Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Eigenerklärung über mindestens zwei (2) unternehmens-
bezogene Referenzen aus den letzten 3 Jahren (rückwirkend ab Ende Angebotsfrist),
die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Vergleichbar meint hier, dass es sich bei jeder der zwei (2) Referenzen um einen Auftrag:
1. im Wert von mind. 168.000,00 EUR netto pro Auftrag,
2. explizit für Büromöbel / Möbel handelt,
3. dessen Ausführung abgeschlossen ist. Auch abgeschlossen ausgeführte
Einzelabrufe in o. g. Höhe (mind. 168.000,00 EUR netto pro Einzelabruf) aus den letzten 3 Jahren (rückwirkend ab Ende Angebotsfrist) aus noch laufenden oder abgeschlossenen Rahmenverträgen gelten als je eine Referenz.
Diese Mindestbedingungen 1.-3. müssen für jede der zwei (2) Referenzen erfüllt sein sowie muss jede der zwei (2) Referenzen aus den letzten 3 Jahren (rückwirkend ab Ende Angebotsfrist) stammen. Sofern
mehr als zwei Referenzen eingereicht werden, werden die jeweils besten zwei Referenzen zur
Wertung herangezogen. Die Abgabe weiterer Referenzen führt nicht zu einer höheren Chance den
Auftrag zu erhalten.
Anzugeben sind jeweils Auftragsgegenstand, Leistungszeitraum, Auftragswert netto ca. oder Höhe des Einzelabrufs aus Rahmenvertrag netto ca., Beschreibung der Leistung, Auftraggeber, Abteilung des Auftraggebers (ggf. Ansprechpartner) und Kontaktdaten (E-Mail u. Telefonnummer), Vorgangsnummer (sofern bekannt).
(Formular 4.6 Referenzen Unternehmen)
(2) Bei Angeboten/Leistungspositionen abweichend vom Leitfabrikat sind die Produktdatenblätter bzw. Produktinformationsblätter, welche die Anforderungen an die Gleichwertigkeit laut Leistungsverzeichnis ausweisen mit Angebotsangabe beizubringen.
(3) ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft, dass das bezeichnete Mitglied die Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner zu haften, im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bietergemeinschaft abgegeben wurden (Formular 4.2 EU Bewerber-Bietergemeinschaftserklärung) sowie ggf. Erklärung zu §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe) (sofern einschlägig)
(4) Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der technischen und beuflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die Angaben zu tätigen, von welchem Unternehmen (Eignungsverleiher) welche Eignungsanforderungen beabsichtigt sind zu leihen (Formular 4.3 EU Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe), ferner sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise der/des anderen Unternehmens (Eignungsverleiher) sowie dessen/deren Erklärung zu §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe) und Verpflichtungserklärung (Formular 4.4 EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) beizubringen. (sofern einschlägig)
(5) ggf. Eigenerklärung über Unteraufträge/Nachunternehmerleistungen. Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrags das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Formular 4.3 EU Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe) (sofern einschlägig)
(6) ggf. Verpflichtungserklärung durch Nachunternehmer (Formular 4.4 EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) (sofern einschlägig und der Nachunternehmer bzw. das andere Unternehmen bei Angebotsabgabe bereits bekannt ist)
(7) ggf. Erklärung durch Nachunternehmer zu §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe). (sofern einschlägig und der Nachunternehmer bzw. das andere Unternehmen bei Angebotsabgabe bereits bekannt ist)