmen der Überarbeitung des gesamtdeutschen Studienplatzvergabeverfahrens zur Hochschulzulassung für die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH). Die Leistungen sind von zwei Rahmenvertragspartnern auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung [Anlage 906] für die SfH zu erbringen im Zusammenhang mit der technologischen, rechtlichen und fachlichen Überarbeitung des Studienplatzvergabeverfahrens zur Hochschulzulassung, des bisherigen Dialogorientierten Serviceverfahrens ("DoSV") zum DoSV 2.0. Mit Blick auf die Erbringung der Softwareentwicklungsleistungen im Zusammenhang mit DoSV 2.0 gab es bereits ein von der SfH durchgeführtes europaweites Vergabeverfahren, bei dem zwei Rahmenvertragspartner für die Softwareentwicklungsleistungen mehrerer Prototypen im Rahmen des Vorprojekts gewonnen worden sind. Diese Leistungen sind inzwischen weitetestgehend abgeschlossen. Damit in dem gegenständlichen Vergabeverfahren der Wettbewerb durch die Teilnahme solcher Unternehmen nicht verzerrt werden könnte, stellt der Auftraggeber umfangreiche Dokumente (einschlägige Informationen im Sinne von § 7 VgV) zur Verfügung. Sollten aus Sicht eines Bieters, diese einschlägigen Informationen nicht ausreichend sein, um selbst ein wettbewerbsfähiges Angebot zu erstellen, ist der Bieter aufgerufen, rechtzeitig mittels Bieterfragen deutlich zu machen, welche Informationen darüber hinaus benötigt werden.
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Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) beträgt 4.400.000,00 EUR (netto) je Rahmenvertragspartner. Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung seitens des Auftraggebers gegenüber einem der beiden Auftragnehmer in Summe einseitig beauftragter Leistungen, zu deren Erbringung dieser Auftragnehmer verpflichtet ist. Beauftragte Leistungen gegenüber diesem Auftragnehmer sind diejenigen Leistungen, die der Auftraggeber durch Einzelabrufe während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung, maximal von diesem Auftragnehmer einseitig abrufen darf. Ist durch die durch Einzelabrufe gegenüber diesem Auftragnehmer beauftragte Leistungen der Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber über diesen Höchstwert (netto) hinaus einseitig gegenüber diesem Auftragnehmer keine Leistungen mehr aus der Rahmenvereinbarung abrufen. Dieser Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) nicht mehr verpflichtet, Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zu erbringen. Unabhängig von dem Vorstehenden bleibt es dem Auftraggeber gemeinsam mit den beiden Auftragnehmern unbenommen, in den Grenzen des § 132 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in gemeinsamen Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Postleitzahl: 44137
Stadt: Dortmund
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Dortmund, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer: 12 Monate
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Vertrag verlängert sich optional um zwölf (12) Monate, wenn nicht der Auftraggeber bis spätestens vier (4) Monate vor Ablauf der bis dato laufenden Vertragslaufzeit gegenüber den beiden Rahmenvertragspartnern jeweils in Textform mitteilt, dass er diese automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (Vertrag) (inklusive aller Verlängerungen) beträgt vierundzwanzig (24) Monate.
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Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich optional um zwölf (12) Monate, wenn nicht der Auftraggeber bis spätestens vier (4) Monate vor Ablauf der bis dato laufenden Vertragslaufzeit gegenüber den beiden Rahmenvertragspartnern jeweils in Textform mitteilt, dass er diese automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (Vertrag) (inklusive aller Verlängerungen) beträgt vierundzwanzig (24) Monate. Der Auftraggeber kann nachträglich Änderungen in der Beschaffenheit der Leistung im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers verlangen, es sei denn, dies ist für den Auftragnehmer unzumutbar. (§ 2 Nr. 1 VOL/B vom 5. August 2003)
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1. Persönliche Erfahrung des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2. Ausführungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.0
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.0
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Verfahren
Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Vertragsnummer:
1
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-11-19 📅
Titel: Vertrag über die Erstellung bzw. Anpassung von Software (Rahmenvereinbarung)
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: -1 💰
Niedrigstes Angebot: -1 💰
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 8 800 000 EUR 💰
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 8 000 000 EUR 💰
Kennung des Angebots:
1
Leiter der anbietenden Partei ✅
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen:
LOT-0001
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Accso - Accelerated Solutions GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
DE272135288
Postanschrift: Hilpertstraße 12
Postleitzahl: 64295
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: anfragen@accso.de 📧
Telefon: +496151130290 📞
Fax: +496151130290 📠
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Kennung des Angebots:
2
Name: TNG Technology Consulting GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
DE212842911
Postanschrift: Beta-Straße 13
Postleitzahl: 85774
Postort: Unterföhring
Region: München, Landkreis 🏙️
E-Mail: info@tngtech.com 📧
Telefon: +491743412526 📞
Fax: +498921589969 📠
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stiftung für Hochschulzulassung (SfH)
Nationale Registrierungsnummer:
05913-99003-19
Postanschrift: Sonnenstraße 171
Postleitzahl: 44137
Postort: Dortmund
Region: Dortmund, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Team Organisation und Finanzen - Beschaffung
E-Mail: beschaffung@hochschulstart.de 📧
Telefon: +49 23110812340 📞
