Die Aufgaben der "Quartiersarchitekten" sind im Wesentlichen:
- Betrieb Quartiersbüro in der Innenstadt
- Aktivierung von Sanierungsmaßnahmen an der privaten Bausubstanz
- Beratung hinsichtlich Förderprogrammen für Gebäude-/Fassadenmodernisierung
- Durchführung von thematischen Beratungen (zum Förderangebot,
Best-Practice-Projekten, Brandschutz usw.)
- Ansprache, Sensibilisierung und Beratung von Immobilieneigentümerinnen
und -eigentümer Investoren und Projektentwicklern zu
den künftigen Nutzungsmöglichkeiten von Immobilien mit leerstehendenden
Ladenlokalen welche sich innerhalb des Geltungsbereiches
des Umnutzungsbereichs befinden. Hier sind bauordnungsrechtliche
Kenntnisse des Dienstleisters elementar (Umnutzungsfonds)
- Erstgespräch mit Immobilieneigentümer und/oder Ladeninhaber in
der Immobilie - Eruierung der Sachlage und Ersteinschätzung der
Problematik: Art der zukünftigen Nutzung, Aufteilung und Grundrisse,
Belichtung, Brandschutz, Barrierefreiheit, Energetische Sanierung
- Falls erforderlich: Erstellung von Umnutzungskonzepten für private
Objekte, Bestandsanalyse, Entwicklung von Nutzungsvorschlägen
zur Folgenutzung, Entwürfe für die Umnutzung oder textliche oder
skizzenhafte Empfehlung der erforderlichen Schritte um die gewünschte Zielsetzung zu erreichen; erste grobe Kosteneinschätzung
mit Einsatz von Fördermitteln
- Unterstützung der Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Antragstellung der Fördermittel, sowie bei der späteren Verwendungsnachweisführung (Umnutzungsfonds)
- Fachliche Prüfung der eingereichten Anträge und Ermittlung der
förderfähigen Gesamtkosten und der sich daraus ergebenden Zuwendungen für die Stadt Solingen (Umnutzungsfonds)
- Fachliche Prüfung der eingereichten Verwendungsnachweise und
Ermittlung der tatsächlich auszuzahlenden Zuwendungen für die
Stadt Solingen (Umnutzungsfonds)
- Beratungen und Prüfungen von Anträgen im Rahmen des Hof- und
Fassadenprogramms
- Moderation in Prozessen, die Beratung sowie Vermittlung zwischen
den einzelnen Quartiersinteressen in der Innenstadt
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-04-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Solingen_Quartiersarchitekt
Solingen_Innenstadt_Quartiersarchitekt
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Aufgaben der "Quartiersarchitekten" sind im Wesentlichen:
- Betrieb Quartiersbüro in der Innenstadt
- Aktivierung von Sanierungsmaßnahmen an der...”
Kurze Beschreibung
Die Aufgaben der "Quartiersarchitekten" sind im Wesentlichen:
- Betrieb Quartiersbüro in der Innenstadt
- Aktivierung von Sanierungsmaßnahmen an der privaten Bausubstanz
- Beratung hinsichtlich Förderprogrammen für Gebäude-/Fassadenmodernisierung
- Durchführung von thematischen Beratungen (zum Förderangebot,
Best-Practice-Projekten, Brandschutz usw.)