Fax: +49 23110812151 📠
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Bildung
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 250583-2023
Maximale Verlängerungen: 1
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH8DG2M
1. Vertrag Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein Vertrag [Anlage 906] mit zwei Rahmenvertragspartnern auf Auftragnehmerseite geschlossen. 2. Mindestanforderungen an die Leistungserbringung Als Mindestanforderungen an die Leistungserbringung, welche nicht verhandelbar ist, wird festgelegt, dass die Abwicklung des Auftrags in Deutsch zu erfolgen hat. Bei allen in der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] in Gelb hinterlegten Vorgaben handelt es sich um nicht verhandelbare Mindestanforderungen an die Leistungserbringung gemäß § 17 Abs. 10 VgV. Endgültige Angebote dürfen nicht mehr von den Vergabeunterlagen abweichen und müssen im Gegensatz zu den indikativen Erstangeboten alle Anforderungen erfüllen. Es wird somit nicht mehr zwischen Mindestanforderungen und Anforderungen unterschieden. Endgültige Angebote müssen alle Anforderungen erfüllen. 3. Datenschutz 3.1 Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von Vergabeverfahren, insbesondere - zum Bereitstellen von Vergabeunterlagen; - zur Beantwortung von Bieterfragen; - zur Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen; - zur Abfrage und Überprüfung der Eignung, Fachkunde und Leistungsfähigkeit; - zum Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen; - zur Aufnahme und Pflege der Bieterkartei (Fachabteilung); - zu Dokumentationszwecken; - zur Durchführung in der Vertrags- bzw. Bestellabwicklung; - zu Kommunikationszwecken. Die Datenerhebung ist notwendig zur Durchführung des Vergabeverfahrens sowie für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. c DSGVO erhoben. 3.2 Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten Ihre personenbezogenen Daten werden - soweit dies erforderlich ist - weitergegeben an - das Bundesamt für Justiz zur Einholung von Gewerbezentralregister?Auskünften gemäß § 150a Gewerbeordnung - das Bundeskartellamt für die Abfrage aus dem Wettbewerbsregister - Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen - beauftragte externe Dienstleister (z. B. Projektsteuerer, Planungs- bzw. Ingenieurbüros, Ausschreibungsdienstleister, Rechtsanwälte u. ä.) - Teilnehmer von Vergabeverfahren zur Information über die Vergabeentscheidung im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen - die Fachabteilung zur Prüfung der eingegangenen Angebote und Erteilung des Zuschlags - an die zuständige Nachprüfungsstelle, Vergabekammer bzw. Rechtsanwälte/ Gerichte im Falle von Rechtsstreitigkeiten Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/eine internationale Organisation zu übermitteln. 3.3 Dauer der Speicherung Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Stiftung für Hochschulzulassung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Die Aufbewahrungsdauer von Vergabeunterlagen beträgt 10 Jahre. 3.4 Betroffenenrechte Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte: a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO). b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO). c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO. d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des/der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO). Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung. e) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 DSGVO). Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Bei Nichtbereitstellung dieser Daten kann möglicherweise das Vergabeverfahren nicht erfolgreich durchgeführt und / oder der Vertrag nicht abgewickelt werden. 3.5 Beschwerderecht Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden, mit den Kontaktdaten: Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein Westfalen Kavalleriestr. 2 - 4 40213 Düsseldorf Telefon: +49 (0) 211/38424-0 Telefax: +49 (0) 211/38424-10 Webseite: https://www.ldi.nrw.de E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen: Stiftung für Hochschulzulassung vertreten durch die administrative Geschäftsführerin Bibiana Kemner Sonnenstraße 171 44137 Dortmund Tel.: +49 231 1081-0 Fax: +49 231 1081-4221 E-Mail: poststelle@hochschulstart.de Die Datenschutzbeauftragte der Verantwortlichen ist: Herr Uwe Lenhardt Tel: +49 231 1081-2470 E-Mail: datenschutz@hochschulstart.de 4. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 303 "Unterauftragsvergabe" vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen. Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den Bietern / den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV). 5. Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), dass sich der Bieter mit der Einreichung des Angebots schriftlich verpflichtet, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Der Bieter hat darin zu erklären, zur Kenntnis genommen zu haben, dass auch im Falle der vorstehenden Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a der Gewerbeordnung in der aktuell gültigen Fassung anfordern können. Der Bieter hat in diesem Fall die Anlage 343 "TVgG NRW" vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und als Bestandteil des Angebots einzureichen. 6. Erklärung Bezug Russland Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Der Bieter und - soweit relevant - jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für eine entsprechende Eigenerklärung die Anlage 327 "Erklärung_Bezug_Russland" zu verwenden. Der Bieter hat diese Anlage(n) ausgefüllt als Bestandteil seines Angebots einzureichen.
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Name: Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer:
DE164242157
Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Telefon: +49 2514112735 📞
Fax: +49 2514112165 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-26+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 232-727574 (2024-11-26)
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