- Ansprache, Sensibilisierung und Beratung von Immobilieneigentümerinnen
und -eigentümer Investoren und Projektentwicklern zu
den künftigen Nutzungsmöglichkeiten von Immobilien mit leerstehendenden
Ladenlokalen welche sich innerhalb des Geltungsbereiches
des Umnutzungsbereichs befinden. Hier sind bauordnungsrechtliche
Kenntnisse des Dienstleisters elementar (Umnutzungsfonds)
- Erstgespräch mit Immobilieneigentümer und/oder Ladeninhaber in
der Immobilie - Eruierung der Sachlage und Ersteinschätzung der
Problematik: Art der zukünftigen Nutzung, Aufteilung und Grundrisse,
Belichtung, Brandschutz, Barrierefreiheit, Energetische Sanierung
- Falls erforderlich: Erstellung von Umnutzungskonzepten für private
Objekte, Bestandsanalyse, Entwicklung von Nutzungsvorschlägen
zur Folgenutzung, Entwürfe für die Umnutzung oder textliche oder
skizzenhafte Empfehlung der erforderlichen Schritte um die gewünschte Zielsetzung zu erreichen; erste grobe Kosteneinschätzung
mit Einsatz von Fördermitteln
- Unterstützung der Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Antragstellung der Fördermittel, sowie bei der späteren Verwendungsnachweisführung (Umnutzungsfonds)
- Fachliche Prüfung der eingereichten Anträge und Ermittlung der
förderfähigen Gesamtkosten und der sich daraus ergebenden Zuwendungen für die Stadt Solingen (Umnutzungsfonds)
- Fachliche Prüfung der eingereichten Verwendungsnachweise und
Ermittlung der tatsächlich auszuzahlenden Zuwendungen für die
Stadt Solingen (Umnutzungsfonds)
- Beratungen und Prüfungen von Anträgen im Rahmen des Hof- und
Fassadenprogramms
- Moderation in Prozessen, die Beratung sowie Vermittlung zwischen
den einzelnen Quartiersinteressen in der Innenstadt
1.1 "City 2030" mit neuen Perspektiven und Zielen
Die Innenstadt steht vor großen Herausforderungen. Verändertes Kaufverhalten wirkt sich auf den Einzelhandel aus, Leerstände sind die Folge. Private Immobilien haben Investitionsbedarf, Aufenthaltsqualität geht verloren. Wir müssen jetzt handeln - mutig und konsequent! Unsere Innenstadt soll wieder "Lebensort" werden! Leitfaden und Grundlage für die Neuausrichtung ist das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) "City 2030" (vgl. Anlagen 06 und 07). Es zeigt Strategien und Maßnahmen zur langfristigen Entwicklung der Solinger Innenstadt für die kommenden Jahre.
Wichtige Ziele:
- Attraktives Wohnen in der Stadt!
- Einzelhandel konzentrieren!
- Immobilien in Wert setzen!
- Leerstände beseitigen!
- Innenhöfe aufwerten!
Wie gerne wir in der Innenstadt wohnen und uns aufhalten, hängt auch vom Zustand der Gebäude und Fassaden, des Erscheinungsbildes des öffentlichen Raums und vom Angebot ab. Mindernutzungen und Leerstände stören. Ladenlokale können wieder mit Leben gefüllt werden, neben Handel sind auch Dienstleistungen, gastronomische Angebote oder Wohnnutzungen denkbar.
Deshalb sollen Eigentümer zukünftig bei der Sanierung oder Umnutzung ihrer Gebäude besser gefördert als bisher, ein Beratungsnetzwerk aus Fachexperten soll aufgebaut werden. Das "Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept City 2030" wurde
im Juli 2019 als Grundlage für die zukünftige Entwicklung der Solinger Innenstadt gem. § 171 b Absatz 2 BauGB vom Rat der Rat der Stadt Solingen beschlossen.
Hiermit verbunden war auch die Festlegung der Innenstadt als Stadtumbaugebiet gem. § 171 b Absatz 1 BauGB. Die räumliche Abgrenzung des Gebietes ist den Anlagen zu entnehmen.
1.2 Aktivieren & Beraten - Umnutzungen anstoßen und planerisch begleiten
Ein wesentlicher Baustein für das Gelingen des neuen "ISEK City 2030" ist die Umnutzung von ehemals einzelhandelsgenutzten Immobilien und Etablierung von neuen Nutzungen zur Belebung der Innenstadt. Die Stadt Solingen konnte im Rahmen der Umsetzung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes City 2030 ergänzende Mittel aus einem Modellprojekt des Landes Fördermittel zur Stärkung der Innenstädte akquirieren, welche nun zur Umnutzung von Ladenlokalen in der Solinger Innenstadt eingesetzt werden sollen.
Um die vielfältigen Aufgaben im Rahmen des ISEK´s bewältigen zu
können soll daher ein Quartiersbüro mit externen Dienstleisternaufgebaut werden. Der Quartiersarchitekt soll als Ansprechpartner vor Ort Anliegen und Projekte Dritter gebündelt beraten und hierbei konzeptionell unterstützen.
Der Quartiersarchitekt hat ein vielfältiges Aufgabenprofil, das die Ansprache von Immobilieneigentümern und Investoren, die Entwicklung von Umnutzungskonzepten und die praktische, Anwendung des Umnutzungsfonds umfasst. Weitere Themen sind die Fördermittelberatung, zu der vor allem Instrumente der Städtebauförderung (z.B. Hof und Fassadenprogramm), die Wohnraumförderung, die energetische Quartiersentwicklung, energetische Energiesparprogramme, Denkmalförderung
sowie steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten gehören. Dabei
ist den Akteuren darzulegen, mit welchen spezifischen Fördermöglichkeiten die fehlenden immobilienwirtschaftlichen Anreize ersetzt werden können.
In diesem Rahmen soll es konkret um das neue Instrument Umnutzungsfonds WIN "Wagen-Investieren (UM)nutzen" gehen. Ziel ist es, die privaten Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer bei der dauerhaften Umnutzung leerstehender Ladenlokale und Flächen der Gastronomie ohne Wiedervermietungsperspektive für Handel und Gastronomie mit konkreten Finanzmitteln zu unterstützen. Ziel ist es, kleinteilige, nicht mehr marktgängige Ladenlokale in Erdgeschosszonen, in denen Handel oder Gastronomie nicht mehr angesiedelt werden können oder angesiedelt werden soll, durch bauliche Anpassungen und Aufwertungen eine neue langfristige Nutzung zu ermöglichen. Für die Erprobung ist das Quartier "Untere Hauptstraße" vorgesehen, das als Umnutzungsgebiet (vgl. Anlage 08) abgegrenzt wurde. In diesem Bereich wurden 26 Immobilien identifiziert, für die für eine Umnutzung in den nächsten Jahren denkbar ist. Im Rahmen der Arbeit des Quartiersarchitekten
sollen diese Immobilien näher betrachtet, eine Umnutzung
geprüft und Eigentümer/innen angesprochen werden, um gemeinsam
nach Möglichkeiten einer Umnutzung zu suchen, diese zu skizzieren,
Planungsrechtlich abzustimmen und auf den Weg zu bringen.
Als Verfahrensart zur Beauftragung eines leistungsfähigen Planungsbüros wird ein offenes Verfahren gem. §15 VgV gewählt.
Gegenstand dieses VgV-Vergabeverfahrens sind daher die - nach aktuellem Kenntnisstand - erforderlichen Leistungen des "Quartiersarchitekten".
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Darstellung des Büros sowie ggf. Erläuterungen zur inneren Organisation innerhalb des Projektteams (Verantwortlichkeiten, Ansprechpartner, Zusammenarbeit,...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Darstellung des Büros sowie ggf. Erläuterungen zur inneren Organisation innerhalb des Projektteams (Verantwortlichkeiten, Ansprechpartner, Zusammenarbeit, Entscheidungswege etc.)
Mehr anzeigen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Vorstellung des Quartiersarchitekten inkl. des jeweiligen beruflichen Werdegangs und konkreter (vergleichbarer) Projekterfahrungen der ggf. weiteren...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Vorstellung des Quartiersarchitekten inkl. des jeweiligen beruflichen Werdegangs und konkreter (vergleichbarer) Projekterfahrungen der ggf. weiteren handelnden Person(en)
Mehr anzeigen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Darstellung der ersten Schritte / Abläufe zur Herangehensweise an die Aufgabenstellung zur Abwicklung dieses konkreten Projektes im Hinblick auf die...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Darstellung der ersten Schritte / Abläufe zur Herangehensweise an die Aufgabenstellung zur Abwicklung dieses konkreten Projektes im Hinblick auf die Ansprache der Eigentümer und Betrieb des Quartiersbüros
Mehr anzeigen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Konzeptionelle Ansätze der Bestanderfassung und Bewertung der möglichen Umnutzung bzw. des Umbaus von einzelnen Immobilien bzw. Ladenlokale ggf. unter...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Konzeptionelle Ansätze der Bestanderfassung und Bewertung der möglichen Umnutzung bzw. des Umbaus von einzelnen Immobilien bzw. Ladenlokale ggf. unter Zuhilfenahme der Ansätze / Arbeitsergebnisse eines vergleichbaren Referenzprojektes
Mehr anzeigen
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Konzeptionelle Ansätze zur Erstellung der Umnutzungskonzepte für einzelne Immobilien bzw. Ladenlokale inkl. Einschätzung des Kostenrahmens und Hinweis auf...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Konzeptionelle Ansätze zur Erstellung der Umnutzungskonzepte für einzelne Immobilien bzw. Ladenlokale inkl. Einschätzung des Kostenrahmens und Hinweis auf andere Fördertöpfe
Mehr anzeigen
Kostenkriterium (Name): Wertungskennzahl = Leistungspunkte / Honorarbewertung × 10.000
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Für den Aufbau und die Arbeit der Innenstadtentwicklungsagentur stehen Mittel in den nächsten 4 Jahren zur Verfügung. Für den Aufbau und die...”
Beschreibung der Verlängerungen
Für den Aufbau und die Arbeit der Innenstadtentwicklungsagentur stehen Mittel in den nächsten 4 Jahren zur Verfügung. Für den Aufbau und die Aufgabenwahrnehmung der Innenentwicklungsagentur ist eine Vertragslaufzeit von zunächst einem Jahr mit einer jährlichen Verlängerungsoption um weitere drei Jahre (1 + 1 + 1) vorgesehen.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Mit dem Abschluss dieses Verfahrens werden die Leistungen gem. Nr. 2, 3 und 4.1 gem. Honorarformblatt zu den im Honorarformblatt aufgeführten Parametern und...”
Beschreibung der Optionen
Mit dem Abschluss dieses Verfahrens werden die Leistungen gem. Nr. 2, 3 und 4.1 gem. Honorarformblatt zu den im Honorarformblatt aufgeführten Parametern und Konditionen abgerufen.
Der Abruf der weiteren Leistungen gem. der Nr. 4.2 - 4.4 erfolgt jeweils durch separaten schriftlichen Abruf des Auftraggebers.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die zwingenden Ausschlusskriterien gem. §123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe gem. §124 GWB sind zu beachten. Das Nichtvorliegen dieser...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die zwingenden Ausschlusskriterien gem. §123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe gem. §124 GWB sind zu beachten. Das Nichtvorliegen dieser Ausschlussgründe ist mittels beiliegender Formulare (s. Anlage 02 "Teilnahmeantrag") zu bestätigen.
Nachweis der technischen Leitung (§ 46 Abs. 3 i. V. m. § 75 Abs. 1 + 2 VVG 2021):
- Der Nachweis der fachlichen Eignung der nachfolgenden Person/en ist durch Diplomurkunde / Bachelor- /
Masterzeugnis (oder vergleichbar) bzw. der Eintragung in eine Architekten- / Ingenieurkammer zu führen.
- Auszug aus dem Handelsregister bei Personen- und Kapitalgesellschaften, Partnerschaftsregister bzw. ein
vergleichbarer Nachweis
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Berufshaftpflichtversicherung,
- Auszug Handels- bzw. Berufsregister
- Nachweis über den Umsatz” Bedingungen für die Teilnahme
“- Nachweis Berufshaftpflicht (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV 2021); nicht älter als 12 Monate: Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen
je Schadensfall...”
- Nachweis Berufshaftpflicht (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV 2021); nicht älter als 12 Monate: Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen
je Schadensfall mindestens betragen: für Personenschäden inkl. Vermögensschäden 1.000.000,00 EUR, für Sonstige Schäden 250.000,00 EUR
- Zusage einer Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer solchen Haftpflichtversicherung im Auftragsfall ist zulässig (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV 2021),
- Erklärung über den "Gesamtumsatz" (Mittelwert der letzten drei
Geschäftsjahre von mind. 100.000 EUR) (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV 2021)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Nachweis der persönlichen Leistungsfähigkeit der Projektleitung und der stellv. Projektleitung (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV 2021),” Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“- Erbringung von Planungsdienstleistungen unter Einsatz von CAD (dwg 2007-2013)
- Verwendung der gängigen Microsoft Office-Software ab Version...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
- Erbringung von Planungsdienstleistungen unter Einsatz von CAD (dwg 2007-2013)
- Verwendung der gängigen Microsoft Office-Software ab Version 2007
Verwendung zum AG kompatibler Software zur Terminplanung
- Berufsbezeichnung Architekt/in* / Stadtplaner/in* / Bauingenieur/in* / Wirtschaftsingenieur/in* / Raumplaner/in* / Ökonom/in* (oder vergleichbar),
Nachweis von mindestens einer Referenz für eine vergleichbare Aufgabenstellung.
Vergleichbare Aufgabenstellungen sind dabei jeweils:
- Erbringung von städtebaulichen / architektonischen Leistungen im
Rahmen von Umbaumaßnahmen im Bestand und Erstellung von
Umnutzungskonzepten unter Berücksichtigung der finanziellen Umsetzbarkeit ODER
- Betreuung eines Quartiersbüros ODER
- Erbringung von Beratungsleistungen für Fassadengestaltung und
-sanierung oder baulicher Modernisierung ODER
- Erbringung von Beratungsleistungen bzw. Kenntnisse zu Fördermittelprogrammen in der Bestandssanierung
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-05-22
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-05-22
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Digital über die Vergabeplattform durch 2 Personen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMR6S0K
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-3055📞
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221147-2889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur
Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 080-240531 (2023-04-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-07-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 504072.14
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 972020.00
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 080-240531
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Quartiersarchitekt
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-06-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Christof Gemeiner Architekten BDA
Postanschrift: Walder Straße 24a
Postort: Hilden
Postleitzahl: 40724
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 21033339-0📞
E-Mail: mail@gemeiner-architekten.de📧
Region: Mettmann🏙️
URL: http://www.gemeiner-architekten.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 504072.14
Höchstes Angebot: 972020.00